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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.05.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-05-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186205264
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18620526
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18620526
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-05
- Tag1862-05-26
- Monat1862-05
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.05.1862
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Anzeiger. AMblatt des Kömgl. Bezirksgericht- und des ROS der SM Leipzig. BM Mo«t«»g den 26. Mai. Bekanntmachung. Drtz brthettlglk HanVelSpublirum wird hiermit darauf aufmerksam gemacht, daß eine Restitutkon der in gegenwärtiger Ostttnlefse für Im freien Verkehre eingegangene Propre- und Tranflto - Spedition-- Güter erlegten Meßimkssttn nar dann gewährt werdm kann, wenn die hierüber einzmeichenden Verzeichnisse nebst Unterlagen längstens Smn««ken-- de« V. Ar«i l««fe«de« Aahres ! - bis AbmtzS 6 Uhr aUhiet zur Ablage gelangen. Leipzig, dm 17. Mai 1862. - Hempk- Zollcrmt. i. v: Schubarth, Z.-Jnsp. , ,, .1 »4.»^ l./». Bekanntmachung. VnbemtttOde«^ 1« hiesiger Stadt w«h«e«de« Peefomen jeden Alter- wird die ««entgeltliche J«pf««g auch in diesem Jahre anaebokn, und soll dieselbe während de- Zeitraums vom 28. diese- Monat- bi- zum 16. Juli d. jede-mal Mittwoch- Nachmittag- vo« W Nhr a« in der 2. Etage der alten Waage ftattfinden. Leipzig, dm 24. Mai 1862. Der Rath der Stadt Leipzig. V. Vokksack. : ' . -> >.l ^ Bekanntmachung. Aüf hiesiger GaS-Anstalt sollen die Gebäulichkeiten der Theerdl-Fabrik, bestehend an- dem Retortenhaus und dem DestillattonShause, sammt allen Apparaten auf den Abbruch vertäust werden. Außerdem stehen daselbst ca. -V Laternen mit Eisendach sammt den BreMvorrichtuNgm für Photogen zum Verkauf. Offerten sind bis zum 31. Mai d. I. bei dem Director der GaS-Anstalt einzureichen, woselbst auch die näheren Be dingungen einzufthen sind. ^ Leipzig, den 23. Mai 1862 Die Rath-depntatio« zur GaS-Anstalt. - s - - ^^—-—— ——- — — - Erörterungen und Gnlfchridungen, dm buch- A»'äuf-rn «-gmüb« I)änbl.rrl.^ith-ll ÜerlltHr dedre^enb. v ^ Eine völlig andere Frage ist aber die, ob ein Buchhändler, Zweiter Artikel 1 welcher eine größere Anzahl Exemplare eines Buchs ohne das Ist d»r «och-ändler, «elcher eine ,rv»erk An,a»l Sxcmvlan iBcrlaaSrecht käuftiih (z. B. in emer «Actw») an sich gebracht ' «recht käuflich an sich gebracht, !hat, diese Ef-mPlarc nnt seinen Firma als „neue oder zweite " " Ausgabe" ru versehen und in den buchbändlerffchen Verkehr zu bringen berechtigt ist, oder ob er sich dadurch dem Inhaber des Verlagsrechtes gegenüber mit Hinsicht auf die Bestimmungen des Gesetzes, den Schutz der Rechtt a« literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst betreffend vom 22. Februar 1844 sträfoar und regreßpflichtig mache. Der eiche Fall dieser Art (wenigstens erinnert inan sich keines früheren) ist vor wenig Jahren bei dem Leipziger Handelsgerichte anhängia gewesen. Welche verschiedene Beurteilung diese Frage aber zulaßt, evgiebt sich aus dem in der Sache ortheine« Gutachten der Sachverständigen und au- den- Entscheidungen der ersten und zweiten Instanz , weiche , so weit es der Raum dieser Blatter ge stattet, im Interesse all« Berlag-buchhündlor, welche in den Fall kommen können , durch dergleichen Veranstaltungen eins- Eollegen in ihrem Verlag-rechte beeinträchtigt zu werden^ mitgecheilt werden >M». - . Der Sachverhalt war Nützlich folgenden. Der Buchhändler Zk. zu Hamburg hatte au- der Eoncursmaste des Bnchhändlevs H. daselbst m offmtticher Aaoüock ein Work (Dichtungen enthaltend) mit Verlagsrecht getauft, au- demselben Eonvnrse aber später der Buchhändler Z« m Hambupa ei« ANzühl einzeln« Exemplare destelbrn Westes, welche in Leipzig gelagert, vo» de« Mastecmrator aügrtaufd und ohne Zustimmung de-L^ al» de-Rechtsnachfolgers des rechtmüßigsn Verlegers, eine «US Vvrvislsülchgang d«S VtelS und Umschlags, mit Weglassung der Firma de- ursprünglichen Verleg ev-> mttBezeichnung des Werke- at- ^zweite Ausgabe". UN» «nlee Krtändernna der Jahreszahl 1-47 « 18bL veranstaltet, ja sogav sei« eige« Mrma al» BerlsgSsirma de« Dich mW Um schlag aüfgedruckt und allf verschiede« Weift diefts Wert al- ftm verlag-eigrnchum bezeichnet und au-geboten. In Folge dessen eine- Vuch- ohne da- Verlag-recht dieselben mit seiner Firma al« „neue" oder „zweite Ausgabe zu versehen und in den buchhandlerischen Verkehr zu bringen berähtigt? Manche Verlagsbuchhändler, deren Verlagswerke keinen großen Absatz gefunden haben, suchen da- Publicum dadurch kauflustiger zu machen, daß sie die Titelblätter und Umschläge der vorhandenen Exemplare eins- Werk- vernichten und neue dergleichen mit dem Zusätze: „zweite Auflage" oder „neue Ausgabe", so wie mit emer neue» Jahreszahl anfertigen lasten, dann aber da- Wieder erscheinen doS Buchs m neuer Auflage öffentlich an kündigen. Man rechnet dabei auf de« Arten Glauben eine- großen Theiles de« Publicum-, welche- sich zu einem Buche, besten Mederabdruck sich nöchig gemacht, weil der erste Abzug sich vergriffen, mehr hin- gezogeu fühlt, als:werm ihm dasselbe in der ursprünglichen Auf lage zum Kauft «»geboten w«d. Nmi man weiß, was man von solchen Manipulation«» zu halten hat; ungefähr dasselbe» wie von den Täuschungen, w» sie stündlich im Handel und Wandel durch Anpreisung und Beilegung von Eigenschaften der ru erkaufenden Gegenstände wider die Wahrheit Vorkommen. Für unerlaubt werden sie nicht angesehen, weil sie nickt gegen ein Strafgesetz verstoßen, und jeder Contrahent weiß, daß auf Aeußerunaen dieser Art kein Gewicht gelegt werden^ kS*ne» vielmehr de* Käufer die Waare selbst prüfen und vo» VeneWerche oder Utckvetthe derselben sich überzeugen müsse. Me daher der Käufer eines Waase gegen den Berkäuftr wogen bloßer Anpreisung d-r Vortrefflich Kit^ die bei genauer Prüfung der Qualität sich nicht entdecke» lM, mit einer Klage aus Wiederaufhebung des Handel- «er auf PrekS- änderuug schwerlich durchdringen wirb, dafern nicht wegen beson derer Eigen schuften der Waare Garantie geleistet worden ist, so wird noch vret weniger der Buchhändler, welcher sein Läget durch
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