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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.05.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-05-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186205278
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18620527
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18620527
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-05
- Tag1862-05-27
- Monat1862-05
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.05.1862
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Anzeiger. Amtsblatt dki Kmgb BkjirtSjnichlb mb dir Aachs dir Stadt Schlich M 147. Dienstag den 27. Mai. 1862. Bekanntmachung. Die Herren Inhaber von Meß- und laufenden Conten werden andurch darauf aufmerksam gemacht, daß die Duplicat- certificate oder an deren Statt die Certificatvtrzeichniffe über die in der gegenwLrtiaen Ostermeffe nach dem Verein-au-lande, resv. nach anderen vereinsländischen PackhofSplätzen abgese-ten Waarenposten längstens den BV. Mai dieses Jahres bis Abends S Uhr bei der hiesigen Contobuchhalterei einzureichen sind. Leipzig, den 14. Mai 1ML. Königliches Hanpt-Aoll-Amt. Schnbarth, Et.-J. I. V. —- Vkrhandlungen der Stadtverordneten am 21. Mai 1862. (Auf Grund des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) (Fortsetzung.) Zur Taaesordnung übergehend trug Herr Hackel ein Gutachten des Bauausschuffes über die Errichtung eines Vorrathshofes auf dem Holzhofareale vor.. ^ Der Rath schreibt in seiner Zuschrift unter Anderen: . ? „Die Frage über den Bau- und Holzhof hat beidvMMche Körperschaften eine geraume Zeit hindurch beschäftigt. Wuuwir unserer SeitS früher einer vollständigen Aufhebung oeider Institute entgegentraten (— einer Umgestaltung und Beschränkung derselben sind wir nicht entgegen gewesen und haben dies auch,wie weiter unten zu erwähnen, ausgesprochen—), so geschah dies im Hinblick auf die nicht zu verkennenden Vortheile, welche für eine bedeutende Verwaltung wie die unsrige aus solchen Einrichtungen in mancherlei Beziehung hervorgehen. Indessen mußten uns Ihre wiederholten, auf diese An gelegenheit bezüglichen Beschlüsse und Anträge zur immer erneuten Prüfung aller einschlagenden Verhältnisse veranlassen, und in Folge dessen haben wir, bei reiflicher nnd eingehender Erwägung, die Uederzeuaung gewonnen, daß die angedeuteten Vortheile durch die für die Beseitigung der erwähnten Institute sprechenden Gründe überwogen werden. Wir haben demgemäß beschlossen, den Baubof sowohl als den Holzhof definitiv aufzuheben, dagegen einen für die Bedürfnisse der Verwaltung unumgänglich nöchigen Vorrathshof in einfachster, eben nur dem unabweisbaren Bedürfnisse genügender Weise einzurichten. „Um diese Beschlüsse zu motiviren, wird eS um so weniger einer auSfübrlichen Darlegung bedürfen, da wir hierdurch Ihren eigenen Wünschen allenthalben entsprechen. Wir beschränken uns daher auf nachstehende Bemerkungen. „Was den Bauhof anlangt, so werden die sämmtlichen von demselben bisher besorgten Arbeiten künftig durch hiesige Gewerb- treibende zu verrichten und an dieselben zu vergeben sein. „Die gänzlich veränderte Gestaltung der hier in Betracht kom menden Verhältnisse, wie sie durch das Gewerbegesetz vom 15. Ok tober v. I. eingetreten ist, wird Liese neue Einrichtung erleichtern. Zwar ist anzunehmen, daß die ständigen Bauhofsarbeiter vermöge ihrer Localkenntmß die laufenden Arbeiten schneller und an sich billiger herzuftellen im Stande sind. Dem sieht aber gegenüber der allgemeine, durch das Institut selbst erforderte Aufwand, die Besoldung der Beamten, die Verwendung eine- bedeutenden, ver- hältnißmäßig werthvollen Areals, die Errichtung und Unterhaltung von Baulichkeiten und deral. mehr. Wägt man Beides gegen einander ab, so wird auch finanziell die Aufhebung des Bauhofes sich rechtfertigen. „Aehnl'cheS gilt nun auch vom Holzhofe, welcher außerdem, nach Beseitigung der Bauhofes, die ganzen Verwaltungsspesen aller« zu tragen hätte. Mit Recht läßt sich behaupten, daß der Holzhof, insofern er bisher als Stapelplatz für den eigenen Be darf der städtischen Gebäude und Institute diente, nicht mehr nolh- wendig erscheint. Ganz abgesehen von der sich mehr und mehr auSbreitenden Kohlenfeuerung, die sich voraussichtlich noch auf manche, zur Zeit mit Holz geheizte Räume wird ausdehnen lassen (wir behalten diesen Gegenstand fortwährend im Auge), so erscheint die Beschaffung des Holzes auf dem Umwege eines besonderen Holzhofes als zu kostspielig, theilS durch die Unterhaltungskosten des letzteren an sich, theils durch die Last der Fürsorge für die etwa invalid werdenden Arbeiter, theils durch daS aufzuwendende dop- I- pelte Fuhrlohn. Zudem darf man sich nicht verhehlen, wie schwer, za unmöglich eine Controle ist, namentlich im Verhältnisse zwischen Scheiten und kleingemachtem Holze, und wenn wir auch durck diese Bemerkung keineswegs den bisherigen Beamten irgendwie zu nahe treten wollen, so meinen wir doch, daß jede Verwaltung eine solche Einrichtung, bei welcher von vorn herein die gehörige Controle unthunlich ist, so viel als nur immer möglich zu ver meiden hat. Nach Aufhebung des Holzbofes werken die einzelnen Zweige der Verwaltung in Bezug aus Holzanschaffung in der selben Lage sein, wie em Privatmann, und wir werden es unö angelegen sein lassen, in dieser Hinsicht das zweckdienlichste Ver fahren aufzusuchen. Was aber die von uns zu liefernden Depu- tathölzer betrifft, so können diese keinen Grund abgeden, einen besonderen Holzhof deshalb beizubehalten. „Auch hier werden wir unö bemühen, eine entsprechende Mo dalität herbeizuführen — eine vollständige Ablösung ist leider dem Gesetze nach, so wie in Berücksichtigung früherer Ministerialver- ordnungen in den hier in Betracht kommenden Hauplfällen un möglich. Ueber diese Angelegenheit der Deputathölzer behalten wir uns fernere Mittheilungen vor. — Der Holzhof ist nun aber auch, wenigstens früher, zu noch anderen Zwecken, zu Anschaffung und Verkauf von Nutz- und Brennholz und deral. mehr benutzt wor den. Wir bemerken nur beiläufig, daß dieser Zweig des Holz betriebes seit längerer Zeit gänzlich aufgehört hat. Um so eher kann zur Aufhebung des ganzen Institutes geschritten werben, wie denn auch die Aufstapelung des in den Wald-Auktionen nicht abgesetzten Holzes in einem besonderen Holzhofe nicht weiter erfolgen wird. Sollte einmal ausnahmsweise eine größere Quantität derartigen Holzes nicht abgesetzt werden, so wird sich für deren zeitweilige Aufbewahrung wohl auch eine Vor kehrung treffen taffen, die mit obigen Principien als solchen keineswegcs in Widerstreit tritt. „Wir kommen nunmehr auf den Borrathshof. Wenn wir denselben oben als unentbehrlich bezeichnten, so dürfen wir auf Ihre Zustimmung zu Errichtung eines solchen um so sicherer rechnen, da Sie selbst sich für Beibehaltung eines dem neu eintretenden Verhältniß entsprechenden kleinern Raumes mit Schup pen rc. ausgesprochen haben. Und in der That ist ein solcher Vor- rathshof ein unabweisbare- Bedürfniß. Ohne die in früheren Mtt- thekluNgen unsererseits dafür erwähnten Gründe wiederholen zu wollen, weisen wir darauf hin, daß zunächst eine bedeutende Quan tität von MobiliaiAegenftänden gerichtlich exmütirter Personen auf zubewahren ist. Gegenwärtig werden diese Sachen in einen: sehr
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