Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 3. Freitag den 3. Januar. 1862. Bekanntmachung. Die allhier angekommenen Meßftemden, welche bis jetzt Aufenthalts- Karten nicht abgeholt, so wie diejenigen Einwohner, welche die bei ihnen logirenden Fremden noch nicht angemeldet haben, werden hiermit anfge- fordert, solches ungesäumt zu bewirken. Hierbei wird bemerkt, daß die Gebühren für Ausfertigung einer Aufent halts-Karte 5 Ngr., und für Visirung eines Paffes 2'j- Ngr. betragen. Wer über die gehörig erfolgte Meldung eme Bescheinigung zu erlangen wünscht, hat den Meldezettel doppelt einzureichen und empfängt sodann ein mit dem Stempel des Unterzeichneten Amtes versehenes Eremplar zurück. ' 1861. Polizei« Aufforderung. Um die durch daS Gesetz vom 24. December 1845 und ErgänzungS-Gesetz vom 23. April 1860 angeordnete Auf stellung der Gewerbe- und Perfonalsteuer-Cataster für daS Jahr L8VI bewirken zu können, bedürfen wir zur Vervollständigung der bereits eingegangenen HauSlisten genaue Verzeichnisse über daS Einkommen der angeftellten Beamten, Geistlichen, Kirchen- und Schuldiener, überhaupt aller eine öffentliche Function bekleidenden Personen. ES werden daher die sämmtlichen hiesigen Königlichen, Universität-- und andern Behörden veranlaßt, diese Verzeichnisse, in welchen 1) die neue Drandcataster-Nummer der Wohnungen der Angestellten, 2) die vollständigen Tauf- und GeschlechtSnamen derselben, 3) deren festes Einkommen nach dem Betrage, welchen eS am Schluffe dieses Jahres erreichen wird, 4) die steigenden und fallenden Emolumente nach dem Betrage, wie solche in den AnstellungSdecreten oder sonst Seiten der AnstellungSbehörVen berechnet sind, in Ermangelung derartiger Angaben nach Höhe der Summe deS letzten Jahre- genau aufzuzeichnen, insbesondere auch 5) die darunter befindlichen Ortszulagen und der etwa bewilligte Dienstaufwanb bemerklich zu machen, an die Stadt-Steuer-Einnahme allhier spätestens bis zum L. Januar R8VL abyeben zu lassen. Spätere Ginaaben können bei der diesjährigen Catastration nicht berücksichtiat werden, und die betreffenden Behörden haben daher die durch verzögerte Einreichung derselben in den Catastern herbeigeführten Unrichtigkeiten zu vertreten. Leipzig, den 21. December 1861. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Taube. Bekanntmachllng. Nach tz. 6. unter e der Verordnung, die Handels- und Gewerbekammern betreffend, vom 15. Oktober d. I. haben bestätigte Aktiengesellschaften oder sonstige juristische Personen durch ihre statutarischen Vertreter diejenige Person zu bezeichnen, welche der Träger ihrer Stimm- beziehentlich Wahlberechtigung für die Handels- und Gewerbkammern sein soll. Da die Wahllisten jetzt anzusertigen find, so werden die oberwähnten Vertreter hiermit aufgefordert, vor dem S. Januar LSSD die Träger ihrer Stimm- und Wahlrechte schriftlich un- anzuzcigen. Im Unterlassungsfälle wird für daS betreffende Geschäft Niemand in die Wahlliste ausgenommen werden. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig den 24. December 1861. vr. Koch. Schletßner. Bekanntmachung. " DaS Stück Stadlplanke von der alten Pleiße, quer über die sogenannte Sauweide, bis an daS Münzthor,— ingleichen daS Stück Stadlplanke vom Armenhause bis an daS Dresdner Thor sollen, ein jedes einzeln, zum Abbruche versteigert werden. ErstehungSlustiae werden veranlaßt den V. Januar 1862, Vormittag- 11 Uhr. bei hiesiger Rathsstube zu erscheinen und ihre Gebote zu eröffnen, worauf weitere Beschlußfassung erfolgen wird. Die DersteiaerungSbedingungen liegen vom 2. Januar 1862 ab im Bauamte auS. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig dm 28. December 1861« vr. Koch. Schleißner. Leipzig, den 27. Mcemver Das