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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.01.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-01-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186201081
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18620108
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18620108
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-01
- Tag1862-01-08
- Monat1862-01
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.01.1862
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1 Anzeiger. Amtsblatt dcs Köiiigl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. X" 8. Mittwoch den 8. Januar. 1862. Bekanntmachung. An der Lindenauer Gasthofbrücke sollen Mittwoch den 8. Januar dieses JahreS früh von « Uhr an die einzelnen Theile der daselbst befindlich gewesenen Interimsbrücke, alS: 1 Partie Stämme ü. 25^ Men lang, an der Spitze 12 Zoll stark, 1 Partie Rundholz, 4 bis 13 Ellen lang, ü bis 12 Zoll stark, 1 Partie eichene Pfähle, 3^2 Ellen lang, «/s Zoll stark, I Partie kantiges Holz, in kleineren Partien gegen entsprechende Anzahlung und unter den an Ort und Stelle bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden. Leipzig den 2. Januar 1862. DeS NtathS Bau-Deputation. Bekanntmachung^ Die bei dem Unterzeichneten Gerichtsamte in Pflicht stehenden Herren Vormünder werden hierdurch veranlaßt, die rück sichtlich ihrer Pflegebefohlenen zu erstattenden Erziehungsberichte, in soweit solches noch nicht geschehen ist, bis Ende dieses MonatS anher einzureichen. Leipzig am 4. Januar 1862. Königl. Gerichtsamt im Bezirksgericht Leipzig. Abth. für Vormundschafts- und Nachlaßsachen. vr. Jerusalem. Bekanntmachung. A«f Eintrag veS Generalbevollmächtigten der FeuerverstcherungSgesellschast DtmrinKia zu Erfurt, Herrn Carl BoromeuS Schneider allyier, ist der hiesige Bürger Herr Carl Friedrich Riebet als Specialagent gedachter Gesellschaft für den hiesigen Stadtbezirk heute von unS in Pflicht genommen worden. Leipzig, am 4. Januar 1862. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. G. Mechler. Bekanntmachung. Das Klatschen mit Schlitten-Peitschen in der inner« Stadt und in den Straßen der Vorstädte ist bei Geldstrafe bis zu Fünf Thalern oder verhältntßmäßigem Gefängniß und Wegnahme der Peitsche verboten. UebrigenS muß bei gleicher Strafe, so lange die Straßen mit Schnee bedeckt sind, jedes mit Pferden bespannte Fuhr werk mit Schellen- oder Glockengeläute versehen sein. Leipzig, den 7. Januar 1862. Das Polizei-Amt der Stadt Leipzig. Metzler. Geffentliche Sitzung -er Leipziger Polgtechntschen «efeltschast am 8. November 1861.*) ^Genehmigtes Protokoll.1 Nach Eröffnung der Sitzung durch den Director und Verlesung der Namen derjenigen Herren, welche sich zur Aufnahme in die Gesellschaft gemeldet hatten, hält vr. Heppe einen Bortrag über die in hiesiger Gegend zur Verwendung kommenden Dachschiefer- sorlen und nahm hierbei Veranlassung, Einiges über Schiefer im Allgemeinen voranzuschicken. Schiefer oder schiefrige Ge st er ne nennt man alle diejenigen, welche sich in dünne und ebene oder doch annähernd ebene Platten spalten lassen, welche Eigen schaft durch die parallele Anordnung der kleinen Theilchen, aus denen diese Gesteine bestehen, bedingt wird. Schiefer ist demnach keine bestimmte Gesteinsart, sondern vielmehr ein gewisser Structnr- zustand, welcher sehr verschiedenen Gesteinen zukommen kann. Man hat daher auch eine sehr große Anzahl von Schieferarten, die sich freilich nicht alle zum T)achdecken eignen, und benennt die selben theils nach ihren wesentlichen Bestandteilen, z.B. Glimmer schiefer, Chloritschiefer, theils nach ihrem relativen geologisch« Alter, z. B. Urthonschiefer, Ucbergangsschiefer u. s. w. Was die Ent stehung der verschiedenen Schieferarten anlangt, so sind die Ansichten hierüber bei den Geologen getheilt; viele Schiefer, z. B. die Grau- ' *) Eingegangen am 3. Jan. 1862. D. Red. . wackenschieser, einige Thonschiefer, sind als festgewordene Schlamm massen, die mit mehr oder weniger Sand oder Glimmerblättchen untermengt sind, zu betrachten; wahrend andere als Umwandlungs- producte primitiver oder eruptiver feuerflüfsig gewesener Gesteine angesehen werden können, welche Umwandlungen jedenfalls durch die chemisch und mechanisch zerstörende Einwirkung des Wassers auf die kaum festgewordenen Gesteine zu Stande gekommen sind. Auf diese Weise mögen die meisten krystallinischen Urthonschiefer, die Chloritschiefer und vergl. entstanden sein. Von der Bildung der Glimmerschiefer kann man sich jedoch bis jetzt gar keine aus Wahrscheinlichkeit Anspruch machende Vorstellung bilden, vielleicht ist er, wie der Gneiß, ein primitives Gestein. — Die wichtigsten zum Dachdecken paffenden Schieferarten sind: I)'die Glimmer schiefer, aus Quarz und Glimmer in verschiedenen Mengen verhältnissen bestehend; sind häufig sehr «neben, gewunden oder geknickt und eignen sich nur dann zu Dachschiefern, wenn sie sehr wenig Qnarz halten, möglichst eben sind und sich in dünne Plat ten spalten lassen. Hornblendeschiefer, Chloritschiefer und Talk schiefer eignen sich nur selten zum Dachdecken, da sie theils sehr- weich sind, theils aber auch sich schlecht spalten lassen. 2) Ur thonschiefer, krystallinische und 3) politische Thon schiefer; zu diesen gehören die meisten Dachschiefer. Die ersteren bestehen aus lauter sehr kleinen Krystallblättchen einiger glimmer artiger Mineralien, des sogenannten Sericits, Paragonits und Damourits; sie haben meist bläulicharaue, grünlichgraue, röthliche oder violette Farben, einen eigenthümlichen seidenartigen Glanz,
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