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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.02.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-02-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186202027
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18620202
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18620202
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-02
- Tag1862-02-02
- Monat1862-02
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.02.1862
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. D AZ. Sonntag den 2. Februar. 1862. Bekanntmachung. In Folge der neuen Gewerbegesetzgebung haben wir das Regulativ über den gewerbmäHLgen Musikbetrieb vom 15. Juni 1859 aufgehoben. Leipzig am 30. Januar »862. Der Rath der Stadt Leipzig. vn. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Zur Versteigerung des Dresdner Thores, des an demselben gelegenen ehemaligen Aufpafferhäuschens, des Hospitalthores, der sogen Ranftschen Pforte, des Tauchaer ThoreS, des Halle'fchen Thores ist von uns der LO. Februar L88L terminlich anberaumt worden. Wir laden Kauflustige ein, an diesem Tage Vor mittags IO Uhr bei der Rathsstube zu erscheinen, ihre Gebote zu thun, und sich sodann weiterer Weisung zu gewärtigen. Die zu versteigernden Gegenstände befinden sich in gutem Stande; zu den Thoren gehören schmiedeeiserne Haupt- und Nebenpforten, theilweise guß- und schmiedeeiserne Stacketfelder, Sandsteinpfeiler und Sandsteinsockcn, im Uebrigen hölzerne Thorflügel und dergleichen Stackete, Socken und Säulen. Die nähere Beschreibung so wie die VersteigerungSbedingungen liegen auf dem Bauamte aus. Leipzig, den 31. Januar 1862. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Schleißner. Bekanntmachung. Wegen des eingetretenen Hochwassers müssen die für den 4. und 6. Februar d. I. angezeigten Holz-Airctioireir im Rosenthale bis auf weitere Bekanntmachung ausgefetzt bleiben. Leipzig am 1. Februar 1862. Des Raths Forst-Deputation. Verhandlungen -er Stadtverordneten am 29. Januar d. I. (Auf Grund des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) (Schluß.) In der Tagesordnung fortsahrend, berichtete Herr St.-V. Dr, Vogel Namens des Ausschusses zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen über 2. die Regulirung des Augustusplatzes und das diesfalls mit der Universität getroffene Abkommen. Der Rath äußert unter Anderem Folgendes darüber: „Ihr geehrtes Recommunicat vom 2. September vorigen Jahres machte mit Rücksicht ans die von Ihnen gefaßten Beschlüsse auf unsere ergebenste Mittheilung vom 6. August vor. Jahres, die Be pflanzung des Augustusplatzes betreffend, so wie auf die von Ihnen gestellten Anträge zuvörderst anderweite Vernehmung mit der Uni versität erforderlich, da das Ihnen mitgetheilte Project zum Theil auf einer Vereinbarung mit derselben beruhte. Nachdem nun un term 31. vor. Mon. die Antwort des akademischen Senats einge gangen ist und dieser, wenn auch nicht allenthalben in bindender Weise seinen Wünschen entsprochen worden sei, doch „mit beson derer Rücksicht auf die wohlwollende Gesinnung, welche die Stadt Leipzig auch bei dieser Frage gegen die Universität kund gegeben habe", mit der in der von Ihnen beantragten und von uns gebil ligten Maße zu bewirkenden Herstellung und Bepflanzung des Wegs am Augusteum sich einverstanden erklärt hat, sind wir veranlaßt, mit Ihnen wegen dieser Angelegenheit nochmals in ergebenste Ver handlung zu treten." „Zuvörderst constatiren wir, daß wegen der Planirung und Entwässerung des Augustusplatzes, nicht weniger wegen der Her stellung der Fahrstraße am Augusteum, so wie der projectirten Fußwege volles Einverständniß mit Ihnen hergestellt ist. Weniger haben wir uns gleicher Uebereinstimmung bezüglich der Bepflanzung des Augustusplatzes zu erfreuen, denn indem Sie das Ihnen von uns mitgetheilte Project abgelehnt, haben Sie Ihrerseits beantragt: 1) den Weg von der Grimma'schen nach der Dresdner Straße mit zwei Baumreihen, 2) die an den Grundstücken des ehemaligen Weinnäpfchens hin geführte neue Fahrstraße mit je einer Baumreihe zu be pflanzen und 3) die nach der mit der Universität darüber getroffenen Verein barung von dieser auf ihre Kosten zu bewirkende Anpflanzung einer Baumreihe auf der Linie am Augusteum aus Kosten der Stadt unter Vorbehalt jeder Verfügung darüber aus- zuführcn." „Hierzu bemerken wir, daß wir diesen Anträgen unter I und 3 vollständig, dem unter 2 jedoch nur zum Theil beizutreten beschlossen haben, denn wenn auch zu 1. durch diese Anpflanzung die Durchschneivnng des Platzes durch die Verbindungsstraße der Grimma'schen und Dresdner Straße in schiefer Linie erst recht bemerkbar gemacht werden und ferner die Großartigkeit des Augustusplatzes dann sehr verlieren wird, sobald die angepflanzten Bäume vermöge ihrer Höhe und Kronen die Uebersicht über denselben unterbrechen werden, so glaubten wir doch den Forderungen des Bedürfnisses vor den Rücksichten der Schön heit mit Ihnen den Vorzug geben zu müssen." Zu 2. erklärt sich der Stadtrath mit Bepflanzung der der mueren Stadt zugekehrten Seite der Fahrstraße vom Roßplatz, ungefähr der Kö nigsstraße gegenüber bis zur Poststraße einverstanden. Zu 3. „Nachdem die Universität sich in der oben gedachten Maaße mit Ihrem Anträge einverstanden erklärt hat, steht der Ausführung desselben ein Hinderniß nicht mehr im Wege. „Werden nun aber diese Anpflanzungen sul> 1, 2, 3 in der vorbemerkten Maße ausgeführt, dann bleibt in der That nur noch sehr wenig übrig, um die bisher von einander abweichenden An sichten zwischen Ihnen und uns in vollständige Uebereinstimmung zu bringen. Um dies herbeiruführen, geben wir zuvörderst die von uns bisher festgehaltene Anpflanzung von Bäumen in Doppelreihen rings um den Augustusplatz herum hiermit auf und begnügen uns anstatt derselben mit einer ein fachen Baumreihe. „Der Kostenpunct dürfte gegenwärtig kaum noch Veranlassung zu einer Differenz darbieten, denn laut des beigefüaten Anschlags würden die von Ihnen beantragten Anpflanzungen (excl. der Linie,
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