Amtsblatt des Köllig!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M I7, Donnerstag den 6. Februar. 1862» Bekanntmachung, die Anmeldungen zum Gewerbebetrieb betreffend. Nach § v der Ausführungsverordnung zum Gewerbegesetz vom 15. Oktober 1861 sind von uns Verzeichnisse der bereits am L. Januar L8VS allhier wohnenden und nach bisheriger Gewerbeverfaffung zum selbstständigen Gewerbebetrieb berechtigten Personen, insoweit dieselben nach 8§ 5 und 6 des Gewerbe- gesetzeS anmeldepflichtig sein würden, aufzustcllen. So weit eS die uns zu Händen befindlichen Unterlagen gestalten, haben wir solche Verzeichnisse in alphabetischer Ordnung anfertigen lassen, welche bei uns bis zum I.März 1862 zur Einsichtnahme auSgelegt sind. Diese Auslegung der Verzeichnisse hat den Zweck, etwa nothwendige Berichtigungen vomehmen zu können, da spätere Einwendungen gegen die Richtigkeit der Verzeichnisse nicht berücksichtigt werden können. Die von uns angefertigten Verzeichnisse erstrecken sich jedoch lediglich auf 1) Kaufleute, so weit dieselben eine Firma angemeldet haben, einschließlich der Buch- und Kunsthändler, 2) die Mitglieder der hiesigen Innungen, 3) Schänkwirthe, 4) Leihbibliothekare und Inhaber von Leseeabinetten, Subscribentensammler und Colporteure. Alle übrigen unter vorstehenden Kategorien nicht inbegriffenen und nach eingangs erwähnter Bestimmung zur nach träglichen Anmeldung verpflichteten selbstständigen Gewerbtreibenden haben sich binnen vier Wochen und spätestens bis zum 1. März d. I. in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr entweder mündlich oder schriftlich — letzterenfalls stempel- frei — bei unS anzumelden, wegen ihres Gewerbebetriebes zu leguimircn und beziehentlich Bürger-, HeimathS- und Geburtsschein zu produciren, auch hierbei die Brandcataster-Nummer des Hauses anzugeben, wo das Geschäft oder die Werkstatt deö Gewerbtreibenden sich befindet. Die Anmeldepflichtigkett erstreckt sich auch auf bestellte Stellvertreter, Pächter und Geschäftsführer. Bezüglich der AnmeldepflichtigkeLt derjenigen Gewerbtreibenden, welche vor Schluß des Jahres l8v1 ein Gewerbe noch nicht betriwen haben, vielmehr von da an erst zu betreiben gedenken, wird durch gegenwärtige Bekanntmachung etwas nicht geändert. . Leipzig, den 15. Januar 1862. Der Rath -er Stadt Leipzig. vr. Koch. vr. Günther. — — — ————— - - - . , Bekanntmachung. Um baS I^erzeichnist der nach Maßgabe von 8 3 der auf -Le GLnqnartieruna in Kriegszeiterr bezüalichm Einquartierungs-Ordnung für die Stadt Leipzig vom 36. Juli 1851 zur Aufnahme von Natural- GinquartteruNg geeigneten Räumlichkeiten und deren Inhaber stets in gehörigem Stande unv O dnung zu erhalten, iß es nothwendig, alle Miethveränderungen nachzutragen, und geben wir den Hausbesitzern und Administra toren hiermit auf, lede in den von ihnen besessenen oder verwalteten Grundstücken eingetretene Miethveränderuna binnen längstens acht Tagen nach deren Eintritt bei unserem Quartieramt, RathhauS zweite Etage, schriftlich anznzeigen. Jede Unterlassung oder Versaumniß der vorgeschriebenen Anzeige wird mit einer Geldstrafe von fünf Thalern geahndet werden. Leipzig, den 1. Februar 1862. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. SchlcilMkr. Bekanntmachung. Zur Versteigerung des Dresdner ThoreS, des an demselben gelegenen ehemaligen Anfpafferbäuschens, deö HospitalthoreS, der sogen. Ranftschen Pforte, des Tauchaer Thores, des Halle fchen ThoreS ist von uns der BO. Februar L8SL terminlich anberaumt worden. Wir laden Kauflustige rin, an diesem Tage Vor mittags 16 Uhr bei der Rathsstube zu erscheinen, ihre Gebote zu thun, und sich sodann weiterer Weisung zu gewärtigen. Die zu versteigernden Gegenstände befinden sich in gutem Stande; zu den Thoren gehören schmiedeeiserne Haupt - und Ncbenpforttn, theilweise guß- und schmiedeeiserne Stacketfelder, Sandsteinpseiler und Sandsteinsocken, im Uebrigen hölzerne Thorflügel und dergleichen Stackete, Socken und Säulen. Die nähere Beschreibung so wie die Versteigerungsbedingungen liegen auf dem Dauamte aus. Leipzig, den 31. Januar 1862. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Schleifer. - - ^ ' Bekanntmachung. Die Anfertigung deö Mobiliars an Schulbänken, Kathedern, Schränken und dergl. für die IV. Bürgerschule soll auf dem Wege der Submission vergeben werden. Die Verzeichnisse hierzu liegen auf dem Bauamt aus, woselbst die Preis angaben bis zum LQ Februar L8SB versiegelt abzugeben find. ^ Leipzig, den 3. Februar 1862. Des Raths Bau»Deputation.