Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.02.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-02-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186202142
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18620214
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18620214
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-02
- Tag1862-02-14
- Monat1862-02
- Jahr1862
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- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.02.1862
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I und Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 45.Freitag den 14. Februar. 1862. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf den durch die Leipziger Zeitung und das Dresdner Journal veröffentlichten Aufruf der Königlichen Kreis-Direktion zu Dresden spricht die Unterzeichnete Kreis-Direktion den Wunsch aus, daß, wie bereits in hiesiger Stadt, auch im übrigen Regierungsbezirk Sammlungen für die durch die Hochfluthen der Elbe beschädigten Ortschaften veranstaltet werden mögen, wie denn die Canzlei der Kreis - Direktion ebenfalls bereit ist, Beiträge zu diesem Zweck dankbarst anzunehmen und seiner Zeit darüber zu quittiren. Leipzig, den 12. Februar 1862. Königliche Kreis-Direktion. v. BurgSdorff. Erinnerung an Abführung der Grundsteuern. Der am L. Februar d. I. fällige erste Termin' der Grundsteuer ist nach der zu dem Finanzgesetze vom 25. Sep tember 1861 erlassenen Ausführungs-Verordnung von demselben Tage mit drei Pfennigen von jeder Steuereinheit zu entrichten. Die hiesigen Steuerpflichtigen werden daher hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeiträge von diesem Tage alt und spätesten- binnen L4 Tagen nach demselben bei der Stadt-Steuer-Einnahme allhier pünktlich zu bezahlen, indem nach Ablauf dieser Frist gesetzlicher Vorschrift gemäß erekutivische ZwangSmaßregeln gegen die Restanten eintreten muffen. Leipzig den 3V. Januar 1862. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. K o ch. Taube. Bekanntmachung. Zur Versteigerung des Dresdner ThoreS, des an demselben gelegenen ehemaligen AufpafferhäuSchens, des HoSpitalthoreS, der sogen Ranftstchen Pforte, des Tauchaer ThoreS, des Halle'fchen ThoreS ist von uns der BO. Februar AAS- terminlich anberaumt worden. Wir laden Kauflustige ein, an diesem Tage Vor mittags 10 Uhr bei der RathSstube zu erscheinen, ihre Gebote zu thun, und sich sodann weiterer Weisung zu gewärtigen. Die zu versteigernden Gegenstände befinden sich in gutem Stande; zu den Thoren gehören schmiedeeiserne Haupt- und Rebenpforten, theilweise guß- und schmiedeeiserne Stacketfelder, Sandsteinpfeiler und Sandsteinsocken, im Uebrigen hölzerne Thorflügel und dergleichen Stackete, Socken und Säulen. Die nähere Beschreibung so wie die Versteigerungsbedingungen liegen auf dem Bauamte aus. Leipzig, den 31. Januar 1862. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Schleißner. Verhandlungen der Stadtverordneten am 12. Februar d. I. (Auf Grund deS Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) Nach Eröffnung der Sitzung zeigte Vorstcher vr. Joseph an, daß die in voriger Versammlung mitgetheilte Eingabe der Trödel buden - Inhaber acht Tage auf dem Bureau ausgelegen habe, inner halb dieser Frist aber von keinem Mitgliede zu der seinigen ge macht worden sei. Sie war demnach beizulegen. Unter einer Anzahl von Rathszuschriften, welche an die be treffenden Ausschüsse verwiesen wurden, ist zu erwähnen: ») eine Zuschrift, die Umgestaltung unseres Volksschulwesens betr. Der Vorsteher theilte daraus mit, daß die erste Bürger schule künftig als höhere Bürgerschule fortgeführt, die übrigen Bürgerschulen zu Diftrictsschulen mit gleichem Schulgelde, (4 Thlr., 6 Thlr. und 8 Thlr.) gleichem Lehrziele und mög lichst gleichen Schulbüchern eingerichtet, Herr Director I)r. Vogel als sachverständiger Beirath in allen inneren Fragen der Schulcommission beigeordnet, die Directorialgehalte gleichmäßig normirt werden sollen u. s. w. Diese Zuschrift wurde an den Schulausschuß abgegeben. Ebenso em von Herrn Ersatzmann Güttner heute eingebrachter, durch die vorstehend erwähnte RathSzuschrift theilweis erledigter Antrag folgenden Inhalts: Den Stadtrath zu ersuchen, dahin zu wirken, daß bei sämmt- lichen hiesigen Bürgerschulen die Classenziele auf gleiche Stufe gebracht werden und möglichst gleiche Schulbücher einzuführen. Ferner den Unterricht selbst den Forderungen der Jetztzeit ent sprechend zu organisiren und namentlich in Bezug auf die Gewerbefreiheit den Unterricht in den Naturwissenschaften zu regeln, vor Allem für die Chemie Fachlehrer anzustellen. b) Eine Zuschrift, betreffend einige Umgestaltung organischer und dienstlicher Einrichtungen der hiesigen Communalgarde, welche dem für die Angelegenheiten der letzteren bestellten Aus schüsse zugetheilt wurde. Wetter zeigte der Stadtrath an, es sei bezüglich des Nachlasses des Geh. äustizraths I)r. Biener in Dresden durch Verordnung des Kön. Ministeriums des Innern nunmehr Verfügung dahin getroffen worden, daß von der Einholung besonderer Genehmigung der Regierungsbehörde zur Annahme der Stiftung abzuseben sei. Der Stadtrath theilte ferner mit, daß er die an die Zustim mung zur Bepflanzung des Augustusplatzes geknüpfte Bedingung — Wegfall der von der Poststraße längs der Parkanlagen pro- jectirten Baumlinie —L — zur Zeit annehmen wolle. Es hatte dabei zu bewenden. Auf Antrag des Raths erklärte sodann die Versammlung zur Erläuterung des über Submission der Tischlerarbeiten an der IV. Bürgerschule in voriger Sitzung gestellten Antrags, daß sie dabei allerdings denjenigen Betrag habe verwilligen wollen, welcher sich auf dem Wege der Licitation als Kostenpreis der Tischler arbeiten ergeben werde. (Fortsetzung folgt.) Stadttheater. Ein Theil der alten Schuld gegen einen der größten deutschen Componisten, gegen den während seines leider nur kurzen Lebens wenig anerkannten Lieblingsschüler Beethovens, Franz Schu bert, wird dadurch endlich getilgt, daß man dreißig Jahre nach des Meisters Tode ihn durch Aufführung einer seiner zahlreichen Opern — „Der häusliche Krieg" — endlich auch als dra-
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