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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.02.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-02-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186202155
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18620215
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18620215
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-02
- Tag1862-02-15
- Monat1862-02
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.02.1862
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Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 48. Sonnabend dm 15. Februar. ML. Bekanntmachung. Die in Folge unser- ConcunenzauSschreibenS eingegangenen Pläne zur Turnhalle werden vom Sonntage den 16. diese- Monat- an bis mit Sonnabend den 22. diese- Monat- im Museum ausgestellt sein. Leipzig am 12. Februar 1862. Der Nath der Stadt Leipzig. Schmßner. Berger. Bekanntmachung. In Gemäßheit de- §. 19. der akademischen Gesetze, nach welchem die Wohnung-karten der Studirenden allhier alljährlich einmal gegen andere dergleichen umgetauscht werden sollen,- werden die Herren Studirenden hiermit unter der in dem gedachten Paragraphen enthaltenen Verwarnung aufgefordert, ihre Wohnungskarten längsten- bis zu Gnde des Monats Februar dieses Jahres in der Expedition de- UniversttätSgerichtS zu produciren und sich de- Umtausche- derselben gegen neue dergleichen zu gewärtigen. Hierbei wird zugleich bemerklich gemacht, daß vom Grsten März dieses JahreS an die bisher au-gefertigten Wohnung-karten ihre Gültigkeit gänzlich verlieren und zur Legitimation irgend einer Art nicht mehr dienen. Leipzig am 2V. Januar 1862. DaS Universitäts-Gericht. vr. E. Morgenstern, Univ.-Richter. Verhandlungen der Stadtverordneten am 12. Februar d. I. (Auf Grund de- Protokoll- bearbeitet und veröffentlicht.) (Fortsetzung.) Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete ein vom Vor steher vr. Joseph selbst vorgetragenes Gutachten des Ausschusses zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen über 1. a) das vom Rath bei Verhandlung über die Baukosten dieser Schule bestrittene Recht des Collegiums, Bedingungen zu stellen, und über d) die Aufstellung von Blechmänteln um die Oefen in der IV. Bürgerschule. Für Verhandlung dieser Angelegenheit übernahm Herr Vice- vorsteher Rose den Vorsitz. Das suk s. erwähnte, auf Antrag des Herrn St.-V. Helfer vollständig zum Abdruck zu bringende Gutachten lautet: Der Rath hatte unter dem 25. Januar 1861 von den Stadt verordneten Zustimmung zur Verwendung von 57,772 Thaler 10 Ngr. Baukosten der IV. Bürgerschule incl. der früher für Erd arbeiten uud Souterrain verwilligten 7958 Thlr. 2 Ngr. 4 Pf. verlangt. Die Stadtverordneten waren von ihrem Anträge auf öffentliche Concurrenz rücksichtlich des Bauplans zu dieser Schule oder doch Benutzung der hiesigen Gewerke nur um der Eintracht mit dem Rathe willen abaegangen, obfchon der Bauausschuß derselben die auf technische Gittachten gestützte Ueberzeugung gewonnen hatte, daß bei einer mehr centralen Construction der Bau gegen 10,000 Thlr. billiger ausgeführt werden könnte — obschon das Aeußere des ge zeichneten Gebäudes keineswegs einen erfreulichen Eindruck machte uud obfchon sie den durch die Bestellung der Zeichnung in Dresden vom Rathe beabsichtigten Zeitgewinns!, da die Ausführung der Zeichnungen ca. 5, die Aufstellung des Anschlags ca. 7 Monate warten ließ, nicht erreicht, und auch in Dresden, einer über 13 Meilen entfernten Stadt, die vom Rathe mit der „nächsten Nähe- gerechtfertigte Beschaffung der Pläne ein dieser Absicht ent sprechendes Mittel nicht finden konnte. Da, was die Bau-Kostenanschläge anlangt, Ansätze Vorkom men, welche auffällig unrichtig gegriffen waren, da dem Ausschüße ferner ansehnlich billigere Offerten, z. B. um allein 1000 Thlr. bei den Hvlzzulagen bekannt geworden waren, so konnte und durfte er damals der Versammlung nicht Vorschlägen, die Bausumme nach der vom Rathe vorgelegten Kostenberechnung zu bewilligen. Er empfahl die Bewilligung der Baukosten vielmehr nur unter der BediuguRg, daß der Rath die im Anschläge verzeichnten Bauarbeiten resp. nach den einschlagenden Gewerken vertheilt lleiirmcko vergebe, mit Beobachtung der nöthigen Sicherheilsmaßregeln und unter Vorbehalt der Auswahl unter den Licitanten im Falle triftiger Bedenken gegen die Solidität der Ausführung. Anstatt sich erfreut zu zeigen über so große, nicht ohne Opfer an Ueberzeugung gebrachte Nachgiebigkeit, antwortete der Rath jedoch den Stadtverordneten kurzhin: „Die Herren Stadtverordneten haben Zustimmung zu den Baukosten der IV. Bürgerschule wieder, wie dies in neuerer Zeit oft geschehen ist. an Bedingungen geknüpft. Wir kön nen Ihnen jedoch nach Maßgabe der Allgem. Städteordnung das Befugniß, unter der Form von Bedingungen auch in solchen Puncten, welche augenscheinlich zu den den Stadt- räthen zugewiesenen Verwaltungsangelegenheiten gehören, uns das Verfahren vorzuzeichnen, nicht zugestehen, wer den daher, zumal gar keine Zeit vorhanden ist, um diese Sache durch Remonstrationen aufzuhalten, den Bau zur Ausführung bringen, ohne uns an die Bedingungen weiter gebunden zu halten, als dies in jeder einzelnen Beziehung uns geeignet erscheinen wird. Wir sind keineswegs der An sicht, daß jede Art Bauarbeit zweckmäßig an den Mindest- sordernden zu verdingen ist." Dieser von Neuem angefachte Principstreit mußte um so mehr überraschen, als, seit einigen Jahren wenigstens, in sehr vielen Fällen ganz gleiche Bedingungen gestellt worden waren, ohne die Eifersucht des Rathes auf sein vermeintliches Recht zu reizen, und als eine Voranzeige, daß der Rath das dadurch tatsächlich an scheinend Anerkannte ändern wolle, an die Stadtverordneten nicht gelangt war. Diese verlangen nicht darnach, sich in die Executive des Rathes zu mengen, sie behalten sich nur vor, sich über dieselbe zu freuen, wenn sie mit Geschick und gutem Erfolg, mit Vermei dung jeden Nachtheils für die Stadtcasse, aber auch im strengen Bewußtsein der mit ihr verbundenen Verantwortlichkeit ge führt wird. Die Sicherung des Interesses der Stadtgemeinde infolge des Verkaufes der Amerikaner Mühle, bei Anlegung der neuen Straßen in der Stadt in früheren Jahren vor dem Regulative, bei dem Baue des neuen Gashalters z. B. ist reine Executive. Der zu letzt erwähnte Bau des neuen Gasometers stand ganz allein bei dem Rathe; dieser ist durch irgend einen Antrag der Stadtverord neten oder eine Bedingung nicht gestört, nicht beengt worden. — .Insbesondere ist der Rath nicht durch einen Antrag auf öffentliche tConcurrenz dabei gebunden gewesen; die geforderten Summen lsind trotz ihrer großen Höhe im Vertrauen unbemeffen bewilligt »worden; die Genehmigung der Construction zum neuen Gaso-
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