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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.02.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-02-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186202169
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18620216
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18620216
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-02
- Tag1862-02-16
- Monat1862-02
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.02.1862
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! zur rnrn «aus« Bekanntmachung. Dte in Folge unser- ConcurrenzauSschreibenS eingegangenen Pläne zur Turnhalle werden vom Sonntage dm 16. diese- Monat- an bis mit Sonnabend den 22. diese- Monat- im Museum ausgestellt sein. Leipzig am 12. Februar 1862. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Schlnßner. Bekanntmachung. Dem hiesigen Bürger Herm Johann NicolauS Lorenz ist unter dem heutigen Tage zur gewerbmäßigen Nach weisung von Miethlocalen, wie zur Vermittelung von Grundstückskäufen, Verkäusen und Geldgeschäften Concession ertheüt worden, was wir hiermit zur öffentlichen Aenntniß bringen. Leipzig am 8. Februar 1862. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. ! 38. e 3. hör. 12. ße 9. -ße 4. .7.15. ltz 6. e 3. r. 43. ,'e 1. g 7- ?en22 str. 8. : 7. s 21. tr. 13. 12. e 10. ße 17. ' 14. r. 70. ltz 6. -ße 4. re 35. tr. 9. ir. 13. je 43. tr. 9. je 25. e 23. -ße 8. je 46. je 38. 11. f 10. e 26. Haus, kr. )tr. 11. . 44., -ße 5. r. 19. 2/13. ch. 21. e 15. lße 5. of 40. 4. r. 16. )tr. 11. )tr. 73. >« ner. Verhandlungen der Stadtverordneten am 12. Februar d. I. (Auf Grund de- Protokoll- bearbeitet und veröffentlicht.) (Fortsetzung.) In demselben Schreiben, welches dem Bauausschusse zu dem Berichte über das Recht der Stadtverordneten, Bedingungen zu stellen, Peranlassurig gab, macht der Stadlrath über eine andere, früher bet den Verhandlungen über die IV. Bürgerschule angeregte Angelegenheit folgende Mittheilung: „Hiernächst haben die Herren Stadtverordneten den Werth einer Quantität Erde, welche Herr Neubert nach dem Kaufabschlüsse von dem Bauplatze abgefahren habe, von der Bausumme in Abrechnung gebracht. „Zur Aufklärung dieser augenscheinlich sehr unerheblichen Sache müssen wir Folgendes bemerken. „Ein Theil des Humus mußte weageschafft werden, da derselbe bekanntlich als Füllmaterial in der Nahe von Gebäuden nicht ver wendet werden darf, und wir haben daher unsererseits 2087 Cubik- ellen für Rechnung der Promenaden abfahren lassen. „Herr Neubert hat uns jetzt versichert, daß er überhaupt nicht mehr als 300 bis 400 Cubikellen Erde von dem Bauplatze abge fahren habe, jedoch keinesweaes zugegeben, daß dies nach dem Kaufabschlüsse geschehen sei. Um indeß keine Weiterungen herbei zuführen, hat derselbe 300 Cubikellen mit u 1 Ngr. 5 Pf. mit 15 Thlr. an uns vergütet, welche wir zur Erfüllung der Bau summe von 49814 Thlr. 7 Ngr. 6 Pf. verwenden wollen." Der Ausschuß bemerkte hierüber, daß der Humus wohl unter Lagerhölzern.und Dielen, nicht aber den in Bruchstein gemauerten Souterrains schade, am wenigsten, wenn er neben der Bruchstein mauer sich befindet, daß dagegen solche Erde bei Anlegung des Gartens, von dessen Grunde jener Humus weggeschasst worden, sehr gut hätte gebraucht werden können, wie ja selbst im Anschläge eine Position für Herschaffung guter Erde enthalten war. Obschon daher die Ansicht des Raths über die Schädlichkeit des Humus auf einem Mißverständnisse beruhe, und obschon die Masse, welche, nachdem Herr Neubert seinerseits den Kaufvertrag eingegangen war, weit mehr betragen als der Rath angiebt, daher auch die Entschädigung, wenn sie nur annähernd richtig sein sollte, weit mehr betragen müßte, so empfahl der Ausschuß doch einhellig, diese Angelegenheit jetzt auf sich beruhen zu lassen. Herr Hey empfahl den Beitritt zum Ausschußvorschlaae; Herr Advocat Helfer wünschte zu erfahren, in welchem Verhältniß die weggefahrene Erde mit dem erstatteten Preise stehe? Darauf erwiederte der Berichterstatter, daß der Ausschuß der Meinung sei, daß unzweifelhaft mehr Erde weggefahren worden, als der Rath annehme; eine genaue Schätzung lasse sich freilich ohne Weiteres nicht geben. Man trat dem Äusschußantrage einstimmig bei. In Verbindung mit dieser Angelegenheit berichtete der Bau ausschuß durch seinen Referenten, Voffteher vr. Joseph, ferner über die schon erwähnte Umgebung der Oefen in der IV. Bürgerschule mit Blech mänteln. Der Rath schreibt hierüber: „Die Iacobischen Füllöfen, welche sich in der I. Bürgerschule namentlich wegen ihres geringen Verbrauches billigsten Brenn materials sehr vewährt haben und daher auch für die 18 Classen- zimmer der IV. Bürgerschule projectirt worden sind, haben eine wesentliche Verbesserung durch emen Mantel von Eisenblech erhalten, welcher die Ventilation vermittelt, indem durch einen Canal, dessen Oeffnung mittelst einer Klappe zu reguliren ist, kalte und reine Luft von außen zwischen den Mantel und Ofen tritt, dort erwärmt wird und dann erst durch oben angebrachte Oeffnungen in das Zimmer ausftrömt. Da außerdem der Luftzutritt zur Feuerung vom Innern des Zimmers aus erfolgt, also die verbrauchte Lust schon hierdurch einen Abzug gewinnt, durch den Mantel und den Canal aber die Erwärmung verdorbener Lust verhindert, vielmehr ganz reine Luft in beliebiger Menge zuaeführt wird, so ist durch ldesen der gedachten Art voraussichtlich stir reine Luft so gesorgt, als dies in Schulzimmern überhaupt thunlich ist. „Eine mit einem solchen Ofen vorgenommene Probe hat ein ganz besonders befriedigendes Resultat geliefert. „Bei der großen Wichtigkeit der Ventilation der Schulzimmer für die Gesundheit der Kinder haben wir daher beschlossen, die pro- jectirten 18 Füllöfen in der IV. Bürgerschule mit Blechmänteln der beschriebenen Art zu versehen, was gegen den Anschlag einen Mehr aufwand von 324 Thlr. bedingt. „Wir hoffen diesen Mehraufwand durch Ersparnisse bei den Maler- und Lackirerarbeiten decken zu können, so daß die Gesammt- kosten dadurch nicht erhöht werden, ersuchen die Herren Stadt verordneten jedoch hierdurch um Ihre Zustimmung, weil es sich nicht nur immerhin um eine mögliche Überschreitung ver im Ganzen bewilligten Bausumme, sondern auch um eine neue, beim Voran schläge nicht berücksichtigte Herstellung handelt, welche wir selbst im Falle verhosfter Ersparnisse bei anderen Positionen doch durch diese nicht ohne Weiteres übertragen zu dürfen glaubten." Der Ausschuß sagt hierüber in seinem Gutachten: Da eie Zweckmäßigkeit dieser Anlage zweifellos erschien, ins besondere auch aus gemachten eigenen Erfahrungen von einem seiner Mitglieder bestätigt wurde, so schlug der Ausschuß gegen eine Stimme vor, die Berwilligung der geforderten 324 Thlr. auszusprechen. Nach Eröffnung der Devatte bemerkte Herr vr. Hey ner, daß er im Hinblick auf die bezeugte Nützlichkeit der betreffenden Mäntel für die Berwilligung stimmen werde. Auf Anfrage des Herrn Ersatzmanns Güttner bestätigten die Herren Götz und vr. Reel am die Leistungsfähigkeit jener Mäntel — Letzterer mit der Bemerkung, daß die Oefen allerdings zweck mäßig gestellt sein müßten. Vorsteher vr. Joseph verwies über dies aus die nach der Zuschrift deS Raths gemachte günstige Probe und auf die von einem Mitgliede durch eigene Erfahrung erprobte Zweckmäßigkeit solcher Mäntel. Herr Ä.-V. Häckel erwähnte, daß er die Minorität im Aus schüsse gebildet und gegen die Anlage gestimmt habe, weil zur Zeit noch keine Erfahrungen über die Einrichtung vorlägen. Er rieth daher an, die Berwilligung abzulehnen. Herr Ersatzmann Näser — heute einberufen — sprach die Be fürchtung aus, daß die Einrichtung der Oefen einen großen Ver brauch von Brennmaterial erfordern dürste, worauf der Referent entgegnete, daß die Iakobischen Füllöfen bekanntlich am wenigsten Heizmaterial brauchen und dieses auch noch dazu zu dem schlecktesten und billigsten gehöre. UebrigenS möge man nicht unbeachtet lassen, daß die Aufstellung demnächst erfolgen müsse, weil die Schule zu Ostern eröffnet werden sollte. Herr Adv. An schütz empfahl die Berwilligung, Herr Hey Vertagung der Erklärung mit dem Anträge, die Angelegenheit vis auf Weiteres zu verschieben. Der Antrag wurde ausreichend unterstützt, von den Herren vr. Hey ner und An schütz aber bekämpft, weil die Einrichtung zweckmäßig und geprobt sei. Der Berichterstatter sprach sich ebenfalls gegen den Antrag aus, namentlich im Hinblick auf die Dringlichkeit und den weiteren Um stand, daß das Setzen der Oefen von dem Anbringen der Mäntel kaum zu trennen sein werde. Mlt Genehmigung der Versammlung zog darauf Herr Hey seinen Antrag zurück und die vom Rath geforderten 321 Thlr. wurden gegen 2 Stimmen verwilligt. 2. Vorsteher vr. Joseph ließ hierauf unter Zustimmung des Collegiums einen weiteren Bericht des Bauausschusses folgen, die Belegung des Hofes an den ehemaligen Fleischbänken mit Granittrottolr betr. Der Rath beabsichtigt den Hof neben den ehemaligen Fleisch bänken mit Granittrottolr zu belegen und zwar von der nördlichen Grenzlinie des vorderen Polizeihofes an (vor der neuen Privet- Anlage) und mit Einschluß der Hausflur des an der Reichsstraße liegenden Gebäudes. Nach vem Anschläge des Bauamtes nun beträgt der Kosten aufwand für dieses Trottoir nebst den dazu erforderlichen Thon röhrenkanälen die Summe von 464 Thlr. 7 Ngr. 5 Pf., wovon 412 Thlr. 15 Ngr. auf die Granitplatten, 33 Thlr. 22 Ngr.
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