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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.02.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-02-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186302136
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18630213
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18630213
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-02
- Tag1863-02-13
- Monat1863-02
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.02.1863
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Anzeiger. Amtsblatt des Königl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 44. Freitag den 13. Februar. Bekanntmachung. 18K8. Hm Or. Carl Erdmann Heine beabsichtigt aus der ihm eigenthümlich zugehörigen, im Flurbuch für die Stadt Leipzig mit Nr. 36V bezeichneten Wiesenparzclle unweit der sog. schwarzen Lache einerseits, dem von Leipzig nach Plagwitz geführten Fußwege und der sog. Heiligenbrücke andrerseits einen belgischen Ziegelofen zu errichten. Wir bringen dies Project zur öffentlichen Kenntniß und fordern hierdurch Jedermann auf, etwaige Einwendungen dagegen bi- zum 4. März d. I. hier anzubringen unter-der Verwarnung, daß nach Ablauf dieser Frist alle nicht auf PrivatrechtStiteln beruhenden Einsprüche keine Beachtung finden können. Leipzig am II. Febmar 1863. Der Rath der Stadt Leipzig. . vr. Koch. G. Mechler. Brennholz-Auktion. - Auf dem diesjährigen in der Scheibe befindlichen Gehaue des Kuhthurmer Reviers sollen Donnerstag den 1V. Februar von V Uhr an die nachverzeichneten Brenn-Scheitklaftern, als: 14 buchene, 131 eichene, 2L rüfterne, 53*/2 erlene, 3 weidene und 41/2 lindene, gegen Anzahlung von 1 Thlr. für die Klafter und unter den übrigen an Ort und Stelle bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden. Leipzig, den 1V. Febmar 1863. DeS RathS Forst-Deputation. Verhandlungen der Stadtverordneten am 4. Februar 1863. (Lus Grund des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) (Fortsetzung und Schluß.) Weitere von Herrn vr. Günther vorgetragene Gutachten des Ausschusses zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen betrafen: 4. die Anstellung eines Straßenmeisters mit 350 Thlr. Gehalt. Der Rach schreibt hierüber: „Die Ausdehnung der Stadt und die damit verbundene Ver mehrung der herzustellenden und auf Kosten der Stadtgemeinde zu unterhaltenden Straßen erfordert sowohl im Interesse des öffent lichen Verkehrs als auch zur möglichsten Verminderung dieser er heblichen Belastung unsere- HauShaltplaneS eine unausgesetztere Beaufsichtigung derselben, als der mit dieser Angelegenheit betraute Oekouomiunspector in Folge seiner vielfachen anderen AmtSgeschLfte sie an-zuführen im Stande ist. „Wir haben daher beschlossen, einen besonderen Beamten mit dem Dienstprädicate eines StraßenmeisterS für die Beaufsichtigung der Straßenbauten und Straßenreparaturen anzustellen, welcher seine ganze Thätigkeit diesem Fache unter der Oberaufsicht de- Oekouomleiuspectors zu widmen hat. „Einen Gehalt von 350 Thlr. jährlich halten wir für diese Stelle für entsprechend." Der Ausschuß bemerkt hierzu: Die Anstellung eine- Straßenmeisters mit 350 Thlr. Gehalt — riue neue Vermehrung des Personals des MarstallS, dessen Auf hebung wiederholt beantragt, — wurde nicht für angemessen ge halten. ES sind nach Ansicht des Ausschusses in dem Marstall- mspector und dessen Gehilfen hinreichende Kräfte vorhanden, um die kürzen städtischen Chausseestrecken zu beaufsichtigen. Statt da her eine neue, nicht leicht wieder zu beseitigende Stelle zu errichten, wöge man die dafür auSzuwerfeude Summe lieber auf die Be schaffung reichlicheren Materials zum Bessern der Chausseen ver wenden. Für letzteres und deren Instandhaltung reichten die auf dm städtischen Chausseen festangestellten Arbeiter, welche den übrigen Straßeuarbeitern als Bormäuner vorangingen, aber für ihre an- erkuueuSwerthen Leistungen sehr schlecht bezahlt feien, vollständig dir. — Dagegen hielt man es von anderer Seite doch für praktisch, wmn auch nicht einen Straßenmeister — so doch einen tüchtigen und selbst mit Hand anlegenden Oberaufseher anzuftellen, wodurch sicher der Stadt so Manches erhalten werden würde. Da- wurde in der behaupteten Nothwendigkeit nicht zugegeben, vielmehr wiederholt auf da- bereit- im Oekvnomieinspector, dem Assistenten desselben und dem Marställer vorhandene, bei richtiger Pflichterfüllung völlig genügende InspectionSpersonal hingewiesen. Demgemäß empfahl der Ausschuß der Versammlung einstimmig an: 1) den Beitritt zum RathSoeschlufse abzulehnen, beim Rath aber zu beantragen, 2) daß den als tüchtig befundenen Chausseewärtern eine an gemessene Gehaltserhöhung zugestanden werde. Herr Julius Müller gedachte der vielen Klagen über den schlechten Zustand nicht bloS der Chausseen, sondern auch der Wege in der Stadt. Eine tüchtige Oberaufsicht in dieser Richtung er scheine dringend nothwendig, und eS sei wirklich höchste Zeit, für die zahlreich bewohnten Vorstädte in dieser Hinsicht besser zu sorgen. Das darauf gewendete Gelb werde sicher gut angebracht. Herr Hey schloß sich ganz dem Ausschußvorschlage an; Herr vr. Heyn er hielt zwar die Anstellung eine- praktischen Arbei ters zu dem angegebenen Zwecke, nicht aber die Anstellung eines Beamten im Sinne des RathS für nothwendig. Herr Julius Müller entgegnete, man habe für den Posten einen praktischen tüchtigen Mann bereits im Auge; Herr Näser wollte, dem Ausschuß beitretend, keine Vermehrung des zum Theil durch andere Zwecke und Beschäftigungen in Anspruch genommenen MarstallpersonalS. Die städtischen Straßen könnten rücksichtlich ihres Zustandes recht wohl von Polizei- und Rathsdienern mit über wacht werden. Für die Chausseen treffe der Ausschußantrag das wirklich Praktische. Herr Adv. An schütz hielt dagegen den Beschluß des RathS. namentlich im Hinblick auf die Vorstadtfiraßen für zweckmäßig und trat deshalb im Allgemeinen den Bemerkungen Herrn Müllers bei. Auch Herr Götz bezeichnte die Anstellung eines praktischen Manne- für die Vorstadtstraßen als dringend nöthig; für die Ge- haltSverbefferung tüchtiger Chausseewärter werde er sich dabei gern erklären. Nachdem Herr Vr. Heyn er nochmals im Sinne seiner obigen Bemerkungen sich geäußert und der Herr Berichterstatter, zum Schluß sprechend, da- Gutachten de- Ausschusses gerechtfertigt hatte, wurde der Beitritt zum RathSbeschlusse gegen 13 Stimmen abgelehnt, die beantragte Gehaltserhöhung tüchtiger Chausseewärter aber einstimmig beschlossen. 5. Die angeregte Ueberwölbung de- Angermühlgrabens. Der Rach schreibt hierüber u. A. „Die Herren Stadtverordneten haben die Frage angeregt, ob eitle Verschmälerung und beziehentlich Ueberwölbung de- Mühl graben- m der Frankfurter Straße bei der bevorstehenden Wasser- regvlirung rärhlich erscheine. Wir haben in Folge ihres dieSfäll- stgen Antrages ei« Gutachten des Herrn Waflerdauinspector Georgi
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