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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.12.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-12-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185812236
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18581223
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18581223
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar, Textverlust
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1858
- Monat1858-12
- Tag1858-12-23
- Monat1858-12
- Jahr1858
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.12.1858
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Leipziger Tageblatt und Anzeiger. Amtsblatt des ÄiMigl. Bezirksgerichts Md des Raths der Stadt Leipzig. ^ 357. Donnerstag den 23. December. 1858. Bekanntmachung. DaS im Bezirke des GerichtSamt« Grimma gelegme, der dastgm Landesschule gehörige Klostergut -ti«bschen, nebst den !8orwer-en Kleinbothen und Gropbardau, soll auf zwölf Jahre, vom 1. Juli 18S9 an bis dahin 1871 im Wege des ReistgebotS anderweit verpachtet werden und eS ist der 8. Februar 18SS BietungStermine anberaumt worden. Diejenigen, welche das genannte Gut sammt Zubehör zu erpachten gesonnen sind, haben sich vor dem BietungStermine bei dem IFinanz-Ministerium schriftlich anzumelden, über ihr zeitherigeS Verhalten, ihre ökonomischen Kenntnisse und ihre VermögenSumstände durch genügende Zeugnisse auSzuweisen, sich zum BietungStermine, wmn ihnen der Zutritt dazu gestattet worden, Vormittags 10 Uhr in der Domainen-Expedition persönlich anzugeben und sodann nach 11 Uhr weiterer Verhandlung vor dem Finanz-Ministerium zu Iznviirtigen. ! Der über dieses Gut nebst Zubehör neu angefertigte Nutzungsanschlag, der Entwurf zu dem abzuschließenden Pachtverträge und btt Flurbuch nebst CroquiS können von den Pachtcompetenten, nach hierzu erlangter Genehmigung des Finanz-Ministerium, vom 87. Deoeraber diese- Jahre in« der Domainen-Expedition alltäglich des Vormittags in den gewöhnlichen Expeditionsstunden eingesehen werde«. Vor dem definitiven Abschlüsse des PachteS wird nicht nur die Auswahl unter den Licitanten, welche indeß an ihre Gebote «bunden bleiben, sondern auch die Allerhöchste Genehmigung der Wahl Vorbehalten, so daß bis dahin für den StaatSfiScus keinerlei Itkrbindlichkeit eintritt. Dagegen werdm nach dem Schlüsse der Licitation Nachgebote schlechterdings nicht angenommen. Dresden, den S. December 18S8. Finanz-Ddinifteria». ^Äehr. Bekanntmachung. Die Erholung der Marken für Hunde auf da- künftige Jahr, gegen Erlegung von 3 Thlr. für die Marke, als dcn Ehrlichen Betrag der Steuer, ist bis Ende diese- Monats zu bewirken, was hierdurch mit dem Bemerken, daß vom Januar k. I. an der Caviller täglich die Straßen begehen und Hunde ohne Marken einfangen werde, in Erinnerung gebracht wird. Leipzig, den 21. December 18L8. Der Rath -er Stadt Leipzig. Koch. WeihnachtsbU-er. Vierter Abend. In der alten Johanniskirche ist eS finster. Wir gehen vor über, wenden unS nach der Stadt. Je näher das Fest kommt, desto dichter wird daS Gedränge Mer den Budm auf dem Christmarkte. Was hat man hier 'llle- zu verkaufen! Welche Masse von Dingen ist hier aufge- ichett! An der Seite meines Begleiters durchwandere ich die Buden- nihen. Da plötzlich wird Lärm, man hört da- Geschrei: „haltet Dieb! hattet ihn fest!" Wir gehen nach dem Platze, wo daS meiste Gedränge jetzt jintteibt. Die Polizei ist schon da, hat dm Dieb in Empfang »mommen. An dm erleuchteten Buden vorbei geht der Marsch iurch daS RathbauS. Am AuSgange desselben kommt eine Krau zrlaufen und eifert mit rothem Gesicht: „WaS? meinm Gott- lieb? meinen ehrlichen Mann wollen sie einsperren? Giebt'S bnm noch Gerechtigkeit im Lande? O lieber Himmel, wenn es weit geht! Kann nicht dem ehrlichsten Menschen einmal so ltwaS hängen bleiben an dm Rocttnöpfm, wmn er durchs Ge länge unter dm Buden will? Kann er sich nicht vergriffen ha- l, wmn er gerechterweise einsteckte, was er kaufte oder doch kaufm wollte? —Haben sich nicht schon Manche vergriffen, und sieht man sie nicht täglich noch bei Wein und Braten? — O Gottlieb, Gottlieb, und Dich wollen sie einsperren, zu Wasser und Brod einsperren für die Feiertage! WaS kannst Du gethan haben, Gottlieb? Nicht-, gar nichts! Wmn Du Dich nicht vergriffen hast, nun — da hast Du Dich höchsten- verrechnet! — Und darf man einm ehrlichen Menschen einsperren, wenn er sich einmal verrechnet? Habm sich nicht schon Manche einmal verrechnet, und fahren sie nicht heute noch mit Kutsch' und Pferden?" „Sei Sie ruhig, Frau," warnt sie ein Herr wohlmeinend, „sonst wird Sie auch mitgenommen, Ihr Mann ist Schuld an der Sache." „Gütigster Herr," eifert die Krau weiter, „Sie könnm es glauben, daß mein Mann ein schlechter Rechner ist. Daran liegt'-, gütigster Herr! Und wmn mein Mann so etwa- duselig ist, da kann er vollend- gar nicht rechnen, — und weiter ist - nichtsI Aber das wäre mir doch eine Gerechtigkeit! Habe ich nicht fünf Kinder zu ernähren? Ei, das wärm mir schöne Feier tage! Da müßte kein Recht mehr im Lande sein! Den Mann einzusperrm, der eine Frau und fünf Kinder hat!" Der Herr zog seine Börse. Still, aber reichlich füllte er die Hand der Frau, während er sagte: „Nehme Sie da- für Ihre Kinder, ihnen soll da- Weihnacht-fest nicht verdorben werden.
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