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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.01.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-01-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186401096
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18640109
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18640109
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-01
- Tag1864-01-09
- Monat1864-01
- Jahr1864
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.01.1864
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I. Anzeiger. Amtsblatt des Kvmgl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W ». Sonnabend dm 9. Januar. 1861. Bkkaimtinachung. Die Herren Professoren und Docenten an hiesiger Universität werden andurch aufgefordert , die schriftlichen Anzeigen der Vor lesungen, welche sie im nächsten Sommer-Semester zu Hallen beabsichtigen, Behufs der Anfertigung des LectionS - Katalogs binnen 14 Tqgen und spätestens -«rr Lv Iwurrar I8VA in der Univerfitäts-Canzlel einzureichen. Lttpgig,-4>en 2S. December 1863. Der Neetor der Universität vr. Theodor Ruete. Bekanntmachung. Nachdem von dem Königlichen Finanz-Ministerium dem Distriet-commiffar, Herrn Bezirk--Steuerinspector Langbein in Leipzig für die Gewerbe- und Personalsteuer-Cakastratton im Jahre 1864 Herr Bezirk»-Steuerinspector Diesel in Grimma als HülfS- Eommiff« i« der Maaße bngeaebe« worden ist, daß derselbe die Catastration in dem gesummten Steuerbezirke Leipzig mit Ausschluß der Güdt Leipzig und der Dörfer Reudnitz and Neuschönefeld, wo di« Catastration durch Herrn p. Langbein erfolgen wird, zu besorge» hat, so wird Solche» den betreffenden Behörden und Betheiligten zur Nachricht und Nachachtung andurch bekannt gemacht. Leipzig, am 1- December 1863. Köeriglicher Kreis-Steuer-Math. Schulze. Nie Ualionot-Lotlerie für die no1hiei»end«n Schleswig - Holsteiner, welch» in Coburg in- Leben gerufen und von unserer Regierung genehmigt worden ist, hat in diesen Tagen den Verkauf von Loosen vier besonnen. Um da- Publicum von der Einrichtung dieser Lotterie, nament lich den zur Berloosung kommenden Gegenständen in Kenntniß zu setzen, theilen wir nachstehend die Hauvt-Plan-Bestimmungen mtt, wünschend, daß wir dadurch zu recht lebhafter Betheiligung an dem Unterstützungswerk für den bedrängten Bruderstamm beigetragen haben mögen. Der Vceis der Loose ist per Stück 15 Nar. Die Gewinne bestehen in 45,431 Oelfarbeudruckbildern im Werthe von 2*/, bis 8 Thlr. per Stück und 23 größeren Ge winnen. Die letzteren sind: 1) ein Hauptgewinn im Werthe von 3000 Thlr. (Allegorische Darstellung von Schleswig-Holstein, zwei Ge stalten in getriebenem Silber mit zahlreichen Allegorien ;) 2) eiu Hauptgewinn im Werthe von 1000 Thlr. (ein Pokal aus getriebenem Silber mit einem Relief, dar stellend die Schlackt bei Eckernsörde ;) 3) ein Hauptgewinn im Werthe von 500 Thlr. (die Germania au» getriebenem Silber ;) 4) zwanzig Hauptgewinn« im Werthe von je 10V Thlr. (5 güldene Uhren, 5 Parme« für Damen, 5 goldene Dosen, 5 Brillanlringe.) Die Ziehung geschieht in Cvbuktz unter obrigkeitlicher Aufsicht und Mw in der Weise, daß alöe Gewinne einzeln ge- z*ge« werbe». Ci» aus achtbaren Bikgern Coburg- bestehende- Comit4 über: wacht die planmäßige Ausführung der Ausspielung und den LooS- verkauf «td steht dem Staat-ministerium gegenüber für die ge wissenhafte Durchführung de- Spielplane- ein. Telegraphenvereins, der bekanntlich seit 1. Oclober v. I. in Kraft getreten ist, angeschloffen, und berechnet sich nunmehr ein Tele gramm nach der Schweiz mit 24 Ngr. bis an die deMsch-schwei zerischen Grenzstationen Lindau, Leopoldshöhe, Constaru, Höchst und Romanshorn und 8 Nar. für jede der betreffenden schweizerischen Zonen. Für den Transit wird die Schweiz hmfür nur die Gebühr emer Zone, also 8 Ngr., rechnen. Tetegraphenwesen. Anschluß der Schweiz «u dat deutsche Gebtihreureglement. —u. Wir haben unfern Lesern einen neuen wichtigen Fortschritt in unserm deutschen Telegrapheuwefen zu melden. Seit Neujahr ist ein Nachtrag-Vertrag w dem vertrage vom 26. Oclober 1858, datireud vom 1. November v. Ä. und abgeschloffen von den Re gierungen von Baden, Baveru, Württemberg und Oesterreich mit der Cidgenoffenschaft, ias Leben getreten. Dieser NacktragStractat iuvolvirt eine bedeutende Lerabstwuna der Depescheugebühren. Die Schweiz hat sich dem ermäßigten Tarif des Deutsch-Oeslerreichische« Universität. —Das Ebrendoctordiplom, welches Pastor WilhelmKritz, Ritter rc., am Neujahrstage Seitens der theologischen Facultät als Jubelgabe zu seinem fünfzigjährigen Prediaerjubilaum erhielt, findet sich jetzt am schwarzem Bret des Augusteums angeschlagen. Die Motive der Verleihung dieser seltenen Ehre sind in dem Elogium ausgesprochen, das den Jubilar folgendermaßen prädicirt: 48HAI lUVLNMI'^l'L LI 1'Lölk'LL48'1'I4 18 8161818, I8VLLL880 81VVIO ?R4L6V4KV8, V114L IRI'LMII'äl'L L? 8I86LLI141'L kk0841V8, Klv- 8LLL L66VL8143'I'I60 kL» Yvl8(rv46l8'l'4 48808 k»IL 46 L1VLVI1LL I>LLLV«61M> VL V0v1kU84 LV48WVI64 L? LX60QL8V4 L? k«08I780I48v4 »L8L »lLLIIM. Weiter liest man am schwarzen Breie einen Anschlag, der eine Preisaufgabe bekannt macht. Der Preis ist daS sog. sächsische constitulionelle Stipendium, daS vr. Carl Klien, Professor der Rechte und Hofgerichtsrath, Domherr rc.. 1832 stiftete. Die Preis frage ist bis zum 31. März d. I. zu lösen und lautet: »Dar legung des Unterschiedes zwischen Grundgesetz und andern Gesetzen.- VeffentUche Gerichtssitzung. Leipzig, 8. Januar. In seiner heutigen Sitzung verurtheilte das könrgl. Bezirksgericht de» wiederholt bestraften Ctgarrenmacher Friedrich Louis Winkler von hier, 3V Jahr alt , welcher mittelst eines von ihm gefertigten, mit fremdem Namen Unterzeichneten Briefes und eines gefälschten Atteste- unentgeldliche Zuwendungen theits erschlichen, cheilS zu erschleichen versucht, auch ein Exemplar der »Briese Humboldt an eine Freundin-, welche- ihm von einer Dame, die ihn für einen Buchhanvlung-marktheffer gehalten, zur Abgabe au eine hiesige Buchhandlung übergeben worden, für sich behalten n«d später andenveil verkauft hatte, wegen durch Fälschung ausgezeichneten mW einftuhen Betrags so wie wegen Versuchs zu erfttrem zu einer einjährigen Zuchthausstrafe. Den Vorsitz bei der Verhandlung führte Herr GerichtSrath
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