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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.01.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-01-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186401231
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18640123
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18640123
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-01
- Tag1864-01-23
- Monat1864-01
- Jahr1864
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.01.1864
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S86 t- dichlb« naRge» vervnißkn, St'empelfreiheit, h- nöthig im Wege der gchtzns bewilligt werden mschte, war von dem königl. Ministerium dich IMerL de» KMmer eröffnet woed«, dsß Nach Beschluß des FmanWinsiierlums zu desi revIvirUn Artikeln der gedachten Art nur der Schriftenstempel (4 Neugr.) ünd Confirmationsstemptl (71/2 Neugr.) verwendet, und dasern ein höherer Stempel ver wendet worden sein sollte, auf diesfallsige Anzeige und Einreichung der betr. Artikel die Restitution des erhobenen MeUtMagS ner- fügt werden solle. , Ein von-dem Mitglied der Chemnitzer KannM OMt ling gestellter Antrag, welcher die zweckmäßige Veröffentlichung der Berichte und Protokolle der Handels- und (bewerbe-Kammern im Auge hatte, wurde einstimmig angenommen, woran der Herr Prä sident Geh. Kammerrath Poppe die Mitteilung knüvfte, daß ver bürgter Nachricht zufolge die Regierung sich selbst smon dgmit be- "" ' geeignetes Organ für die betreffenden Mittheilungen zu ersuchen, den sächsischen'Handels - und Gewerbe-Kammern die Entwürfe zum Concursgesetz, zur Concurs-Proceßordnung und zur Handelsgerichts-Ordnung zur Begutachtung vorzulegen, wurden einem Ausschüsse überwiesen. An die Handels- und Gewerbe-Kammern tritt nun zum ersten- male die Aufgabe eines Jahresberichtes heran; die Regierung hat ihre Ansichten über die an einen solchen zu stellenden Anfor derungen in einer umfänglichen Verordnung mitgetheilt, und ist nur zu wünschen, daß die Kammern bei dieser umfassenden und schwierigen Arbeit ein bereitwilliges Entgegenkommen Seiten des Handels- und Gewerbestandes finden. Der für die Begutachtung des Leppoc'schen Antrages wegen Prüfung des VI Abschnittes des Gesetzes vom 23. August 1862 das Immskiliarbrandverstcherungswesen betr. in der vorigen Sitzung niedergesetzte Ausschuß hatte einen im Drucke den Mitgliedern mit- ülten Bericht erfta eyvna r Beiträgen thunlichst fördern möchten, und trat die Kammer diesen Anträgen gegen eme Stimme bei. Weiter folgte eine Sktzung der AndelS-Kammer, welche sich mit Beantwortung der vom königl. Ministerium des Innern vor- tzelegten, das Bankwesen des Landes betreffenden Fragen beschäftigte. Diese Fragen lauteten: 1) Inwieweit sind die bestehenden Credit- iMtuts W Lande noch mangelhaft und nach welchen Richtungen sV noch Lücken erkennen? 2) Kann der Staat durch Me Etwas zur Beseitigung dieser Mängel und Lücken n V 3) Stehen der Privatthätigkeit in dieser Beziehung Hinder sich auf dem Wege der Gesetzgebung bese niste entgegen, welche fertigen gecheckten Bericht erstattet, nach welchem er empfahl, die königl. Staatsregierung zu ersuchen, daß sie das ganze gedachte Gesetz den derzeit versammelten Ständen zu der von ihnen vorbe- haltenen Revision vorlege. Die Kammer trat diesem Anträge ein stimmig bei. Der für die Berathuna des Günthel'schen Antrags, Eröffnt von Absatzwegen für die Kleingewerbe bestellte Ausschuß hatte m einem ebenfalls gedruckten Berichte auf die Gründe, aus welchen die Kleingewerbe in ihrem jetzigen Betriebe unfähig seien am Exporthandel Theil zu nehmen, und auf die Vorbedingungen hierzu hingewiesen. Eine praktische Folge diesen Betrachtungen zu geben, sind die Handels- und Gewerbe-Kammern selbstverständlich nicht m der Lage, und mußte der Ausschuß sich begnügen, der Kammer vorzuschlagen, die Aufmerksamkeit des Gewerbestandes des Bezirks für den behandelten Gegenstand durch Verbreitung des Berichtes anzuregen, welchem Vorschlag dieKammern auch einstimmig beitraten. Verschiedene, von dem Privatgelehrten Herrn Whrstling ge stellte Anträge, die Verkchrsanstalten betr., waren ebenfalls in voriger Sitzung einem Ausschüsse überwiesen worden. Einige davon halten sich durch inzwischen getroffene Maßnahmen der bett. Behörden erledigt. Auf Vorschlag des Ausschusses beschloß die Kammer: 1) Die königl. Staatsregierung zu ersuchen, Veran staltung dahin zu treffen, daß Briefmarken und Francocouverts auch außerhalb der Postanstalt zu haben seien. 2) Den Antrag Herrn WhistlingS wegen Einführung des Nachtdienstes für den Fahrpostenverkehr bei dem königl. Ober-Postamte zu Leipzig bei der königl. Gtaatsregierung zu befürworten. 3) Die königl. Staatsregierung zu ersuchen, daß sie die Gründe der häufigen Verzögerung der Depeschen untersuche und für Abstellung dieses Uebelstandes, sei es durch Vermehrung der Leitungen und Beamten, fei es, so weit nöthig, durch Vernehmung mit den Nachbar regierungen Sorge trage, auch die Errichtung eines Telegraphen amtes in der innern Stadt Leipzig, womöglich in der Nähe der Börse veranlasse. Hieran schloß sich eine Sitzung der Gewerhekammer. Gegen stand der Tagesordnung war eine Verordnung des Ministeriums des Innern, worin dieselbe eine Begutachtung eines von der Gewerbe-Kammer zu Planen gestellten Antrags forderte, wegen Erlassung eines Gesetzes, durch welches die Beitragßpsticht zur Er haltung der Sonntags- und Fortbildungsschulen in angemessenen Beiträgen beim Ausvingen, Lossvrechen und Meisterwerden und den entsprechenden Acten bei Nichtinnungsangehörigen geregelt werde. Ern vom Vorsitzenden bestellter Ausschuß empfahl der Kammer 1) zu erklären, daß sie dem von der Gewerbe-Kammer zu Plauen gestellten Antrag sich nicht au schließen könne, vielmehr den Versuch, die Sonntagsschulen und betreffenden Fachinstitute auf der Grundlage der Freiwilligkeit zu erhallen und nur da, wo es sich nöthig zeigen sollte, auf Grund von ß 90 des Gewerbe- Gesetzes Und H 67 der Ausführungsverordnung als noch nicht auf zugeben betrachte. 2) Die hohe Staatsregierung zu ersuchen, die Ortsbehörden ausdrücklich darauf hmzuwersen, daß sie, sobald sich lassen und welche? 4) Ist es im Interesse des Credits rathsam, alle diese Hindernisse zu des itiaen, insbesondere was die Bank notenemission anlangt? Auf Empfehlung des bestellt gewesenen Ausschusses beschloß die Kammer folgende Beantwortung: all 1. Die Handelskammer kann wesentliche Lücken und Mängel in den bestehenden Creditinstituten des im Allge meinen nicht erkennen, doch hat sie folgende auf das Bankwesen bezügliche Wünsche und Anträge an das Ministerium des Innern zu richten: Die Staarsregierung wolle 1) dafern sich an dem einen oder andern Orte ein wirkliches Be- dürfniß zur Errichtung einer Bank zeigen, und man eS an dem betreffenden Orte nicht vorziehen sollte ein eigenes In stitut zu gründen, das Verlangen eines solchen Ortes unterstützen, und die Leipziger Bank, vermöge der ihr ob liegenden statutarischen Verpflichtung, anhalten, ein Filial an dem betreffenden Orte zu errichten. 2) Dem Wunsch der Handels-Kammer, daß die bestehender Bankinstitute sich der Annahme von kleineren, die Summe von 500 Thlr. nicht übersteigenden und nicht unter zwei Monaten kündbaren, zinsbaren Depositen thunlichst unter ziehen möchten, in geeigneter Weise den Banken gegenüber Ausdruck verleihen. 3) Ueber die rechtliche Stellung der auf dem Prinzipe der Betheiligten anSarbeiten lassen und den Ständen Vorleger. 4) Den erwähnten Genossenschaften dieselbe Stempelbefreiung, wie sie den Kaufleuteu und Fabrikanten nach dem Stemvel- mandate zukommt, zuerkennen oder im Wege der Gesetz gebung verleihen, aä 2. Nein. all 3 und 4. Der Privatthätigkeit im Bankwesen stehen solche gesetzliche Hindernisse, deren Beseitigung wünschenswerth wäre, nicht im Wege, insonderheit kann die Handels-Kammer eine Frei- gebung der Banknotenemission nicht bevorworten. Endlich be schloß die Kammer noch folgendes Gesuch: Die Staatsregierung wolle rücksichtlich der Ennssion kleinerer Notenabschniire den inländischen Instituten den Vorzug geben, die Bedeckung der Roten der ausländischen Institute aber, welche auf Grund der Verordnung vom 18. Mai 1857 Auswechselungscaffe in Sachsen haben oder errichten, da möglich einer Controle unterziehen. Rundschau auf dem Arliettsmarkt« Der Stand des Aröeitmarktes hat sich in den letzten Jahren wenig verändert. DaS erfreuliche Verhältnis, welches im Unter schiede zu früheren Zeiten einaetreten, daß seit 1856 mehr Man- Arbeit ist, dauert fort und es ist in lel an Arbeitern als an 1» Sgr. Tagelöhnern muß man sogar mehr bezahlen. Handwerker stehen sich im Verhältnis höher. Die große Menge von Bauten in den Städten, die immer noch fortdauernde Errichtung neuer Eisenbahn-Linien und die bedeutende Entwicklung der In dustrie, namentlich aber des Land bau es, haben den Bedarf an Arbeitern nicht vermindert. Ebensowenig bat die in einem Theile von Deutschland eingeführtc Gew er befrei heit, indem ja nach der.Aussage der Zünftler Tausende von Handwerkern ruinirt werden sollten, deren Zahl vermehrt. Diese FolM« sind nicht eingetreten, wohl aber andere, deren wohlihäeiger Einfluß auf den Arbeit-markt nicht zu verkennen ist. Die Arbeiter — wir kön nen es Mit Befriedigung sagen — befinden sich in guter Lage und gehen unter dem Verstände der Gewerbefreiheit, verbesserten Unter en „ . einen directen Einfiuß auf die Erhöhung des Lohnes gehabt haben, und ein Gleiche» wird au'ch bei uns nicht ausbleiben. Wer die Versammlungen der Arbeiter-Vereine oder deren Unterrichtsstunden,
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