Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.01.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-01-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186401255
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18640125
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- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18640125
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- LDP: Zeitungen
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-01
- Tag1864-01-25
- Monat1864-01
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- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.01.1864
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und Anzeiger. Amtsblatt dkS Kätiial. BnirkSgerW md des Raths dn SM Lnpiia. M 2Sl Montag den 25. Januar. 1881. Bekanntmachung. In Gemäßheit der §§. 19 und 45 der akademischen Gesetze, nach welchen die Wohnungskarten der Studirenden allhier alljährlich einmal gegen andere dergleichen umaetauscht werden sollen, werden die Herren Studirenden hiermit unter der in den gesuchten Para graphen enthaltenen Verwarnung aufgefordert, ihre Wohnungskarlen vom 1. bis längstens zu Ende des MonatS Februar oiefeS Jahres in der Expedition des Universitäts-Gerichts zu produciren und sich des Umtausches derselben gegen neue dergleichen zu gewärtigen. Hierbei wird zugleich bemerklich gemacht, daß vom ersten März dieses Jahres an die bisher ausgefertigten Wohnungs karten ihre Gültigkeit gänzlich verlieren und zur Legitimation irgend einer Art nicht mehr dienen. Leipzig, am 20. Äanuar 1864. - Das Universitäts-Gericht. vr. F. Morgenstern, Univ.-Richter. Versteigerung von Gypsabgüssen im städtischen Museum zu Leipzig. Die beim Jubiläum der Völkerschlacht zur Decoration der Speisesäle benutzten Seulptur-Abgüsse, bestehend in 2 kolossalen geflügelten Viktorien von Christian Rauch und 44 theils lebensgroßen, Heils überlebensgroßen Büsten von Fürsten, Feldherren und Volksmännern der Freiheitskriege, sämmtlich nach den Originalen namhafter Meister, wie Chr. Ranch, Thorwaldfen, Riet- schel, Wichmann, Afinaer u. A. in je 2 Exemplaren sollen Montag den 2S. Javnar Vormittags LN Uhr im Erdgeschoß des städtischen Museums gegen so fortige Baarzahlnng und mit der Verpflichtung der Abholung am ÄucttonStage meistbietend versteigert werden. Die Abgüsse können von jetzt an täglich von 10—3 im städtischen Museum besichtigt werden. Leipzig, den 19. Januar 1864. Der FestordnungSauSschuß für die Oetoberfeier. CichoriuS. Bekanntmachung. Für die S. Bürgerschule ist eine Anzahl Schränke, Tische, Bänke und Stühle zu beschaffen. Die Anfertigung dieser Mobiliargegenstände soll auf dem Wege der Submission vergeben werden. Auf dem Bauamt ist das Verzeichniß einzusehen und es liegen die dazu gehörigen Zeichnungen zur Ansicht daselbst aus. Die zu versiegelnden Preisangaben sind bis zum -S. Januar L8tt4 Abends 6 Uhr an das Bauamt abzugeben. Leipzig, den 22. Januar 1864. DeS Raths Baudeputation. Oesfentliche Sitzung der Leipziger polytechnischen Gesellschaft am 8. Januar 1864. Nach Eröffnung der Sitzung durch den Director und Er ledigung einiger geschäftlicher Angelegenheiten wurde der Fragekasten eröffnet, in welchem sich folgende Frage fand: „ Giebt eS in Leipzig GaS-Kochherde und sind sie für kleinere Haushaltungen als vor teilhaft und praktisch zu empfehlen?- T)ie Frage wird dahin beantwortet, daß solche Apparate jedenfalls in der Gasanstalt zu bekommen seien ; der Unterzeichnete hat kleinere Koch- und Heiz apparate in der Lindenau-Plagwitzer Gasanstalt vorräthig gesehen und bestätigt daS von mehreren Anwesenden gefällte günstige Ur- theil über die Zweckmäßigkeit solcher Apparate; ob sie jedoch bei den verhältnißmaßig immer noch zu hohen Gaspreisen billiger zu unterhalten seien als die gewöhnlichen Herde, bezweifelte der Unter zeichnete; berücksichtige man jedoch die Reinlichkeit, Annehmlichkeit und bequeme Handhabung der Gas-Koch- und Heizapparate, sowie den Umstand, daß die Flamme jeden Augenblick in beliebiger Stärke erzeugt und wieder verlöscht werden könne, so sei nicht zu läugnen, daß daS Kochen und Heizen mit Gas jedenfalls die sparsamste und rationellste Feuerungsmethode sei. Herr Crusius bestätigt die Zweckmäßigkeit der GaSkochherde für kleinere Haushaltungen aus eigener Erfahrung. Hierauf hielt Herr »>r. W. Hamm einen Vortrag über das Patentwesen; er sprach zuerst über das Wesen des geistigen EigenthumS, wies darauf hin, daß die Erfindungen als geistiges Eigenthum der Erfinder zu betrachten seien und daß die Patente den Zweck haben, dem Erfinder Schutz zu gewähren bei der Aus beutung seiner Erfindung gegen die Uebergriffe Anderer. Man glaubte auch, Gewerbe und Industrie durch daS Patentwesen zu heben und Anregung zu neuen Erfindungen dadurch zu geben. Die ersten Patentgesetze seien schon im Jahre 1623 unter Jacob 1. in England gegeben worden, dann folgte Frankreich im Jahre 1791, Preußen 1815 u. s. w. — Alle diese Patentgesetzgebungen seien aber zum Theil veraltet und entsprächen nicht den Anforderungen und Erwartungen, die man an sie zu machen berechtigt sein sollte, theils schützten sie nicht vor Mißbrauch, so daß selbst in den Län dern, in denen die Patentgesetzgebung noch am vollkommensten sei, die Erfinder selten den entsprechenden Lohn für ihre Mühe und Kosten ernteten. Daher haben sich auch in den letzten Jahren in England und Deutschland manmchfache Agitationen gegen die Patentgesetzgebungen bemerkbar gemacht und es drängt sich uns daher die Frage auf: ist es rathsam, die Patentgesetzgebungen ganz aufzuheben oder sie fortbestehen zu lasten oder bedürfen sie nur zeitgemäßer Verbesse rungen? Bevor der Redner zur Beantwortung dieser Fragen schreitet, bespricht er erst den gegenwärtigen Stand der Patent- Einrichtungen einiger Länder; man kann hiernach unterscheiden: 1) daS geheime oder Prüfungsverfahren, welches im deutschen Zollverein und in Rußland eingeführt ist , 2) das An melde verfahren, wie eS in England , Frankreich und Oester reich besteht und 3) eine glückliche Kombination beider Verfahren, die man in den Vereinigten Staaten eingeführt hat. Im Zoll vereine besteht zwar nur eine Patentgesetzvereinbarung, fast jeder Staat hat jedoch seine besonderen Zusätze und Abänderungen gemacht, so daß im Zollverein eigentlich 25 verschiedene Patent- Einrichtungen bestehen. Dieselben kommen meistens darin überein, daß der Erfinder sich mit seiner Erfindung an das Ministerium des Innern wendet, diesem eine genaue Beschreibung, wenn nöthig Zeichnung unterbreitet und um Gewährung des Patentes nachsucht. DaS Ministerium prüft alSdann die Erfindung und ertheilt nach Gutdünken daS Patent gegen eine verhältnißmäßig gerinae Gebühr auf einen Zeitraum von gewöhnlich 5 Jahren mit der Bedingung,' daß die Erfindung nach Verlauf eines Jahres auch praktisch aus-
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