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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.01.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-01-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186401272
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18640127
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18640127
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-01
- Tag1864-01-27
- Monat1864-01
- Jahr1864
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.01.1864
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454 ehernen Mund in liefen Tönen, so begleitet dieselben der gewissen hafte Conducteur sofort mit seiner schrillen Schelle, um keinen Zweifel an seiner Pünktlichkeit aufkommen zu lassen, und seiner lebung und Ausdauer gelingt es wirklich, die tiefe Glocke zu über- tönen. Nachmittags endlich wird in Folge der erhöhten Frequenz die Straße, in welcher sich die Station befindet, ein lauter Tum melplatz, der an einen Pferdemarkt erinnert, und das Läuten, das gerade hier gänzlich unnöthig ist, da in den sonst sonntäglich stillen Straßen Niemand den Omnibus übersehen kann, wird in seiner Ausdehnung völlig unerträglich. Wie schmerzhaft das für Kranke, wie störend für angestrengt Beschäftigte, wie unangenehm für Jedermann ist, kann man leicht denken, und so liegt die Frage nahe, warum denn dieser ganze Lärm? Daß die Omnibuswagen ihre Ankunft und Abfahrt signalisiren. müssen, ist keineswegs ohne Weiteres als nothwendia zuzugeben. Wohl scheinen manche Conducteure durch verdoppelte Anstrengung Passagiere aus der Erde läuten zu wollen, aber die Frequenz wird durch diesen Lärm sicher nicht erhöht. Kündigen doch die großen Wagen, die im schnellen Lauf die Fenster zittern machen, durch ihr eigenthümliches Rollen sich schon selbst an, sucht doch jeder Passagier in eignem Interesse die Station rechtzeitig zu erreichen, und kann doch selbst der lauteste Lärm dem Wartenden nicht sagen, in welcher Richtung der Wagen geht, und ob er ihn also benutzen kann. Wollte man aber Entferntere von dem Abgänge benach richtigen und dadurch zur Eile veranlassen, so steht dem entgegen, daß ehe solche Entfernungen, auf die ein so bedeutender Lärm be rechnet zu sein scheint, zurückgelegt werden, der Wagen sich längst entfernt hat. Mögen jedoch immer dem Omnibus Signale bleiben, nur ein Läuten in solcher Weise, wie es jetzt geschieht, ist ein unnöthiger Straßenlärm, eine unerträgliche Pem für die Be wohner der betreffenden Straßen, und es bleibt als Erklärung für ein so anhaltendes und lautes Klingeln nur der Wunsch des Dienstpersonals, sich eine Unterhaltung zu verschaffen, welche Hypothese noch dadurch an Wahrscheinlichkeit gewinnt, daß mehrere hintereinander fahrende Wagen sich oft genug im Klingeln über- oieten. Erscheint aber somit dieses Läuten nur als ein heiteres Spiel der Conducteure und nicht als Dienstpflicht, so fragt es sich nur, ob die Bewohner der betreffenden Straßen gesonnen sind, diesen Lärm auf Kosten ihres Gehörs noch länger bestehen zu lassen und ob sie nicht vereint dagegen Schritte thun wollen. Läßt man in England angehende Tamboure auf Trommeln sich üben, die trotz aller Wirbel keinen Ton geben, so möge man den be wegungslustigen Conducteuren Glocken ohne Schwengel lassen, an denen sie sich erfreuen können; erhielte sich aber dieser Lärm in der gegenwärtigen Ausdehnung, so wäre das eine wahrhaft unbe greifliche Concession an diese Leute. Man halte diese Zeilen ja nicht für den Ausfluß einer hypo chondrischen Stunde; die Sache ist in letzter Zett zu sehr über trieben worden und eine Aenderung daher nothwendig. Ist schon die Verlegung der Stationen in den Mittelpunct der Stadt und in die belebtesten Straßen mit manchem Uebelstand, namentlich in der heißen Jahreszeit verbunden, so möge wenigstens jener Lärm aufhören, dessen Nutzlosigkeit einleuchtet. Zugend, was ja der Stadt, dem Staate auch wieder z« Gute geht. Wir behalten uns vor, auf diesen Gegenstand wieder zurück, »»kommen, wollten hiermit vorerst die Sache zur weiteren Be sprechung nur angeregt haben. Für die polytechnische Gesellschaft. —b. Wenn das Bestreben einer Gesellschaft Anerkennung und Dank verdient, so ist es die polytechnische Gesellschaft hier. Wenn man aber berücksichtigt, mit welchen Schwierigkeiten solche in Betreff ihrer Entwickelung zu kämpfen hat, so dürfte es wohl an der Zeit sein, das opferfreudige und zum Wohlthun stets bereite Publicum auf diese Gesellschaft ganz besonders auf merksam zu machen. Die polytechnische Gesellschaft unterhält die Sonntagsschule, ru welcher sie. was dankbar anerkannt werden muß, eine, zu der Anzahl der Schüler (c. 800) allerdings verhältnißmäßig geringe Unterstützung von Seilen des Staats und der Stadt erhält; der übrige Bedarf dafür wird von den Mitgliedern der Gesellschaft aufgebracht; die damit noch weiter verbundene Abend-Gewerbliche Fortbildungsschule bestreitet sie, wenn wir recht unterrichtet sind, aus eigenen Mitteln. Um so erfreulicher war es in der letzten Zeit zu vernehmen, daß der Senior des Directoriums derselben, Herr Hofmeister, solcher eine Schenkung von 300 Thlr. gemacht Patte. Wenn gleich wir nun auch wünschen, daß diesem edlen Beispiele noch viele Andere folgen mögen, so möchten wir doch noch auf einen anderen Gegenstand aufmerksam machen, nämlich, ob der Rath und die Stadtverordneten nicht die sich jetzt darbietende Gelegenheit benutzen und die Armeftschule in der Sternwartenstraße an kaufen und der polytechnischen Gesellschaft zu ihren gemeinnützigen Zwecken übergeben wollen. Hat die Stadt Leipzig den Turnern zur Beförderung des körperlichen Wohlseins ein so schönes Haus gebaut, so glauben wir, daß eine so alte bewährte Gesellschaft auch eines solchen Geschenkes sich er freuen dürste. Handelt es sich ja hier um die Bildung der Oeffentliche Gerichtssitzungen. Leipzig, 25. Januar. Seit langer Zeit ist — bei der Ein fachheit und Zweifellosigkeit gegebener Thatsachen — keine größere Hartnäckigkeit oder besser Frechheit im Läugnen auf der Anklage bank zu Tage getreten, als in der heute, unter dem Vorsitz des Herrn Gerichtsraths von Metzsch stattgefundenen Hauptverhandlung. Daß Angeschuldigte ohne Anführung von Gründen Zeugen der Unwahrheit zeihen, ist ein nicht seltenes Vorkommniß. Wenn aber von solcher Sette unter den höchsten Betheuerunaen der Unschuld der Versuch gemacht wird makellose Personen des Meineids öffent lich zu beschulvigen, wenn man von dort Vorwürfe vernimmt, wie der, man suche nur den Angeschuldigten zu stürzen — so verfehlt ein solches Gebühren, abgesehen von seiner Widerlichkeit, gänzlich die damit verbundene Absicht, indem es das Gegentheil herbeiführt und nur allzudeutlich Zeugniß ablegt für das innere Schuld bewußtsein des Angeklagten. Johann August Jentzsch aus Dahlen, 35 Jahre alt, fiel zur Last I) am Nachmittage des 1. October vor. I. aus einem ver schlossen gewesenen Wohnhause in Wahren nach Uebersteigen in den dahinter befindlichen Hofraum und nach Aufrütteln der mittelst eines Riegels verschlossenen Hofthür verschiedene Effecten, an legalem Gesammtwerthe von über 30 Thlr., darunter ein Paar goldene Ohrringe, entwendet und 2) am nächstfolgenden Nachmittage Steh lens halber aus dem Garten eines Gutsbesitzers in Seehausen über den Zaun in den angrenzenden Garten gesprungen, von dort mittelst einer Leiter über den Thorweg in das Nachbargrundstück und sodann nach Erbrechung einer Fensterscheibe in eine Wohn stube gestiegen und aus einem unverschlossenen Brovschrank 18 Ngr. 7 Pf., so wie aus einer andern, in demselben Hause belegenen Wohnung, welche gleichfalls unverschlossen gewesen, 1 Thlr. 25 Ngr. baares Geld und 1/4 Pfund Zucker sich angeeignet und hierauf durch das Giebelfenster die Flucht ergriffen zu haben. Hinsichtlich des ersten Diebstahls war eidlich festgestellt worden, daß der Angeklagte am Orte der That innerhalb einer halben Stunde von einem Zeugen zweimal gesehen worden war, das zweite Mal mit einem großen Packete unter dem Arme, welches er vorher nicht getragen hatte; nicht minder war er mit größter Bestimmtheit re- cognoscin worden. Dazu kam, daß er nn Besitze mehrerer von dem fraglichen Diebstahl herrührender Effecten betroffen, auch durch richterlichen Augenschein nachgewiesen worden war, daß ein golde nes Kügelchen, welches zu einem der gestohlenen Ohrringe gehört und am Orte der That zurückgelassen worden war, an dem einen der in seinem Besitz gefundenen Ohrringe fehlte und dem an dem andern noch befindlichen völlig glich. Ungeachtet dieser Ueber- führungsmomente betheuerte Jentzsch seine Unschuld, indem er die fraglichen Sachen nach der gewöhnlichen Ausrede theils gefunden, theils von Unbekannten gekauft habe. Anlangend den zweiten Diebstahl, so hatte ein Zeuge ihn ein steigen und fliehen sehen, zwei andere ihn verfolgt und nach einiger Gegenwehr, wobei er mit einem Rohrstocke um sich geschlagen, fest genommen. In seinem Besitze war eine Quantität Zucker, welche die Bestohlene mit größter Bestimmtheit als ihr Eigenthum wieder erkennt, gefunden worden, nicht minder eine Summe Geldes, die bis auf den Pfennig so wie in den Münzsorlen mit der gleichzeitig gestohlenen übereinstimmte; den Zucker wollte er in Leipzig gekauft, das Geld auf verschiedenen Märkten verdient haben; die Benen nung des fraglichen Kaufmanns lehnte er trotzig ab. Das Gericht verurtheilte Jentzschen, welcher wegen Diebstahls bereits wiederholt Arbeits- und Zuchthausstrafe erlitten hatte, wegen zweier ausgezeichneten Diebstähle zu einer vierjährigen Zuchthausstrafe. Die Anklage und die Verteidigung waren durch die Herren Staatsanwalt Löwe und Rechtsanwalt Hofrath Kleinschmidt vertreten. Leipzig, 20. Januar. Am Abend des 1. November vor. Jahres wurde aus einem unverschlossen gewesenen Zimmer auf dem Rittergute zu Lützschena eine goldene Taschenuhr nebst daran be findlicher Kette, im legal gewürdertenWerthe von zusammen 37 Thlr., vermißt. Der Verdacht fiel alsbald auf den Handarbeiter Carl Jähnigen aus Lindenau, 22 Jahre alt, welcher — wegen Eigen thumsverbrechen wiederholt bestraft — an jenem Tage in der Nähe des Orts der That gesehen und wie später noch ermittelt worden, die Uhr nach angeblicher Beseitigung der Kette beim hiesigen Leih hause verpfändet und den hierüber ausgestellten Swein an eine Frauensperson verkauft hatte. Nach anfänglichem Läugnen hatte er den Diebstahl eingeräumt und traf ihn heute dafür mit Rücksicht auf seine mehrfache Rückfälligkeit eine Zuchthausstrafe in der Dauer von zwei Jahren. Den Vorsitz bei der Verhandlung führte Herr Gerichtsrach Albani und war die Anklage durch Herrn Staatsanwalt Löwe vertreten; eine Verteidigung hatte nicht statt.
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