Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.01.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-01-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186401290
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18640129
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18640129
- Sammlungen
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-01
- Tag1864-01-29
- Monat1864-01
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- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.01.1864
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 29. Freitag den 29. Januar. 1864. Bekanntmachung. Vom heutigen Tage an werden die Anmeldungen der Veteranen behufs der Erlangung von Unterstützung in den NachmittagS- stunden von 3 vis 5 Uhr im Conferenz - Zimmer des Rathhauses entgegengenommen. Leipzig, den 27. Januar 1864. Das Veteranen-HülfSeomitL. Auktion von Nutz- und Brennholz. Auf dem im Nitterwerder am Plagwitzer Wege gelegenen Schlage sollen Montag -en 1. Februar Vormittags von S Uhr ab nachverzcichnete Nutzsttücke, als: 100 eichene (wobei mehrere Iungeichen für Stellmacher), 20 buchene, 8 rüfterne, 12 erlene, 2 masholder — weiter Nachmittags von 1/22 Uhr 112 eichene, buchene, rüsterne, erlene und aSpene Tchett- klaftern gegen entsprechende Anzahlung und unter den übrigens im Termin bekannt zu machenden Bedingungen meistbietend ver kauft werden. — Leipzig, den 28. Januar 1864. DeS NathS Forsts-eputation. Die Oelgemälde - Aus stellung für Schleswig-Holstein wird Sonntag den 7. Februar geschloffen werden. Daß der Be such derselben bisher ein sehr schwacher gewesen ist, erklärt sich allerdings aus der geringen Anziehungskraft, welche für das große Publicum Kunstwerke von wahrhaft bedeutendem Gehalt zu üben pflegen, während Bilder von leichtverständlichem, womöglich tenden ziösen Inhalt, ganz abgesehen von ihrem Kunstwerth, zahlreiche Beschauer interessiren; — für Alle aber, denen der Genuß echter Kunstschönheit am Herzen liegt, darf wohl darauf hingewiesen werden, daß eine ähnliche Vereinigung gediegener Oelbilder, wie die gegenwärtig veranstaltete, schwerlich jemals wieder in unserer Stadt zur Betrachtung dargeboten werden wird und daß die treff lich beleuchteten Säle des städtischen Museums den ausgestellten Werken eine überaus günstige Wirkung verleihen. So werthvoll für alle Kunstfreunde das Zustandekommen der Ausstellung, um des Kunstgenusses an sich willen, ist, so wäre es doch zu bedauern, wenn dieselbe vorübergehen sollte ohne dem patriotischen Zwecke, welchem ihr Ertrag gewidmet ist. irgend eine namhafte Förderung zu gewähren und aus diesem Grunde möge diese Anregung zum Besuch der Ausstellung nicht unbeachtet bleiben. Oeffentliche Gerichtssitzungen. Leipzig, 26. Januar. Am Abend des 24. December v. I. vermißte ein Aufläder der bayerischen Bahn bei seiner Ankunft auf dem Bahnhofe von seinem Rollwagen ein mit ck. (4. Nr. 5b bezeichneteS und zur Versendung nach Chur bestimmtes Bücher- packet im legal festgestellten Werthe von 24 Thlr. 23 Ngr. 7 Pf., welches ihm seiner Versicherung zufolge nur während der kurzen Zeit, in welcher er seinen Wagen in der Nähe des Gewandhauses unbeaufsichtigt gelassen; abhanden gekommen sein konnte. Inzwischen war eS bereu- zweien Polizeidienern gelungen, sich der Person des Diebe- zu versichern, indem sie den vielfach bestraften Handarbeiter Johann Friedrich August Busch von hier, 54 Jahre alt, welcher bereits einige 7V Mal mit den Polizei- und Criminalbehörden in Eonfiict gerachen war, in dem Augenblick auf der Thalstraße an hielten, ÄS derselbe im Begriff war, da- fragliche Collo in seine in der Nähe belegene Wohnung in Sicherheit zu bringen. Zwar behauptete Busch auf Vorhalt über den Erwerb des Packetes den Dienern gegenüber,- dasselbe in einer auf der Universitätsstraße belegenen Destillation von einem Unbekannten mit dem Auftrag, es auf den bayerischen Bahnhof zu schaffen, erhalten zu haben; indessen erwies sich, wie vorauszusehen war, diese Angabe auf Nachfrage am betreffenden Ort, an welchem der Berüchtigte gar nicht gesehen worden war, als falsch. Ebenso unglaubhaft erschien auch sein spatere-, selbst in der Hauptverhandlung noch fest gehaltenes Anführen, nach welchem ihm da- Collo von einem Unbekannten im Dresdener Hofe mit dem Bemerken übergeben worden sein sollte, eS an die Ecke der Thal - und Sternwartenstraße zu tragen, wo ihn der (bekannte) Unbekannte erwarten wolle. Dafür, daß das Packet unmittelbar vom Wagen wegaenommen und nicht von ihm verloren sein konnte, sprach seine unbefleckte Beschaffenheit, welche es sicherlich verloren haben mußte, wenn eS an jenem nassen Tage vom Wagen herabgefallen gewesen wäre. Der Anaeschuldigte wurde des ihm beigemeffenen einfachen Diebstahls für überführt angesehen und mit Rücksicht auf seine Vorbestrafungen zu einer einjährigen Zuchthausstrafe verurtheilt. Den Vorsitz bei der Verhandlung führte Herr GerichlSrath vr. Herrmann und war die Anklage durch Herrn StaatSanwalt Löwe vertreten. . j Leipzig, 27. Januar. In der 5. Nachmittagsstunde de- 30. November vor. Jahres traf der Hausbesitzer Sperling au- Markranstädt auf dem Heimwege von Plagwjtz nach seinem Wohn» orte mit dem Schornsteinfegergesellen Karl Aug. Wilh. Silger auS Dresden bei einem Landkramer in Lindenau zusammen. Nach kurzem Aufenthalt daselbst und nachdem, wie Letzterer wahrge» nommen, Sperling einen Silberthaler dort gewechselt hatte, schloß sich Silger, ea er denselben Weg zu gehen vorgab, Sperlingen an. Unterwegs schon fiel es Letzterem auf, daß sein Begleiter, der einen mindestens einen Zoll starken Stock führte, stet- einige Schritte hinter ihm zurückblieb, ohne indessen hierin etwas ArgoS zu vermuthen. Als sie in die Nähe der Stelle, wo der Fahrweg nach Großmiltitz hinüber führt, gekommen waren, schlug plötzlich Silger seinen Begleiter von hinten an die linke Seite reS Köpft- mit seinem Stocke so heftig, daß der Getroffene betäubt etwa 10 Schritte bei. Seite taumelte, ohne jedoch dabei zu Falle zu kommen; er ergriff vielmehr, als er bemerkte, daß Silger, welcher beim Schlagen den Stock aus der Hand verloren hatte, diesen vom Boden wieder aufhebend, nochmals auf ihn zukam, die Flucht. ^ Nach seiner Arretur läuanete Silger zwar anfänglich die gegen Sperlingen verübte Thätlichkeit, räumte sie aber spater ein, nur wollte er keinen Grund dafür anzugeben im Stande sein, da er zur fraglichen Zeit in hohem Grade betrunken gewesen sei. In der Hauptverhandlung endlich führte er als Grund für seinen Angriff an: „er habe ihn auS Aerger geschlagen, weil er kerne Arbeit gehabt hätte, er hätte seine Wmh hierüber an seinem Begleiter küylen wollen,; stellte aber entschieden in Abrede, daß e- in seiner Absicht gelegen, Sverlingen semer Baarschaft zu berauben; zwar habe er damals nicht mehr als 14 Pfennige in seinem Vermögen gehabt, sei auch seit zwei Tagen ohne lohnende Beschäftigung ge wesen, indessen habe ihn dieser Mangel an Subsistenzmitteln zu dem fraglichen Angriff nicht bestimmt, da er ja als Schornstein fegergeselle bei dem Meister in Markranstädt ein Geschenk zu er warten gehabt. Sein Anführen aber, daß er an jenem Abende durch den häufigen Genuß von Branntwein in betrunkenem Zu stande sich befunden, hatte durch die Aussagen der abaehörten Zeugen nicht nur keme Unterstützung, sondern geradezu Widerlegung ge funden. Der Gerichtshof erblickte in seinem Gebühren einen beendigten Versuch eine- Raube- und erkannte deshalb auf Grund Artikel 177 WWWNMWWWM -
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