Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.02.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-02-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186402172
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18640217
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18640217
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-02
- Tag1864-02-17
- Monat1864-02
- Jahr1864
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- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.02.1864
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cg. pz'g- birz. ogne. erH- koß. !rufft. Thü- gne. R,st. ionat- 1.20; 8.90; ngen ftanz. k, -; 0Psd. ^Pjd. Sept.- » loco >co — br. 11, 11"/,4 loco -Juni art. — Anzeiger AmNlatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 48. Mittwoch den 17. Februar. Bekanntmachung. 1881. Die Wahl des zweiten Abgeordneten der Stadt Leipzig für die zweite Kammer der Ständeverfammlung so wie dessen Stell vertreters ist vorzunehmen. Es sind zu diesem Behufe drei Wahllisten aufgestellt, von welchen die mit I. bezeichnte die bei der Wahl der Wahlmänner Stimmberechtigten, die mit II. bezeichnte die zu Wahlmannern Wählbaren und die mit 111. bezeichnte die zu Ab geordneten Wählbaren enthält. Diese Wahllisten hängen von heute an in der 1. Etage des Rathhauses öffentlich aus. Es sind 157 Wahlmänner so zu wählen, daß die Wahlliste I. in fünf Wahlabtheilungen gtheilt wird, von welchen jede Ab theilung 32 Wablmänner nach Anleitung des Stimmzettels, der jedem Stimmberechtigten zugestellt werden wird, zu wählen hat. Die erste Wahlabtheilung umfaßt die Stimmberechtigten von Nr. 1 bis 872, die zweite von 873 bis 1744, die dritte von 1745 bis 2617, die vierte 2618 bis 3489, die fünfte 3490 bis 4362; dagegen haben die einzelnen Wahlabtheilungen freie Auswahl der Namen aus der Wahlliste II. Die ausgefüllten Stimmzettel sind im Wahllocale, dem großen Saale der ersten Bürgerschule den 23. d. M. Vormittags von 10 vis 121/2 nnd Nachmittags von 3 bis 7 Uhr persönlich von den Stimmberechtigten abzugeben. Reclamationen wegen Nichtaufnahme in eine der drei Listen kann bei der gegen wärtigen Wahl keine weitere Folge gegeben werden. Leipzig, den 8. Februar 1864. Der Rath der Stadt Leizrziy. Cichorius. Schlekßner. Bekanntmachung. Der am 1. Februar d. Js. fällige erste Termin der Grundsteuer ist nach der zum Gesetze vom 7. December vor. Jahres erlassenen Ausführungs-Verordnung von demselben Tage mit drei Pfennigen von der Steuer-Giuheit zu entrichten und werden die hiesigen Steuerpflichtigen hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeiträge nebst den städtischen Gefällen an 0,8,5 Pf^ von der Steuereinheit unverweilt bei der Stadt-Steuer-Einnahme allhier abzu führen, da nach Ablauf der gesetzlichen Frist executivische Maßregeln gegen die Restanten eintreten müssen. Leipzig, am 13. Februar 1864. Der Rath der Stadt Leipzig. Taube. Cichorius. Bekanntmachung. Die Impfung der Schutzpocken wird allen unbemittelten, in hiesiger Stadt wohnenden Personen jeden Alters hiermit unentgeltlich angeboten und soll dieselbe während der Zeit vom 17. dieses Monats bis rum 16. März e. jedes Mal Mittwochs Nachmittags von 3 Uhr an in dem Communalgebäude Nr. 1 der Magazingaffe flattfinden. Leipzig, den 15. Februar 1864. Der Rath der Stadt Leipzig. . Cichorius. vr. Hempel. Bekanntmachung. Die Lackirer-Arbeiten an dem Mobiliar der V. Bürgerschule sind auf dem Wege der Submission zu vergeben. Das ArbeitSverzeichniß und die näheren Bedingungen sind auf dem Bauamt einzusehen und die Preisangaben bis zum 18. Februar ». E. Abends 6 Uhr versiegelt ebendaselbst einzureichen. Leipzig, den 9. Februar 1864. DeS Raths Bau-Deputation. Holz-Auktion. Auf dem Gehaue des Gonnewitzer Reviers im Streitholze sollen Freitag den 10. Februar von 0 Uhr ab 300 Lang- und Abraumhaufen gegen Anzahlung von 10 Gr. für den Haufen und unter den übrigens im Termine bekannt zu machenden Bedingungen meistbietend verkauft werden. Leipzig, den 11. Februar 1864. DeS Raths Forst-Deputation. Oeffenlliche Gerichtssitzung. Leipzig, 15. Febr. Die heutige Hauptverhandlung des königl. Bezirksgericht- bot ein trübes Bild des Elends dar, in welches eine zahlreiche, aus neun Mitgliedern bestehende, gänzlich unbe mittelte Familie durch den Fehltritt ihres sonst redlich strebsamen Ernährers gelangen kann. Carl Friedrich Naumann aus Sehda, 45 Jahre alt, gelernter Oekonom, war nach überstandener Militairdienstzeit beim Bau ver schiedener Eisenbahnen beschäftigt und trat im Jahre 1856 in ein hiesiges Speditionsgeschäft als Lagerdiener, als welcher er in den letzten Jahren einen Monatsgehalt von 33 Thlr. bezog, ein. Es lag ihm in dieser Stellung ob, alle ein- und ausgehenden Güter anzunehmen, beziehentlich auSzugebe» und war ihm stillschweigend gestattet, auch kleine Geldbeträge wie Rollgeld rc. zu vereinnahmen. Am Morgen des 31. December vor. Jahres fand sein Prin cipal nach längerem vergeblichen Suchen in einem Lagerräume unter andern Kisten versteckt eine dergleichen mit zwei Stücken Leinwand, welche nach Versicherung eines auswärtigen Leinwand- fabrikanten zu Ende der vorjährigen MichaeliSmeffe nebst einer an dern vernagÄten Kiste zur Aufbewahrung in den Lagerräumen des Geschäfts vorgenanntem Lagerdiener persönlich übergeben war, da mals aber 13 Stück leinener Waare enthalten haben sollte. Inzwischen hatte sich Naumann im Bewußtsein seiner Schuld aus dem Geschäft zu entfernen gewußt und wurde erst Nachmit tags in der 4. Stunde in einer zum Geschäft gehörigen Nieder lage auf der Frankfurter Straße mit zerschnittenen Pulsadern, je doch noch lebend, gefunden. Auf Vorhalt väumte er unumwunden und später ausführlich ein, daß er von jenen 13 Stücken, deren jede- eines legalen Werth von 10 Thlr. repAentirte, im Laufe des Monats December zu vier verschiedenem'Malen ein Mal drei Stück für 16 Thlr. und drei Mal je zwei Stück für 13 beziehen!-
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