1922 diese, von der Universität Leipzig angcstellten und mitgethcilren Erörterungen, da sel bige ein bloßes Separat-Votum darbwten, enthalten zu müssen. Wir insgesammt aber beharren in den Gesinnungen der tiefsten Ehrfurcht Ew. rc. und Ew. re. Dresden, den 19. Juli 1831. rc. der Abgeordnete des Domcapitels des Hochstifts Meißen, Graf, und der Grafen und Herren so wie der Universität Leipzig Deputiere. Abstimm u u g des Abgeordneten der Universität Leipzig auf dem Landtage 1831. ausgespro chen in der Sitzung von: 23stm Marz im OoUoxio der Prälaten, Grafen und Herren, nebst der Universität. Die Universität Leipzig und der, als ihr Wortführer bei dein gegenwärtigen Land tag, anwesende Abgeordnete derselben, haben die hohe Wichtigkeit der zur gemeinsa men Bcrathung und Feststellung dargcbotenen Gegenstände pfllchtmäßig erwogen und erkannt. Der nächste, eben so erhabene als folgenreiche Zweck der diesmaligen Landesvcr- sammlung rst kein anderer, als durch ein vertrauensvolles Einvcrständniß zwischen König, Ständen und Volk die bisherige seit Jahrhunderten bestandene Verfassung, unter deren Schutze Sachsens Intelligenz und Bildung, Sachsens Cultur und Ge- werbfleiß, Sachsens bürgerliche Freiheit und sein Wohlstand emporsticgen, nunmehr aufzulösen und eine andere Constitution an deren Stelle zu setzen, befriedigend und heilbringend für die Zeitgenossen und die künftigen Geschlechter, stillend das nun ein mal als Bedürfniß der Zeit mit Ungestüm sich aussprechende Verlangen, fernerhin mcht mehr nach einseitiger selbstbcliebiger Willkühr, sei sie auch in ihren Bezeigungcn eben so weise als wohlthätig, regiert zu werden; sondern vielmehr, unter einer aller dings nur durch die allgemeiner verbreitete höhere Culrur der Völker ermöglichten Ge staltung vermittelst Volkörepräscntation, selbst rhätigcn Anthcil zu nehmen an den An gelegenheiten der Nation und des Landes. Se. Majestät der König und Se. Königl. Hoheit der Prinz Mitrcgent haben nut Weisheit und Herrschergüte die Nothwcndigkcit einer Umgestaltung der bisherigen Verfassung anerkannt, und haben unvcrweilt einen Entwurf zu einer neuen Verfassungs- Urkunde, mir den nöthigen Unterlagen versehen, ausarbciren, auch dieses alles Aller-