234. Jntercessions-Schrift, die Forderung des erzgebirgischen Kreises betreffend. AUerdurchlauchtigster rc. Durchlauchtigster rc. ^^ie Stände des erzgebirgischen Kreises haben unter Mittheilung des in Abschrift beigefügten Protocolls vom 30. Juli d. I. über einen bei gegenwärtigem Landtag ab gehaltenen Kreisconvent um unsere wiederholte Verwendung angesucht: daß dem erzgebirgischen Kreise die von den Ständen der alten Erblande bereits am Landtag 1824. demselben bewilligten und bei dem Steuer-Aerar deponirtcn 17,370 Thlr. 8 Gr. 3 Pf. des von der Königlichen Rentkammer gemachten Widerspruchs ohngeachtet, nunmehro sofort und vor der in Gemäshcit der neuen Verfassung eintretenden Verschmelzung der fiskalischen und Steuerkassen ausgezahlt werden möchten. Nun scheinen uns allerdings die von den Ständen des erzgebirgischen Kreises in dem gedachten Protokoll-Ertract aufgeführten Gründe, welche vorzüglich darauf beru hen, daß die Forderung des erzgebirgischen Kreises liquid und anerkannt, dagegen der Anspruch des Königlichen Fiscus annoch illiquid sey, und einer nähern Ausführung bedürfe, dieses Gesuch der erzgebirgischen Kreis-Stände ausreichend zu unterstützen, und wir finden uns daher bewogen, bei Ew. K. M. und K. H. uns dahin zu ver wenden, daß die dem erzgebirgischen Kreise im Jahre 1824. von uns bewilligte Sum me an 17,370 Thlr. 8 Gr. 3 Pf. aus dem Steuer-Aerarium baldigst und vor der Vereinigung der fiskalischen und Steuer-Kassen, ansgezahlt werden möge, und bitten deshalb allerhöchste und höchste Anordnung allergnädigst ertheilen zu lassen. Wir verharren in tiefster Ehrfurcht und unwandelbarer Treue Ew. K. M. und K. H. Dresden, am 3. September 1831. rc. rc. sämmtliche anwesende alterbländische Stände von Ritterschaft und Städten.