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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.03.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-03-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186403165
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18640316
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18640316
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-03
- Tag1864-03-16
- Monat1864-03
- Jahr1864
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.03.1864
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. BezirksgnichtS und des Raths der Stadt Leipzig. M 7«. Mittwoch de« 16. März. 1864. Bekanntmachung. 1) Die diesjährige Leipziger Ostermeffe beginnt am 11 April und endet mit dem 3V. April. 2) Während dieser drei Wochen können alle inländische so wie die den Zollvereinsstaaten und den K. K. Oesters reichischen Staaten angehörenden Fabrikanten und Handwerker öffentlich hier feilhalten. 3) Gleiche Berechtigung haben alle andere ausländische Fabrikanten und Handelsleute. 4) Außer vorgedachter dreiwöchentlicher Frist bleibt der Handel allen auswärtigen Verkäufern bei einer Geldstrafe bis zu 50 Thalern verboten. 5) Jedoch ist das Aus packen der Maaren den Inhabern der Meßlocalien in den Häusern und den in Buden ausstehenden Fabrikanten und Grossisten in der Woche vor der Böttcherwoche gestattet, während zum Ein packen die Eröffnung der Meßlocale in den Häusern auch in der Woche nach der Zahlwoche nachgesehen wird. 6) Jede frühere Eröffnung sowie spätere Schließung eines solchen Verkaufslocales wird, außer der sofortigen Schließung desselben, jedesmal, selbst bei der ersten Zuwiderhandlung, unnachstchtlich mit einer Geldstrafe bis zu 25 Thalern geahndet werden. 7) Den Detailhändlern, welche auf Straßen und Plätzen feil halten, ist das Auspacken daselbst vor dem Donnerstage in der Vorwoche, also vor dem 7. April, bei einer Geldstrafe bis zu 25 Thalern verboten. 8) Allen ausländischen, den Zollvereinsstaaten und den K. K. Oesterreichischen Staaten .nicht an'ge- hörigen Professionisten und Handwerkern ist nur wahrend der eigentlichen Meßwoche, also vom Einlauten bis zum Auslauten der Messe, mit ihren Artikeln feil ru halten gestattet. 9) Eben so bleibt das Hausiren jeder Art und das Feilhalten der den Zollvereinsstaaten und den K. K. Oester reichischen Staaten nicht anaehörigen jüdischen Kleinhändler auf die Metzwoche beschränkt. Für letztere werden die jüdischen Feiertage, welche in die Meßwoche fallen, durch Verlängerung der Verkaufszeit bis in die Zahlwoche ersetzt. IM Auswärtigen Spediteure» ist vo» der Hauptzollamtllchen Lösung des Baarenverschluffes an bis mit Ende der Woche nach der Zahlwoche das Speditionsgeschäft hier gestattet. eipzig, am 2. März 1864. Der -Rath der Stadt Leipzig. ' vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Ein aus 3 Stuben, 2 Alkoven, 2 Kammern und sonstigem Zubehör bestehendes DachlogiS im Freischulgebäude LhomaSkirchhof -kr. 21/22 soll von Johannis d I. ab anderweit gegen einhalbjährliche Kündigung an den Meistbietenden vermiethet werden. Miethlustige haben sich Donnerstag den 17. dieses Monats Vormittags 11 Uhr an RathSstelle einzufinden, ihre Gebote zu thun und daraus weiterer Beschlußfassung des RatheS, welchem die Auswahl unter den Bietern so wie jede sonstige Entschließung Vorbehalten bleibt, sich zu gewärtigen. Die LicitationS- und Miethbedingungen so wie das Inventar-Verzeichniß des Logis liegen an Rachsstelle zur Einsicht aus. "' ' ' ^ ^ Ti ^ ^ Leipzig den 10. März 1864. Des SkathS der Stadt Leipzig Finanzdeputatton. Holzpflanzen - Verkauf. Bon dem städtischen Forstreviere Burgan können durch den Förster daselbst die nachverzeichneten Holzpflanzen zu den beigesetzten Preisen angegeben werden, als: 20 20 - 20 ^ - 20 - 20 - Leipzig, am 11. März 1864. 10 Schock Gichen K 5 Thlr. dergl. K 2 - dergl. K 1 - dergl. K i/, - Fichten K 10 - dergl. K 5—6 Thlr. 5V Schock STothhnchen K »/, Thlr. 10 3V 20 10 dergl. Gfcheu , dergl. Ahorn k 1 K IV, - KV, - K2 - Des SkathS Forst-Deputation. Leipziger Stadttheater. Wir bereifen in der Thal nicht recht, warum die große Mehr zahl der Baritonifien gerade den »Don Juan* so gern sich zu einer Gastrolle wählt? Außer dem Champagnerlied und dem Ständchen ist demselben so gut wie keine Gelegenheit gegeben sich selbständig hervorzuthun. Er singt zumeist nur in Ensemblestücken mit und ist außerdem so schwierig zu spielen und darzuftellen! Man verknüpft mit ihm nur gar zu leicht und oft die Vorstellung eines Bildes, welches auch die am reichsten und genialsten begabte Persönlichkeit nicht völlig zu verwirklichen im Stande ist. Unter solchen Uebelständen hatte denn auch (am 11. März) unser Dres dener Gast, Herr Degele zu leiden, dessen Stimmmitteln nicht einmal die Partie ganz vorteilhaft liegt. Im Allgemeinen ist demnach zu sagen, daß die von ihm in der Rolle des Don Juan gebotene Gesammtleistung keinen so bedeutenden und tiefen Ein druck machen konnte, wie sein Haus Helling. Wenn trotzdem vor zügliche Einzelheiten in dem seiner Totalität nach nicht vollkommen gelungenen Gemälde zu finden waren, so beweist das nur um so mehr, daß wir es hier mit außergewöhnlichen künstlerischen An lagen zu thun haben. Besonders brillirte unser Gast wieder im Spiel. Daß in Hinsicht desselben sein eigentliches Bereich die Tragik ist, zeigten von Neuem die letzten Austritte der Mozart'schen Oper, deren erschütternde Darstellung sich bleibend in unserem Gedächtniß sestprägen wird. Und mit Bezug hierauf ist dann freilich mit doppelter Anerkennung zu erwähnen, daß Herr Deaele auch vorher schon, in den Scenen mit Zerlme wahrhaft verlockend liebenswürdig zu spielen verstand. Das Uriheil sämmtlicher zu gegen gewesener Damen haben wir sicher in dem Punct auf un serer Seite und sie sind doch gewiß die kompetentesten Richtermnen darüber. Hier übertraf der Gast selbst Herrn Mitterwurzer, der dagegen andere Seilen der Rolle, das Verwegene de- händelsüch-
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