Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.03.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-03-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Sammlungen
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-03
- Tag1864-03-18
- Monat1864-03
- Jahr1864
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- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.03.1864
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 78. Freitag dm 18. März. 1864. Bekanntmachung. ES beabsichtigt Herr Carl Teuthorn die von ihm seit dem Jahre 1850 an der Berliner Straße Nr. 10 allhier betriebene Poudrette - Fabrik nach der Feldparcelle Nr. 28 in der Petscker Mark zu verlegen. Wir bringen dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß etwaige Einwendungen hiergegen innerhalb einer, für alle nicht auf PrivatrechtStiteln beruhenden Einsprüche, präclusiven Frist von vier Wochen, und zwar spätestens bis LV. April d. I. bei uns anzubringen sind. — Leipzig, am 15. März 1864. Der Math der Stadt Leipzig. vr. Koch. vr. Günther. Aus -er Handels-Kammer zu Leipzig. « Bericht tzeS Ausschusses für die Beantwortung der vom K.Mi-I nisterium deS Innern vorgelegten das Bankwesen des Landes I betreffenden Fragen. I Bon dem Abgeordneten der zweiten Kammer Herrn vr. Hehner I war am 16. April 1861 der gedachten Kammer folgender Antrag! überreicht worden: I die Kammern mögen beschließen, die Staatsregierung zu ersuchen,! eine -onigliche Landesbank zu gründen, diese aber nicht nur auf! Dresden und Leipzig zu beschränken, sondern auch die Wohl-! thaten einer Bank auf andere Städte des Landes ^ namentlich! auf größere Fabrik- und Handelsplätze auszudehnen; die zweite Kammer überwies diesen Antrag ihrer dritten Deputation,! und die letztere erstattete in der Sitzung vom 4. Juli 1861 einen sehr eingehenden Bericht, indem sie der Kammer empfahl: den Antrag des Abg. vr. Heyner zwar auf sich beruhen zu lassen; dagegen im Vereine mit der ersten Kammer die Staatsregierung zu ersuchen, der,nächsten Ständeversammlung nach Einholung der Gutachten der Handels- und Gewerbe-Kammern, so wie an derer sachverständiger Organe, eine Mittheilung über die Mängel und Lücken des Bankwesens des Landes zugehen zu lasten. Die Deputation erklärte in Bezug auf das Vorhandensein solcher Mängel, wie sie sich nicht habe bergen können: ^ daß, da der Plan der Stände von 1837 (außer der Leipziger Bank noch zwei Banken nach den für die letztere. festgestellten Grundzügen in Sachsen zu concessioniren) noch nicht einmal vollständig ausgeführt sei, mehrere wichtige Städte des Landes iu Bezug auf das Bankwesen nicht gehörig versorgt erschienen, bei größerem Aufleben der industriellen Thatigkeit ein lebhafteres ^ Hervortreten der vorhandenen Mängel zu erwarten sei und daS> Beispiel des Nachbarstaates Preußen dahin streben lasten müsse, daß auch in Sachsen eine Gleichheit des CourSwertheS von Wechseln auf die bedeutenderen Orte des Landes hergestellt werde, so wie ferner: . daß in Bezug auf Leihbanken für kleinere Landarundstücke in dev Erblanden, Stadtarundstücke rc. wie auch in Bettest rascher zin- sentragender Unterbringung größerer Capitalposten, die unter der Conttole der Gerichtsbehörden stehen, und einiger anderer Puucte, »och Lücken beständen. Erkannte somit die Deputation das Vorhandensein von Män gel« und Lücken des Bankwesens ihrerseits an, so beantragte sie doch gleichwohl, die Staatsregierung um eine Mitteilung über die Masgel und Lücken des Bankwesens zu ersuchen, während der Abg. Diudorf, die Lücken als constatirt annehmend, ohne Weiteres eine Mittheilung darüber beantragte: wie den Mängeln und Lücken des Bankwesen- des Landes in geeigneter Weise Abhülfe zu verschaffen sei. Der Antrag der Deputation wurde von der Kammer einstimmig zum Beschlüsse erhoben, und demselben entsprechend hat die Staats- regierung durch die in der Sitzung vom 14. September mitgetheilte Verordnung die Handels-Kammern des Landes zur Beantwortung folgender Fragen veranlaßt: 1) Inwieweit sind die bestehenden Creditinstitute im Lande noch mangelhaft, und nach welchen Richtungen hin lasten sie noch Lücken erkennen - 2) Kann der Staat durch eigene Institute Etwas zur Beseitigung dieser Mängel und Lücken thun? 3) Stehen der Privatthätigkeit m dieser Beziehung Hinderniste entgegen, welche sich auf dem Wege der Gesetzgebung besei tigen lasten und welche - 4) Ist es im Intereste des CredilS rathsam, alle diese Hinder nisse zu beseitigen, insbesondere was die Bankuotenemisston anlangt - Dem in Gemäßheit des von der Handels-Kammer in ihrer gedachten Sitzung gefaßten Beschlusses constituirten Ausschüsse haben zugleich die von dem Mitgliede der Chemnitzer Handels-Kammer Herrn Gustav Dörstling abgesaßten „Beiträge" zur Beantwortung obiger Fragen, welche an alle Mitglieder der Leipziger Kammer gelangt sind, bei seiner Berathung mit Vorgelegen. Der Ausschuß nun hat als das Ergebniß seiner Berathung der Kammer Folgendes mitzutheilen: Zu 1. hat der Ausschuß, den Aufgaben der Handels-Kammern entsprechend, seine Aufmerksamkeit zunächst darauf richten müssen, inwieweit für Handel und Gewerbe Lücken und Mängel des Bank wesens bestehen, und dies führte ihn auf die Fragen des Perso- nalcredits für das Handel- und gewerbetreibende Publicum. Die Deputation der zweiten Kammer hat, wie oben bemerkt, die Ansicht ausgesprochen, daß mehrere wichtige Städte des Landes in Bezug auf das Bankwesen nicht gehörig versorgt erscheinen, sie hat indeg selost eingeräumt, daß dieser Mangel sich noch nicht in einer drückenden Weise fühlbar mache, indem sie hinzu fügt: „daß bei größerem Aufleben der industriellen Thätigkeit em lebhafteres Hervortreten der vorhandenen Mängel zu erwarten sei". Ihr Ausschuß hat sich jedoch der Ansicht, daß im Bankwesen des Sande- wesentliche Lücken beständen, überhaupt nicht anzuschlietzen vermocht. Mau wird sich hierbei zu vergegenwärtigen haben, ob man Lücken nur da annehmen will, wo einem bereit- vorhandenen Be dürfnisse nach einem Bankinstitute nicht Genüge geschieht, oder ob man den Bankinstituten die Ausgabe stellt, den Bedürfnissen voran zueilen, und die letzteren gewissermaßen erst hervorzurufen. Die letztere Austastung ist eS, welche Herrn Dörstling in seinem bereit- oben gedachten Expose geleitet zu haben scheint, indem er sagt: „Kaum nach irgend einer Richtung ist es unnöthiger aus die Ge legenheit zum Verdienen aufmerksam zu machen, als dem Geld verkehr gegenüber. Die Capitalisten bedürfen besten nicht, und wo der Nutzen vor Augen liegt, oder auch nur vermuthet werden kann, ist gewiß sehr bald für besten Ausnutzung oder den Ver- l such dazu gesorgt. Daß die- nun in Bezug aus die Ausbeulung ! des Bankwesen- in meinem Sinne nicht der Fall ist, daß wir 1 nicht schon in einer großen Anzahl von Städten des Landes ! Bankcontore haben, ist der beste Beweis dafür, daß die Errich- ! tung derselben unter den bestehenden Verhältnissen noch nichkt ! rentabel erschienen ist". ! Man kann dieser Beweisführung gewiß allenthalben nur bei- I stimmen, auch der Geldverkehr unterliegt den Gesetzen von An- ! gebot und Nachfrage und man kann bestimmt darauf rechnen, daß I wo nur irgend eine Gewinn versprechende Nachfrage sich eröffnet,
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