Anzeiger. -j 7 - >. Amtsblatt bei Liaial. BkM>niW Md bri Raths dn Stadt Schiig. B 81. Montag dm 21. März. 1864. Bekanntmachung. Nachdem das Königliche Finanz-Ministerium die Auswechselung königlich sächsischer CaffenbillelS gegen klingende- Courant, ingleichen die Einlösung fälliger ZinScouponS und auSgelooster Obligationen inländischer Staatspapiere, Landrentenbriefe und LandeScultur - Rentenscheine in Leipzig vom 1. Avril d. I. ab der Unterzeichneten Darlehnseaffe übertragen, auch Solches durch Bekanntmachung vom 3. März d. I. in der Leipziger Zeitung bereit- zur allgemeinen Kenntniß gebracht hat; so wird auf diese Veränderung noch von hier aus besonders aufmerksam gemacht und gleichzeitig bemerkt, daß die Darlehnscafse von gedachtem Zeitpunkte ab tägnch, mit Ausschluß der Sonn- und Feiertage, in ihrem Geschäft-locale, Johannisgasse, Lotterie- gebäuve parterre in den Vormittagsstunden von 9—12 Uhr zu besagter Auswechselung und Einlösung bereit sein wird. Leipzig, den 18. März 1864. Königliche Lotterie-Direction, in Verwaltung der Lotterie-DarlehnScalse. Ludwig Müller. Bekanntmachung. 1) Die diesjährige Leipziger ivfternreffe beginnt am 11. April und endet mit dem 30. April. 2) Während dieser drei Wochen können alle inländische so wie die den ZollvereinSstaaten und den K. K. Oefter- reichischen Staaten angehvrenden Fabrikanten und Handwerker öffentlich hier seilhalten. 3) Gleiche Berechtigung haben alle andere ausländische Fabrikanten und Handelsleute. .. 4) Außer vorgedachter dreiwöchentlicher Frist bleibt der Handel allen auswärtigen Verkäufern bei einer Geldstrafe bis zu 50 Thalern verboten. L) Jedoch ist das Aus packen der Maaren den Inhabern der Meßlocalien in den Häusern und den in Buden ausstehenden Fabrikanten und Grosfisten in der Woche vor der Böttcherwoche gestaltet, während zum Ein packen die Eröffnung der Meßlocale in den Häusern auch in der Woche nach der Zahlwoche nachgesehen wird. 6) Jede frühere Eröffnung sowie spätere Schließung eines solchen Verkaufslocale- wird, außer der sofortigen Schließung desselben, jede-mal, selbst bei der ersten Zuwiderhandlung, unnachsichtlich mit einer Geldstrafe bis zu 25 Thalern geahndet werden. 7) Dm Detailhändlern, welche auf Straßen und Plätzen feil Hallen, ist da- Au-packen daselbst vor dem Donnerstage in der Vorwoche, also vor dem 7. April, bei einer Geldstrafe bis zu 25 Thalern verboten. 8) Allen ausländischen, den Zollvereinsstaaten und den K. K. Oesterreichischen Staaten nicht unge hörigen Professionisten und Handwerkern ist nur während der eigentlichen Meßwoche, also vom Einlauten bis zum Auslauten der Messe, mit ihren Artikeln feil zu halten gestattet. S) Eben so bleibt das Haufirm jeder Art und da- Feilhallen der den Zollvereinsstaaten und den K. K. Oester reichischen Staaten nicht anaehörigen jüdischen Kleinhändler auf die MHvoche beschränkt. Für letztere werden die jüdischen Feiertage, welche in die Meßwoche fallen, durch Verlängerung der Verkaufszeit bis in die Zahlwoche ersetzt. 10) Auswärtig« Spediteuren ist von der hauptzollamtlichen Lösung de- WaarenverschlusseS an bis mit Ende der Woche nach der Zahlwoche das Speditionsgeschäft hier gestattet. Sechzig, am 2. März 1864. «4 F» Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. DaS von Herrn V. Johann Christian Heben streit im Jahre 1792 gestiftete Stipendium für Studirende auf hiesiger Universität, vorzugsweise für Abkömmlinge Johann Hebenstreits, welcher im 17. Jahrhunderte Pfarrer zu Neunhofen an der Orla war, ist jetzt von uns zu vergeben und wir fordern daher diejenigen Herren Studirenden, welche sich als Verwandte des Pfarrers Hebenstreit legitimireu können, aus, sich spätestens bis Gnde April d. I. bei uns zu melden, widrigenfalls dieselben bei der Vergebung nicht berücksichtigt werden können. Leipzig, am 14. März 1864. Der Rath der Stadt Leip; vr. Koch. Sck ner. Holzpflanzen - Verkauf. Von dem städtischen Forstreviere Bnrgan können durch den Förster daselbst die nachverzeichneten Holzpflanzen zu den beigesetzten Preisen abgegeben werden, als: 10 Schock Gichen K 5 Thlr. 20 - dergl. ä 2 - 20 - dergl. K 1 - 20 - dergl. ä »/, - 20 - Fichten K 10 - 20 - dergl. ä 5—6 Thlr. Sechzig, am 11. März 1864. 50 Schock Rothbuchen K </, Thlr. 10 - dergl. ä 1 - 3V - Gsche« k v/r - 2V - dergl. K i/, - 10 Ahorn K 2 - Des Raths Aorft Depntatio». G