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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.02.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-02-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186302209
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18630220
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18630220
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-02
- Tag1863-02-20
- Monat1863-02
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.02.1863
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 51. Freitag den 20. Februar. 1863. Bekanntmachung. 1) Die diesjährige Leipziger Dstermeffe beginnt am SO April und endet mit dem S. Mai. 2) Während dieser drei Wochen können alle inländische so wie die den Zollvereinsstaaten und den K. K. Oesterreichischen Staaten angehörenden Fabrikanten und Handwerker öffentlich hier feilhalten. 3) Gleiche Berechtigung haben alle andere ausländische Fabrikanten und Handelsleute. 4) Außer vorgedachter dreiwöchentlicher Frist bleibt der Handel allen auswärtigen Berkäufern bei einer Geldstrafe bis zu SO Lhalern verboten. 5) Jedock ist das AuSpacken der Waaren den Inhabern der Meßlocalien in den Häusern und den in Buden au-stehenden Fabrikanten und Grossisten in der Woche vor der Böttcherwoche gestattet, während zum Einpacken die Eröffnung der Meßlocale in den Häusern auch in der Woche Fach der Zahlwoche nachgesehen wird. 6) Jede frühere Eröffnung so wie spätere Schließung eines solchen VerkaufslocaleS wird, außer der sofortigen Schließung desselben, jedeSmal, selbst bei der ersten Zuwiderhandlung, unnachsichtlich mit einer Geldstrafe bis zu 25 Lhalern geahndet werden. 7) Den Detailhändlern, welche aus Straßen und Plätzen feil halten, ist daS Auspacken daselbst vor dem Donner-tage in der Borwoche, also vor dem 16. April bei einer Geldstrafe bis zu 25 Lhalern verboten. 8) Allen ausländischen, den AollvereinSstaaten und den K. K. Oesterreichischen Staaten nicht angehörigen Professionisten und Handwerkern ist nur während der eigentlichen Meßwoche, also vmn Einlautm bis zum Auslauten der Messe, mit ihren Artikeln feil zu halten gestattet. 9) Eben so bleibt das Hausiren jeder Art und das Feilhalten der den ZollvereinSstaaten und den K. K Oesterreichischen Staaten nicht angehörigen jüdischen Kleinhändler auf die Meßwoche beschränkt. Für letztere werden die jüdischen Feiertage, welche in die Meßwoche fallen, durch Verlängerung der Verkaufszeit bi- in die Aahlwoche ersetzt. 1V) Auswärtigen Spediteuren ist von der hauptzollamtlichen Lösung des Waarenverschluffes an bis mit Ende der Woche nach der Aahlwoche das Speditionsgeschäft hier gestattet, dafern sie sich vorher unter Angabe ihrer Firma hierzu bei uns angemeldet haben. Die Unterlassung dieser Anzeige zieht eine Strafe von 5 Thalern nach sich. Leipzig am 17. Februar 1863. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. ^ ^ Hierdurch bringen wir zur öffentlichen Kenntniß, daß Herr Georg Schreiber allhier die ihm am 14. Juni 1854 ertheilte Concesfion „zur gewerbmäßigen Beförderung von Auswanderern" aufgegeben hat. Leipzig am 17. Februar 1863. " Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. vr. Günther. Holz-Auction. LOS Langhaufen sollen auf einer in der Nähe der Plagwitzer Pforte gelegenen Wiese Dienstag den L4. Febr. um L Uhr gegen Anzahlung von 10 Rgr. für jeden Haufen und unter den übrigens an Ort und Stelle bekannt zu machenden Bedingungen meistbietend verkauft werden. Die Licitanten haben sich an der Plagwitzer Pforte zu versammeln. Leipzig den 18. Februar 1863. D-e- RathS Forst-Deputation. Theater-Neubau am Äuguftusplatze ist in allen Schichten hiesiger Bevölkerung ein tiefgefühlter Wunsch, eme freudige Hoffnung; eS wäre traurig, wenn man gegenwärtige GelMenheit uudenützt verstreichen und die schöne Hoffnung zu Wasser werden ließe, ja wenn man sie selbst nur wegen Mangels an Uebereinstimmung in die Ferne rückte. Umbau der alten Hütte wäre himmelschreiend, unbedingt muß Neubau eine der reichen allen Anforderungen der Jetztzeit sowohl, als auch dem Bedürf nisse der Zukunft mit einer weit größer« Bevölkerung entspricht. E- wäre ein beklaaenSwertber Mißariff. wenrr^man nicht den ^ »et der Stadt ist, sondern auch weil der AuaustuSplatz diesen habe» muß, um dann einer der schönsten Plätze Deutschland- zu werden. Die unheimlichen und unsauberen Puncte unserer Pro menade, die hier fallen müßten, würde, abgesehen von dem Blicke hinunter nach dem Schwauenteich, Niemand beklagen, und jener würde weit schöner zurückgegebeu werden können. Man führe ein großes, schöne-, innen und außen imposante- HauS auf; äußerlich denke ich mir- mit würdigem Borbaue, Frei treppe, Auffahrt d 1» München, vor» große Fontaine (sobald die Wasserleitung fertig), außen, um das Praktische mit dem Ange nehmen zu verbinden, eine Anzahl kleiner BerkanfSlädev, ins besondere zu Zwecken de» Meßverkehrs am AugustuSplatze ; rück wärts,-nach dem Schwanenteiche zu, mit einer oder zwei großartigen Terrassen ä I» Brühlsche, in Orangeriegärten verwandelt, die eine zu großartiger Conditorei und Kaffeehaus, die andere für Restau- ation, von beiden gleich schöne Aussicht in den Park; der Platz eschÜtzt vor Sonnenhitze würde da» Reizendste sein, wa» wir in «pzig habe». In allerdings wohl kostspieligem Grunde gut» für Bermiethung und interessante Tunnelräume für Restatr-
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