Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.02.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-02-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186302211
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18630221
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18630221
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-02
- Tag1863-02-21
- Monat1863-02
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.02.1863
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 52, Sonnabend den 2l. Februar. 1863. Bekanntmachung. Eines SchleußenbaueS halber wird die Frankfurter Straße aus der Strecke von der Brücke bei der großen Funkenburg bis an die Weststpaße vom Montage den LS diese- Monat- an für Fuhrwerk gesperrt. Leipzig, am 2V. Februar 1863. Der Rath der Stadt Leipzig. CichoriuS. Schleißner. Nutz- und Brennholz-Auktion. Auf dem Gehaue des Rofenthals in der Nähe der Waldstraßenbrücke sollen Montag den LT. Februar von L Ubr an LVL Langhaufen und 40 Abraumhaufen; — von s Uhr an 9 eichene, 18 buchene, 2 rüsterne, 5 erlene Rutzstücke, ""ch * eichene Rutzklafter, — darnach 7 buchene, 22 eichene, 3 erlene Scheitklaftern — gegen die entsprechende übliche Anzahlung und unter den übrigens im Termine bekannt zu machenden Bedingungen meist bietend verkauft werden. — Leipzig, den 18. Februar 1863. De- Rath- Forst-Deputation. Brennholz - Auktion. Auf dem Gehaue des Burgauer Reviers am Leutzsch-Wahrener Wege sollen Donnerstag den L« Februar von L Uhr ab die nachverzeichneten Scheitklaftern, als: 25'/? buchene, 1^2 ahorne, 42^ eichene, 25 rüsterne, 14 erlene, 9 lindem, Iv^/r aSpene, auch 1 eichene Nutzklafter — gegen Anzahlung von I Thlr. für jede Klafter und unter den übrigen im Termine bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden. Leipzig, den 18. Februar 1863. Des Rath- Forst-Deputation. Verhandlungen der Stadtverordneten am 13. Februar 1863. (Auf Grund de- Protokoll- bearbeitet und veröffentlicht.) (Fortsetzung und Schluß.) Herr vr. Günther trug zunächst da- Gutachten de- Ausschusses zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen über den Verkauf zweier Arealstücke an der obern Thalstraße an das Taubstummen-Institut und Herrn Post meister Regel vor. ^ Das an da- Taubstummen-Institut zu verkaufende Stück wird vom Areale de- Leichenwegs und der obern Thalstraße sammt Um gebung gebildet, welche Theile durch die Führung der neuen Waisen- hauSstraße und der Nürnberger Straße verfügbar werden. Auf gleiche Weise bildet sich vor dem Regelschen Grundstücke eine an der Mrnberger Straße liegen bleibende Parzelle. DaS dem Taubstummen-Institut abzutretende Areal beträgt circa 12878 O Ellen, das an Herrn Regel abzutretende circa 1317 HH Ellen. Das Taubstummen-Institut hatte für die von ihm zu acquirirende Parzelle im vorigen Jahre 8000 Thlr., Herr Regel 500 Thlr. ge boten; beide Gebote waren dem Collegium zu gering erschienen. Reuerding- hat da-Taubstammen-Iustitut sein Gebot auf 8500 Thlr. erhöht, Herr Regel dagegen ist bei seinem ersten Gebote stehen geblieben. Der Ausschuß zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen gab zu erwägen, daß da« Institut das von ihm gewünschte Areal sehr nochwendig zu seinen Unterrichtszwecken gebrauche, da- Land daher abzutreten, dabei aber dessen spätere etwaige Verwendung zur Speculation auszuschließen sei; — das an Herrn Regel abzu- treteude Areal aber nicht entsprechend zu verwerthen ist, die Führung der neuen Straße nicht allein den Verkauf zuläßt, sondern, soviel das Regelsche Grundstück betrifft, sogar insofern fast zwingend macht, als die Gemeinde ein hereinspringendes Dreieck diese- Grundstücks zur Herstellung einer geraden Straßenflucht braucht. Der Ausschuß rieth dem Collegium einstimmig au: 1) dem Verkaufe des an da- Taubstummen - Institut abzu tretenden Areal- zu dem gebotenen Preise unter der aus drückliche» Bedingung zuzustimmen, daß da- Taubstummen- Jnstitut für den Fall, daß e- da- betreffende Areal ferner nicht mehr gebraucht oder gar zu veräußern gedenkt, der Stadt an dem der Waisenhaus- und Mrnberger Straße zugekehrten Theile ein Rückkaufs-, beziehentlich Ankauf-recht zu dem jetzt vom Institut der Stadt bezahlten Preise, jedoch unter Hinzurechnung des Aufwandes, den es auf dem er kauften Areale zu Herstellungen von bleibendem Werthe ge macht hat, einräume; 2) zu dem Verkaufe an Herrn Regel unter den vom Rath angegebenen Bedingungen Zustimmung in der selbstverständ lichen Voraussetzung zu ertheilen, daß Herr Regel die zur geraden Straßenführung nöthige kleine Parzelle seine- Areals der Gemeinde unentgeltlich abtrete. Die Verkäufe wurden unter der vom Ausschuß vorgeschlagenen Bedingung einstimmig genehmigt, das Rückkaufs- beziehentlich An kaufsrecht der Stadt soll auch dann eintreten, wenn das Institut das erkaufte Areal zu seinen besonderen Anstalts-Zwecken nicht mehr braucht. CS schloß sich hieran der von Herrn vr. Hehn er bewirkte Vortrag de« Gutachtens desselben Ausschusses über Anträge de- Herrn vr. Kollmann, Ueberwachung des Brunnenwesens rc. betreffend. Diese Anträge lauteten: 1) der Rath möge so schnell als möglich das Wasser aller Brunnen, der öffentlichen sowohl als der privaten, einer gründlichen Untersuchung unterwerfen und diejenigen Brun nen, die gesunde- Trinkwaffer nicht liefern, dem Publicum auf paffende Weise bekannt machen, nöthigenfallS selbst schließen und auch in Zukunft sein Augenmerk fortgesetzt dieser Angelegenheit widmen; 2) der Rath möge zu keiner neuen Brunnenanlage die Erlaubniß ertheilen, ehe der betreffende Ort durch Sachverständige genau geprüft ist. Bei Berathung dieser Anträge wurde im Ausschuß nicht allein auf die gegen das Ende des vorigen Jahre- vom Rath erlaffene Bekanntmachung und auf dessen rege- Bestreben, dem Brunnen- wesen möglichst Rechnung zu tragen, hingewiesen, sondern auch hauptsächlich hervorgehoben, daß e- nicht empfehlen-werth scheine, vielleicht gar unter Eingehen in technische Specialitäten, derartige, in kleinere Sorgen der Verwaltung eingreifende und dem Ein zelnen, welcher irgend eine Abhilfe sucht, zu überlassende Verlangen und Anträge an die Behörde zu bringen. Und die- nicht allein, weil man für die Wirksamkeit der vorgeschlageven Abhilfemittel nicht einftehen könne, sondern auch um de-«illen, weil man be-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite