694 Anlangeud das Project Zittau-Görlitz, so soll, wie Herr Referent bemerkt, dasselbe unter die Projecte ausgenommen werden, zu welchen die Regier ung Concession und ErpropriationSrecht ertheilcn soll, und eS ertheilt die Kammer . —. .rrmmrÄ murr nrt tn,6? gegen 3 Stimmen der Negierung diese Ermächtigung. Der , . - Herr Referent bemerkte dann zu dem Seite 885 des jenseitigen Berichts bemerkten Mammcn'- schen Anträge 8ub u., daß derselbe sich erledigt habe, daß aber die diesseitige De putation nun anrathe, dem ibicl. Seite 886 8vb 1). referirten Anträge des Ab geordneten Mammen bcizntretcn. Die Kammer nimmt diesen DeputationSantrag gegen 1 Stimme St St an. Noch gedachte der der vier auf Seite 887 des Berichts gedachten Petitionen unter Erwähnung des dort befindlichen, im Protokolle der jenseitigen Kammer vom 25. Mai 1868 ver besserten Druckfehlers, mit dem Bemerken, daß die Deputation anrathe: u) die 8ud a., e., 6. gedachten Petitionen an die Staatsregierung zur Kennt- nißnahme zu übergeben, dahingegen .Prck.rur stchvm nuyiZ - d) die 8ub I). gedachte Petition der Regierung zur Concessionirung und Ev 7 theilung von Eppropriationsrechten zu empfehlen. Diesen beiden Deputationsanträgen stimmt die Kammer »s Herr Referent bemerkt noch, daß alle übrigen bestandenen Differenzen sich erledigt haben und die einstimmig bei. jüngst erst seit gestern und heute eingegangenen Petitionen nicht mehr in Betracht zu ziehen seien. Die Kammer erklärt diese Petitionen für erledigt.