So lange aberdtc Mahlzeit wcret/sol aus! ferhalb der geladenen Gäste nicmands von Knechten/ Mgden/Gesinde/vnd Ktnder/vicl weniger aber ande re Müssiggänger/Beyläuffer/vnd sonsten vnnütze Ge-^ smde/in der Wirtschafft geduldet/Auch zu besserer Hal tung dessen/ dem Wirte auffseinbegeren/die Bettel- vögttzugeordnet werden / welchen der Wirt ein «lässig Lranckgeld geben sol. Vnd weil dahero ein vnhöfflicher gebrauch vnd vbelstand eingerissen / Daß die Gäste / sonderlich aber rdieWeibes Personen/von den Tischen/speise vn tranck lveggeschickt / dadurch der Wirt mercklichen beschweret worden / Sol solches außtragcn vnd wcggebcn hiemit Oäntzlich abgeschafft sein / Darumb auch kein Weib/ .weder grosse noch klcine Kinder /alteFrawcn oder Mi ldere Mägde/in die Hochzeit sol kommen lassen/auch nichts vom Tische anheim schicken. .Gleicher gestalt / sollen sich andere Personen/so -nicht geladen sein/ wie die Namen haben mögen/der Wittschafftgäntzlichäussern/vnd den Wirt/mit bitten vnd betteln/tragen vnd schleppen vnbeschweret lassen. Nicht weniger solhinsüro gäntzlich verboten sein/ den ienigenFreunden/so nicht zur Hochzeit kommen/ auffechalbden Krancken/etwas von speise oder tranck/ aus Küche oder Keller anheimzuschickcn. Pilauch jemand die Lsncore, gebrauchen/wel ches bey eines /eden freyem willen stehen sol/ der solal- kein