^ Thaler / Auch bey dem Gefengnuss/ wo es mehr als ein 2"! nralwiderholct würde. Vnd wann nun Bram vn Breutigam auffdem Tantzsaale zusammen kommen/sol für anfang dcß tan-- M ^ / solch des Raths verbot/ des vngebürlichen verdre- od^. hens/emsssnngcns vnd vntcrlanffcns halben/abgekün- ^ vtget/vnd -cderman für schadengewarnet/ Darnach .7"' die Täntze nach eines jeden Stande vnd gebür ordent- s " lich außgecheilet / Vornemlich aber frembde Leute in . acht gehalten vnd verehret werden. Vnd sollen die Täntze zimlicher Masse/einem wie dem andern gehalten/vnd ausserhalb des ersten vnd letz- mil tcn Tantzes / kein gedrittes oder gevierdtcs gemacht werden. ür- Zm Winter vmb Fünffe/ vnd des Sommers von icht Pfingsten an biß nach LärckOlomL,/vmb sieben Vhr/ !>en. Breutigam mit der Braut sein letzten Rcyen/ bo* vnd also der Tantz ein ende haben. ien Des Abendsida es des Wirts gelegenhett dir ist/mag er den Frcnrbden/ob die verhandcn/vnd den al^ ^ er» lernechsten Freunden/ ein Gcrichtlin zwey zum truncke' >en/ aufftragen lassen/vn darauffauffeine oder zwo Stun- sn- den zum lcngsten/ einen ehrlichen Tantz halten / Doch wd das gleichermaßen zucht vnnd ehrerbictung gehalten thr werde / auch alles vngebcrde / verdrehen / springen vnd ein leichtfertige Tüntze güntzlichen ngchbleiben / bey obge- ^ setzter straffe.