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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.02.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-02-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186302228
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18630222
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18630222
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-02
- Tag1863-02-22
- Monat1863-02
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.02.1863
- Autor
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Anzeiger Amtsblatt dtb König!. BkjiltiPnchtb «d dt? Raths dci Stadt Aipjig. W 53. Sonntag den 22 Februar. 1863. Tagesbefehl an die Communalgarde zu Leipzig den dO Februar ISST. Auf Feuerallarm rücken vom 1. März d. I. Mittags 12 Uhr das III. und IV. Bataillon zum Fcuerdienst aus und zwar sammelt sich das III. Bataillon an der Brandstätte, das IV. stellt sich aus dem Naschmarkte als Reserve aus. Das I. und II. Bataillon treten, als zweite Reserve, erst dann in Dienst, wenn nach dem AuSrücken der beiden erstgenannten, im Feucrdienst stehenden Bataillone „Appell" geschlagen werden sollte. Das Commando der Communalgarde. G. F. Wehr Han, Ober!, v. d. A. Bekanntmachung. Eines SchleußenbaueS halber wird die Frankfurter StraHe auf der Strecke von der Brücke bei der großen Funkenburg bis an die Westftraße vom Montage den S8. diese- Monats an für Fuhrwerk gesperrt. Leipzig, am 2V. Februar 1863. Der Rath der Stadt Leipzig. CichoriuS. Schleißner. Verhandlungen der Stadtverordneten am 18. Februar 1863. (Auf Grund de- Protokoll- bearbeitet und veröffentlicht.) Nach Eröffnung der Sitzung theilte der Vorsteher vr. Joseph den Eingang einer Zuschrift des Raths, die Anberaumung eines anderweiten Verpachtungstermins für die Güter Connewltz und Thonberg betreffend, mit. Herr vr. Heyn er bemerkte dazu, daß dieser Schritt im Zusammenhänge zu stehen scheine mit dem Raths- beschluffe, auf den Pachtbedingungen bezüglich des Rübenbaues zu beharren. Die Angelegenheit gelangte an den Ausschuß zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen. Zu der durch die neue Gewerbegesetzgebung veranlaßten Ab schreibung der Capitalbeträge der Braubilletgebühren und Trödel buden - CanoneS im Stammvermögen ertheilten die Stadtverordneten einstimmig Zustimmung. Vorsteher vr. Joseph fügte hinzu, daß durch den nachträglichen Erlaß der Reste bei den Braubilletgebühren der einzige Brauer, welcher pünctlich gezahlt habe, in einer eigentümlichen Lage sich befinde, welche zur Erfüllung solcher Verpflichtungen nicht gerade ermuntere, indem die Anderen für ihre Weigerung mit Erfolg belohnt seien. . Bei der von der Königlichen Kreisdirection ausgesprochenen Er gänzung der nicht einhellig ertheilten Zustimmung zum Verkaufe der Bauhofsparzellen XVIII und XIX an die Herren Ackermann und BrunS hatte es zu bewenden. Eine Vorlage über die Ver mietung der Turnhalle an den Turnverein gelangte an den Bau- aaSschuß, die vom gewerblichen Bildungsverein zur Feier seines zweiten Stiftungsfestes ergangene Einladung wurde vorgetragen. Endlich wurde noch folgende Rathszuschrift zur Kenntniß der Versammlung gebracht: . Inhalts der abschriftlich beigefügten Verordnung vom gestrigen Tage hat die Königliche AeiSdirection Bedenken getragen, tue Wahl des Herrn VicevorsteherS Advocat Rose zum Stadtrath auf Lebens zeit zu bestätigen. „Die Herren Stadtverordneten ersuchen wir daher der Ver ordnung gemäß eine anderweite Wahl mit möglichster Beschleunigung gefälligst vornehmen zu wollen." Die Verordnung lautet: " „Die Königliche Kreisdirection hat Bedenken tragen müssen, die von dem Stadtrathe mittelst Berichts vom 4. dieses Monats an- ..... «. .. - - — " ' RathSmitgliede auf LebenS- Erklärm , . ^ . - - - mg zufolge, sogenannten Nationalverein als Mitglied anaehört. ,D<r Stadtrath hat daher eine anderweite Wahl einzuleiten und deren Erfolg hier anzuzeigen. Herr Vorsteher vr. Joseph schlug vor, eS hierbei bewenden zl^ lasten. Herr vr. Heyn er bemerkte, daß das Collegium Herrn Adv. Rose in voller Anerkennung der Tüchtigkeit und Befähigung des selben und in der gewissenhaften Ueberzeugung, damit die Inter essen der Stadtgemeinde zu fördern, nur in Rücksicht ans diese gewählt habe. Die Gründe der Nichtbefiätigung seien für ihn nicht maßgebend. Der Nationalverein, dem er selbst mit Stolz an gehöre, habe sich stets nur auf dem Boden des Gesetzes bewegt, etwas Ungesetzliches werde in keiner Hinsicht von demselben an gestrebt. Wenn nun Jemand ein Ehrenmann sei und als Patriot fühle, so könne dies denselben doch unmöglich unfähig zur Ueber- nahme eine- städtischen Ehrenamtes machen. Er beantrage, gegen die Entscheidung der Königlichen Kreisdirection RecurS an das Königliche Ministerium de- Innern einzuwenden. Herr Geh. Rath von Wächter bemerkte, er kenne die Ten denzen des Nationalvereins nicht genau. So viel ihm aber von den Bestrebungen desselben bekannt sei, so wolle derselbe seine Zwecke »auf dem Boden des Gesetzes erreichen. Immerhin würde es aber zweckmäßig und von Interesse für die Versammlung sein, zunächst sich aus den Statuten des Nationalvereins zu vergewissern, ob dieselben etwas Gesetzwidriges nicht enthalten. Er beantragte daher, diese Statuten hier zu verlesen, beziehentlich zu dem ange gebenen Behufe die Sache dem VerfassungSauSschusse zu überweisen. Dieser Antrag, welchem sich Herr vr. Heyn er anschloß, ward sehr zahlreich unterstützt und einstimmig angenommen. Herr Adv. Rose ergriff sodann das Wort. Er sei, bemerkte er, am vergangenen Freitag von der König!. Kreisdirection auf- aefordert worden, zu erklären, ob er Mitglied des Nationalvereins sei. Er habe erwiedert, daß er die Ehre habe, jenem Vereine an zugehören. Darauf sei die Nichtbefiätigung erfolgt, die ihn unter der gegenwärtigen Zeitlage uiid bei den bekannten, selbst dem Stadtrath nicht fremdgebliebenen Verhältnissen des Nationalvereins allerdings verwundern müsse. Der Nationalverein stehe nur auf gesetzlichem Boden, er strebe seinem Ziele, der Einigung des deutschen Vaterlandes nach Innen und der Erhöhung seines Ansehens nach Außen mit nur gesetz lichen Mitteln nach. Die Tendenzen des Nationalvereins standen dem Eide auf die Verfassung, den ein RathSmitglied zu leisten habe, in keiner Weise entgegen. Diese Tendenzen seien übrigens bereit- so tief in die Bürgerschaft Leipzig- gedrungen, daß deren größter Theil, wenn avch nicht dem Namen, so doch der That und dem Geiste «ach dem Nationalverein angehöre. Sollten aber nur solche Bürger, welche diese Tendenzen nicht theilen, zu RathSmit«
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