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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.02.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-02-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186302255
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18630225
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18630225
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-02
- Tag1863-02-25
- Monat1863-02
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.02.1863
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kl und Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 56. Mittwoch den 25. Februar. Bekanntmachung. 1863. Nachdem bei der.Pachtlicitation der der hiesigen Stadt gehörigen Güter Thonberg und Connewitz der Zuschlag nicht ertheilt worden ist, so sollen diese Güter zur Verpachtung auf zwölf Jahre anderweit licitirt werden und eS ist hierzu Dienstag der 8. März d. I. zum Termine anberaumt worden, in welchem gedachte Güter zuerst einzeln und sodann zusammen werden auSgeboten werden. Pachtlustige habm sich am genannten Tage Vormittags LO Uhr auf hiesigem Nathhause einzufinden und können über das Areal der Güter, und die Pachtbedingungen Auskunft in hiesiger MarstallS- Erpedition erhalten. Auf Verlangen haben sich dieselben in oder nach dem Termine über ihre Vermögens - und persönlichen Verhältnisse durch glaubwürdige Zeugnisse auszuweisen. Leipzig den 8. Februar 1863 Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Brennholz - Auktion. Auf dem Gehaue des Burgauer Reviers am Leutzsch - Wahrener Wege sollen Donnerstag den LG. Februar von*L Uhr ab die nachverzeichneten Scheitklaftern, als: 25^2 buchene, lV/2 ahorne, 42^2 eichene, 25 lüsterne, 14 erlene, 9 lindene, IV1/2 aSpene, auch 1 eichene Rutzklafter — gegen Anzahlung von 1 Thlr. für jede Klafter und unter den übrigen im Termine bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden. Leipzig, den 18. Februar 1863. DeS Raths Forst-Deputation. der Handlungen der Stadtverordneten , am 18. Februar 1863. (Auf Grund des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) (Fortsetzung und Schluß.) Ein von Herrn Hackel vorgeirageneS Gutachten des Aus schusses für Kirchen, Schulen und milde Stiftungen betraf die an die Anstellung eines dritten Schulgelder - Einnehmers geknüpfte Bedingung. Der Rath schreibt hierüber u. A.: „In Ihrer Mittheilung vom 2. December vor. I. machten Sie Ihre Zustimmung zur Errichtung einer dritten Schulgelder-Ein nehmerstelle mit dem Gehalte von 450 Thlr. von der Bedingung abhängig: „baß wir die vom moralischen Standpuncte aus nicht zu rechtfertigende Einsammlung der Schulgelder in den Schulen gänzlich einstellen würden." „Das in dieser Beziehung enthaltene Urtheil über eine von uns nach unserer besten Ueberzeugung beschlossene und eiugeführte Maaßregel war hart genug, als daß eS uns nicht zu den ein gehendsten und sorgsamsten Erörterungen hätte veranlassen sollen und zu unserer großen Befriedigung hat das Ergebniß derselben dieses Urtheil nicht bestätigt, so daß wir wohlerwogen Anstand nehmen müssen, auf Erfüllung Ihrer Bitte einzugehen." „Bei dieser unserer Erwägung Hai, wie wir .hiermit ver- icher», der finanzielle Gesichtspunkt auch nicht entfernt den Ans chlag zu geben vermocht, denn wenn wir uns auch darüber klar lnd, daß der regelmäßige Eingang der Schulgelder ganz wesent- ich durch deren monatliche Einhebung in den Schulen gefördert wird und daß mit Wiedereinstellung dieser Erhebungsweise die Reste wieder, wie-früher, sehr bedeutend auwachseu würden, so steht uns doch das sittliche Wohl unserer Schuljugend viel zu hoch, als daß wegen dieses an sich zwar immerhin erheblichen finanziellen Vortheils dasselbe gefährdet werden könnte und dürste, und wir würden, wäre letzteres wirklich der Fall, nicht gesäumt haben, sofort einen, wenn auch in gutem Glauben und in bester Absicht, solchenfalls doch von uns bewirkten Verwaltung-fehler wieder gut zu machen." „Gewiß lag es sehr nahe, daß wir von den Direktoren der betreffenden Schulen, denen ja ihrer Amtspflicht nach die Ueber- wachung dieser Maaßregel ganz ernstlich obliegt, uns einen Be richt über ihre hierüber gemachten Erfahrungen so wie ihr Gut« achten über die Frage der Beibehaltung oder Aushebung derselben erfordenen, und da in der Armenschule dieselbe ftattfindet, und zwar hier unter besonder- in'S Gewicht fallenden Verhältnissen, weil in dieser Anstalt Zahlschüler und ganze Frei schüler bisher nebeneinander sich befanden, so glaubten wir bei dieser Berichterstattung ganz besonders die Ansichten auch de- Directors dieser Schule mtt hören und in Betracht ziehen zu sollen". „Von den befragten Direktoren haben sich nun die Herren vvr. Namshorn, Hauschild und Krauß ganz uneingeschränkt für die Beibehaltung der zeitherigen Erhebungsweise in sehr ausführlich motivirten Schriften.ausgesprochen, während nur Herr vr. Reuter die entgegengesetzte Ansicht zu vertreten bemüht gewesen ist." „Die ersteren, von denen Herr vr. Hauschild, dem ebenso wie dem Herrn Direktor Krauß nicht nur als Direktoren, sondern auch als früheren Elastenlehrern eine lange Erfahrung hierin zur Seite steht, das Einheben des Schulgeldes in den Elasten als das harmloseste Geschäft" bezeichnet, erkennen in demselben nicht nur nicht etwa- Entsittlichendes für die Kinder, sondern geradezu ein pädagogisches Mittel um in denselben den Sinn für Pünktlich keit und Ordnung zu heben, ihnen eine gewisse Selbständigkeit anzulernen und zu verleihen und das Gefühl der Dankbarkeit in den Kindern gegen ihre Aelteru zu kräftigen, indem dieselben von Monat zu Monat mit eignen Augen die Opfer sehen, welche ihnen von der Aelternliebe gebracht werden." „Nachtheile der betonten Art, alS: ungehöriges Mahnen und Dränge« der Kinder gegen ihre Aeltern, Verlieren oder Vernaschen der erhaltenen Schulgelder, oder gar noch schlimmerer Art, sind den genannten Herren Direktoren nicht, oder doch nur in sehr verein- elten Fällen porgekommen, u»d die dagegen angeweudeten richtigen Erziehungsmittel sind bisher nicht ohne den erwünschten Erfolg ge blieben, so daß diese höchst selten von ihnen wahrgenommeneu Nachthelle von den sichtbaren VoAtzeilen für Erziehung der Jugend weit überwogen werden, ja gegen diese gar nicht in Betracht ge zogen werden können." „Bon ga«z Sesendere« Werthe ist hierbei die Erklärung de- Herrn Direktor Krauß, daß er bei Einführung dieser ErhebungS- wrise von einer sehr entschiedenen Voreingenommenheit gegen die selbe befangen gewesen sei, daß ihm jedoch die sowohl als Classen- lehrer der dritten Bürgerschule wie als Direktor der Armenschule hierin gemachten reichen Erfahrungen eine vollständig andere An sicht und Ueberzeugung verschafft haben, und er nur wünsche» könne, daß allerwärlS die Erkenntniß Wurzel schlagen möge, daß für die mittlere« und niederen Volksschulen dre Schulhäuser die besten Hebestätten für da- Schulgeld seien."
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