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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.02.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-02-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186302288
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18630228
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18630228
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-02
- Tag1863-02-28
- Monat1863-02
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.02.1863
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Lode wie :inen were, Frau ; der lange ir wir inger und au. n. >iere. e-den. Hamb. >r. aviere. -of. Löln. garni. chwan. re Pol. mSdorf, lm —; 15.80; Span. ^93»/«. ich auf c Börse 98.50; lienische Credit es. Aet. 00 Pfd. o I4-/4, Roggen j 45-/,, 14"/„, October h Qual. Dualität md von me.) — m. und TaMM Anzeiger. - - - v Amtsblatt bkb Kömgl. BtMzmchls md dcb Raths drr Stadt LchM. W 59. Sonnabend den 28. Febmar. 1863. Tagesbefehl an die Coanmmalgarde zu Leipzig den IO. Februar ISST Auf Feuerallarm rücken vom 1. März d. I. Mittags 12 Uhr das III. und IV. Bataillon zum Feuerdienst auS und zwar sammelt sich das III. Bataillon an der Brandstätte, daS IV. stellt sich aus dem Naschmarkte alS Reserve auf. Das I. und II. Bataillon treten, als zweite Reserve, erst dann in Dienst, wenn nach dem AuSckcken der beiden erstgenannten, im Feuerdienst stehenden Bataillone „Appell" geschlagen werden sollte. Das Commando der Communalgarde. G. F. Wehrhan, Oberl. v. d. A. Bekanntmachung. Auf dem in der Scheibe gelegenen Gehaue des Kubthurmer Reviers, an dem vom Brandvorwerke nach der heiligen Brücke führenden Wege, sollen Montag den I. März d. I. von V Uhr ab Langhaufen und IIS Abraumhaufen gegen Anzahlung von 10 Ngr. für jeden Haufen und unter den übrigens an Ort und Stelle bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden. Leipzig am 23. Februar 1883. DeS RathS Forst-Deputation. Bekanntmachung. Auf dem Gehaue des Burgauer Reviers am Leutzsch-Wahrener Wege sollen Mittwoch den 4. März d. I. von L Uhr ab ca. 400 Lang- und Abraumhaufen gegen 10 Ngr. Anzahlung für jeden Haufen und unter den übrigens an Ort und Stelle bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden. Leipzig den 23. Februar 1863. . Des Raths Forst-Deputation. Bekanntmachung. Auf dem diesjährigen Gehaue des Connewitzer Reviers sollen Donner-tag den S. März d. I. von V Uhr ab ca. JOO Langhaufen und ca. VO Abraumhaufen gegen Anzahlung von 10 Ngr. für jeden Haufen und unter den übrigens an Ort und Stelle bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden. Leipzig am 23. Februar 1863. Des RathS Forst-Deputation. An Las Stadtverordneten ^Collegium ist in Betreff des Theaterbaues nachstehende Zuschrift des Raths eingegangen: „Bereits seit längerer Zeit hat die Frage wegen räumlicher Neugestaltung des hiesigen StadttheaterS, sei es durch Umbau oder durch Neubau, unsere Stadt lebhaft beschäftigt. Und wenn wir selbst früher schon die Ueberzeugung gewonnen halten, daß die Bühnenräume den jetzigen an Theaterleistungen zu stellenden Forderungen nicht mehr genügten und deßhchlb eine wesentliche Erweiterung namentlich für die Garderoben der Mitglieder er halten mußten, so drang hierneben die öffentliche Meinung immer lauter auch auf Beschaffung größerer Bequemlichkeit und vermehrter Sitzplätze im Zuschauerraume. Hatten wir nun zunächst unser Augenmerk auf Abhülfe des erstgedachten Mangels, den wir ge radezu als unzulässig bezeichnen mußten, gerichtet, so konnten wir uns doch auch den über den in jeder Hinsicht unzureichenden Zu schauerraum geführten Klagen nicht länger verschließen, und wir würden, wäre der Finanzpunct nicht em so gewichtiger gewesen, zweifelsohne schon früher mit einem Postulats für Beschaffung neuer Theaterräume hervorgetreten sein, zumal wir in der wieder holten Erklärung der Herren Stadtverordneten, daß in das jetzige Schauspielhaus erhebliche Kosten nicht mehr gewendet werden möchten, eine Aufforderung hierzu erblicken dursten. Dringende Nützlichkeitsausgaben ließen uns jedoch davon so lange abjehen, bis eine neue und zwar klingende Anregung von Außen dazu an uns gelangte. Den Herren Stadtverordneten ist es bekannt, daß Herr Friedrich Schumann in seinem Testamente die Summe von 60,000 Thlrn. zur Verwendung für städtische Interessen auSgesetzt und die Bestimmung des Verwendungszweckes dem Vollstrecker seines letzten Willens, Herrn Hofrath vr. Hoffmann lediglich an heimgestellt hatte, nicht weniger, daß letzterer sich bereit erllärte, diese- Vermächtniß für einen Theaterneubau, und zwar auf dem Augustusplatze, zur Verfügung zu stellen, dafern die Stadt dazu das überdies erforderliche Capital aufbringen würde. In Folge dieses Vorganges bildete sich ein Comite zur Beschaffung dieses Capitales gegen billige Verzinsung und überreichte uns, neben der Zusicherung verschiedener Schenkungen theils in Capital, theils in taumaterialien von zusammen 4630 Thlrn., die Zeichnung einer dreiprocentigen, mit einem Procent zu amortisirenden Anleihe, welche der Stadt im Betrage von 201,500 Thlr. zum Zwecke eines TheaterneubaueS unter der Voraussetzung zur Verfügung gestellt wurde, daß das Schumann'sche Legat dazu mit würde ver wendet werden. T)iese Voraussetzung bedingte weitere Vorarbeiten, da Herr Hofrath vr. Hoffmann so lange auf der Bedingung, daß daS neue Theater auf den AugustuSplatz zu stehen komme, zu be harren erklärte, als ein sehr erheblicher Mehrkostenbetrag für Be bauung des AugustuSplatzeS dem von uns in Absicht genommenen Theaterneubaue auf dem Königsplatze gegenüber nicht annähernd dargethan werde. Bevor jedoch die deshalb angeordnetcn Vor arbeiten beendigt wurden, trat die schon früher vielfach besprochene Idee eines Umbaues des jetzigen Theaters in verstärkter Maaße auf, indem Herr Director Wirsing ein darauf abzielendes Project. des in seinem Fache als ausgezeichnet bekannten Herrn Maschinen meisters Brand in Darmstadt veranlaßt und vorgelegt hatte, besten Kosten nach dem Uriheile hiesiger Sachverständiger die Summe von 96,000 Thlr. nicht überschreiten sollten. Da indessen dieser Ent wurf inder Hauptsache nur den Mängeln der Bühncnräume ab half, so war die gründliche Bearbeitung eines Umbauplans, der auch die Zuschauerräume mit umfaßte, unerläßlich, wenn man sich ein richtiges Urtheil darüber, ob ein Umbau überhaupt sich em pfehle, verschaffen wollte und wir würden uns in-Betracht der großen in Frage kommenden Summe einer Pflichtwidrigkeit haben zeihen wüste», wenn wir die deshalb nothwendigen Vorarbeiten unterlassen hätten. Nach weiterer Rücksprache mit Herrn Brand, der in uneigennützigster Weise die Güte hatte, selbst hierher zu
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