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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.05.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-05-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186405063
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18640506
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18640506
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-05
- Tag1864-05-06
- Monat1864-05
- Jahr1864
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.05.1864
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mburq. Prüfst. olognt. Davit«. Nürnb. V-lttn» yßtg,u. )rrSdtn. ng. onplinz Prterl« Vchw»ll. Bavittt. >u«. Polsgvt. sie. >lmbau« iürnbnz t. Franks. . Kronn ! Bavim. Elephant. Schw». Loose v. Döhmischr Litaufiall do. 30« 1172.50-, ae do. -. > komm« 7-/.r T.'. 1 G. 2100A. L000 H. ct. 40 sch :o — vat brz., p xr. d.N. > '4' />,. 3m- . !4- Anzeiger Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 127. Freitag dm 6. Mai. Bekanntmachung. 1864. c und vor ahme.) - voller Der Inhaber des verlorenen Quittungsbuches Nr. 43955 wird hierdurch aufgefordert, sich damit binnen 3 Monaten und längstens am 6. August d. I. bei Unterzeichneter Anstalt zu melden, um sein Recht daran zu beweisen oder das Buch gegen Belohnung Mchugeben, widrigenfalls der Betrag desselben dem Anzeiger, gemäß den Statuten der Sparkasse, wird ausgezahlt werden. Für das am 29. Februar d. I. ausgerufene Buch Nr. 40962 läuft diese Frist am 1. Juni d. I. ab. Leipzig, 4. Mai 1864. Die Spareaffe zu Leipzig. iiKii-aaol'iliafl I Ueber die eingegangenen Beträge kann schon am Nachmittag Lias IVirogeflyafr. I desselben Tages verfttgt werden. ES ist eine bemerkenSwerthe Thalsache, daß daS Girogeschäft >' 8. 4. Die Verzinsung erfolgt bis auf Weiteres K 40/0. mit eine der ersten Thätigkeiten der Banken bildete. Die ältesten I 9. 5. Der Contomhaber kann über sein Guthaben ganz oder danken, die Banken von Venedig, Amsterdam, Hamburg u. a. m. 1 theilweis verfügen, ohne daß es vorherige Kündigung bedarf. Die Laren zugleich Giroanstalten. 3n früheren Jahrhunderten war I Rückzahlung erfolgt mittelst Cheques. die Verschiedenheit der Münzverhältnisse eine bektagenSwerlh große, I H. 6. Die e Anweisungen müssen auf bestimmte Namen lauten, die Ausgleichung der Forderungen war mit Schwierigkeiten und I sie können cedirt werden, m solchem Fall haftet die Credit-Anstalt Kosten verbunden, die Kipper- und Wipperei hatte, wie dies be-1 nicht für Richtigkeit der Giranten. Mit Ausstellungstage einer sonders in Deutschland der Fall, so überhandgenommen, daß jede I Anweisung erlischt für den Aussteller die Verzinsung der betreffen- Geldrahlung eine unbestimmte Leistung war. Dazu kam noch die I den Summe. Falschmünzerei, die selbst von hohen Regierungen als vorteilhafte! §. 7. Jeder Contomhaber kann seine Accepte bei der Credit- Fmanzmatzregel betrachtet wurde. Alle diese Mißstände wurden I Anstalt zahlbar machen. durch die Girobanken nahezu beseitig. In der Regel wurden diese I 8. 8. Bestimmung über zeitweiligen Abschluß des ContenbucbeS. letzteren von einer Anzahl von Kaufleuten gegründet, um drei 9. 9. Berechtigung des ContoinhaberS jederzeit Auskunft über llrbertragung ihrer gegenseitigen Forderungen zu vermitteln; I die Höhe seines Guthabens zu erhalten. tine nicht mmder wichtige Aufgabe, die diese Girobanken erfüllten, I 8. 10. 11. Weitere Bestimmungen über Contenbuch. muß aber in der Herstellung einer festen Valuta gefunden werden.! 9. 12. Cheques, welche Inhaber nicht allsogleich zu beheben Dir Mitglieder einer solchen Vereinigung, die Conteninhaber bean-1 wünscht, werden demselben auf Verlangen K 4» o verzinst, wenn spruchten keinen Credit, sie wollten aber auch keinen geben, die der I a) der Cheque bei Giro-Abtheilung angemeldet wird und läuft Baut überlassenen Baarmittel waren somit „Depositen zur Ver-I alsdann rvaltung", über die jeden Augenblick verfügt werden konnte. Es! b) die Verzinsung vom Anmeldungstage und erlischt nach Ab maß deshalb erklärlich gefunden werden, daß derartige Anstalten I lauf von 6 Monaten; Inhaber rann jedoch frühere Einlösung die eingelegten Gelder Nicht verzinsen konnten, sie berechneten viel-I verlangen. mehr eme Gebühr nach Zahl der Folien, Posten oder nahmen I tz. 13. Die Anstalt haftet für jedes ordnungsmäßig angemel- Metall, was einbezahlt wurde, zu einem niedrern Preis als sie es I detes Cheque selbstschuldnerisch, ausbezahlten. Eine Girobank, die dieser Grundidee, Vermitt-I 8. 14. Alle Geschäfte werden provisionsfrei besorgt, lungsstelle zu sein, treugeblieben, ist die Hamburger Bank; die! 9. 15. Die Giro-Abtheilung besorgt auch die Abwickelung übrigen und alle jüngeren Unternehmungen der Art haben dadurch I der täglichen Börsengeschäfte. einen ganz anderen Charakter angenommen, daß sie die ihnen an-1 tz. 16. Der Anstalt steht es jederzeit frei, einem Contomhaber vertrauten Gelder weiter nutzbar anlegen, sie vergüten deshalb auch I zu kündigen. Zinsen. — I In Leipzig gebührt der Allgemeinen Deutschen Creditanstalt So sehr es im Interesse eines geregelten Geldverkehrs bedauert I das Verdienst das Möglichste gethan zu haben, um einen geregelten Verden muß, daß bisher nicht einmal in Deutschland ein gleich-1 Giroverkehr herbeizuführen, sie ist vor Jahren den Conteninhabern artiges Münzshstem hat durchgeführt werden können, so haben doch I in ähnlicher Weise entgegen gekommen, als heute in Wien die im Vergleich zu früher die Umlaufsmittel eine wesentliche Um-1 Oesterreichische Creditanstalt, die nur hinsichtlich der Verzinsung, gestaltung zum Besseren erfahren. Dem Geldverkehr ist ferner I der Einlagen sowohl als der angemeldeten Cheques, dann durch durch Schaffung von Papiergeld ein neuer, heut zu Tage fast un-1 die neuerliche Einrichtung, daß sie den Conteninhabern die Abwicke- ersetzlicher Factor erwachsen. Beiden Umständen ist es vor Allem I lung" der täglichen Börsengeschäfte ohne weitere Kosten besorgt, zuzuschreiben, daß der Giroverkehr bisher verhältnißmäßig so enge I einige Vortheile mehr bietet. Leider sind bisher die Bestrebungen Grenzen beibehalten hat. Erst in neuerer Zeit, so besonders ml der Allgemeinen Deutschen Creditanstalt nicht mit dem verdienten Frankreich und Oesterreich wendet sich demselben die Aufmerksam-! Erfolg gekrönt worden, was keineswegs die Entbehrlichkeit einer keil in erhöhtem Grade wieder zu, wahrscheinlich mit in der Ab-1 solchen Einrichtung beweist, sondern der Grund hierzu lag meinem licht, eine verminderte Notencirculation herbeizuführen. So hat in! gänzlich unbegründeten Mißtrauen gegen diese Anstalt. Nur eine Wien vor Kurzem die österreichische Creditanstalt mfolge der wohl-1 kleine Anzahl der Bankiers bedient sich dieser Einrichtung; der thatigen Concurrenz der Anglo-Oesterr. Bank ein neues Reglement I Gesammtumsatz betrug nach dem vorjährigen Geschäftsbericht circa für die Giroabtheilung eingeführt, das, weil es Nachahmung ver-I I V/, Millionen Thaler. Es heißt zur Begründung dieses uner« dient, in seinen wesentlichsten Puncten hier mitgetheilt werden soll. I freulichen Ergebnisses im 1862er Geschäftsberichte, wobei zugleich §. 1. Eröffnung eines Conto bedarf einfache Anzeige bei der! der Einführung der Giro-Accepte Erwähnung gethan wird, wörtlich: Direktion; es wird solche Niemandem, der in Wien seinen Aufent-I „Verschiedene Inhaber von Giroconten machen von den Giro- Halt hat, verweigert, ausgenommen wenn begründete Bedenken I Accepten in ziemlicher Ausdehnung Gebrauch. Wir sind aber über- dagegen sprechen. I zeugt, daß der Verkehr in noch weit größerem Umfange sich der 6.2. Bchimmungen wegen Unterschrift; Führung des ContenbuchS. I Giro-Einrichtung bedienen würde, wenn die Leipziger Bank sich d-b-Einlagen können geschehen a) baar (nicht unter 50 Fl.); I entschließen könnte, entweder unsre Giro-Accepte in Zahlung zu d) m EhequeS auf Credit-Anstalt; e) in Coupons, Hypothekar-1 nehmen, oder selbst ein Girogeschäft zu begründen, und ihrerseits «velsimgen, Erlegscheinen der n. ö. Escomptegesellschaft, (Lassen-leine Einrichtung zu treffen, welche dem Handelsstande so manche schemeu der auglo-österr. Bank; ä) in Wechseln. > Bequemlichkeit bietet."
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