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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.05.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-05-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186405212
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18640521
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18640521
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-05
- Tag1864-05-21
- Monat1864-05
- Jahr1864
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.05.1864
- Autor
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Gleichzeitig wird jeder Beitragspflichtige, dessen Steuerzettel in Folge Auszugs de- AbmietherS von dem Hausbesitzer Irter dessen Stellvertreter ungeachtet unserer Bekanntmachung vom 11. April d. I. nicht zurückgegeben worden und somit nicht zur »Bändigung gelangen konnte, zur Kenntnißnahme seines Steuersatzes und Empfangnahme eines Duplikates I« die Stadtfteuereinnahme allhier verwiesen. Leipzig, den 12. Mai 1864. Der Math der Stadt Leipzig. vr. Bollsack. Taube. Bekanntmachung. Nachdem die Statuten der Kranken- und Begräbnißcasse der Maurergehülfen zu Leipzig unter dem 13. Februar dieses Jahre- m der Königlichen Kreisdirection bestätigt worden sind, so bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß nach H. 3 der gedachten Statuten jeder in Leipzig oder in einem Umkreise von zwei Stunden wohnende Maurergehülfe, welcher bei einem Bau-Unternehmer Irrbeittt, zur Mitgliedschaft bei obgedachter Casse verpflichtet ist. Indem wir hierdurch die Bau-Unternehmer auffordern, zur besseren »Handhabung de- gedachten Statut- unserer Bekanntmachung in Nr. 84 dieses Blatte- vom 24. März diese- Jahre- pünctlich nachzukommen lind die Anmeldungen ihrer Gehülfen in der daselbst vorgeschriebenen Weise bei dem Cassenvorstand zu bewirken, weisen wir dieselben »gleich au, für die Beteiligung ihrer Gehülfen an der Casse möglichst zu sorgen, da ohnedies nach tz. 80 der AuSführungS- kordnung zum Gewerbegesetz, die Arbeitgeber sich nicht weigern können, aus Verlangen des LaffenvorstandeS etwa restirende Caflen- steittage dem Gehülfen vom Lohne zu kürzen. Leipzig, am 17. Mai 1864. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. vr. Günther. Bekanntmachung. Es beabsichtigt Herr Carl Friedrich Wilhelm Göbel an der Ecke der Bauhof- und Nürnberger Straße auf dem ihm Idaselbst zugehörigen Bauplatze eine Spritfabrik zu errichten. Wir bringen die- mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß rnvaige Einwendungen hiergegen innerhalb einer für alle nicht auf Privatrecht-titeln beruhenden Einsprüche präclusiven Frist von vier Wochen und zwar spätesten- bis zum 22. Juni d. I. bei uns anzubringen sind. Leipzig, am 18. Mai 1864. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Vr. Günther. Bekanntmachung. , Die in hiesiger Stadt an der Pleiße gelegene Nonnenmühle soll vom 1. Oetober 1864 an meistbietend verpachtet werden und es ist Dienstag der 24. Mai d. I. zum Bietungstermine anberaumt worden. Pachtlustige haben sich an gedachtem Tage Vormittag- 11 Uhr auf dem Rathhause Hierselbst einzusinden und können über die Pachtbedinaungen und sonst Auskunft in der Spedition de- MarstallS erhalten. — Leipzig, den 23. April 1864. Der Rath der Stadt Leipzig. I vr. K o ch. Schleitzner. Bekanntmachung. Die in der Zeit vom 1. August 1864 bis 31. Juli 1865 zu bewirkende Lieferung von ca. 12,000 Scheffel Weißkalk soll dem Rmdestfordernden übertragen werden. Die Bedinaunaen sind im Bureau der Anstalt einzusehen und Offerten bis zum 10. k. M. daselbst einzureichen. Des Raths der Stadt Leipzig Deputation zur Gasanstalt. I« Sachen der Kramer-Innung. In der Quartal-Versammlung am 18. dieses wurden folgende von den InnungSverordneten eingebrachte Anträge zum Beschluß erhoben: 1) „ Bei der Vereinigung der Kramer und Nichtkramer (Grosso- bandler) wird Seiten- der Kramer die Verschmelzung der beiderseitigen Vermögen abgelehnt.* Antrag mit 160 gegen 11 Stimmen anaenommen. 2) , Es wird ein Comite von 15 Kramern gewählt, welche- der nächsten in den ersten zehn Tagen de- Monat- August d. Ä. abzuhallenden Quartal-Versammlung darüber Vorschläge zu machen hat, in welcher Weise da- Vermögen der Innung ferner verwaltet und verwendet werden soll.* Einstimmig angenommen. 3) 4) „Es steht dem Cornitö zu, sich beliebig durch Vertrauens männer zu ergänzen, und die Localitäten de- KramerhauseS sowie derl Kramerboten zu Innungszwecken zu benutzen.* Einstimmig anaenommen. „Der neue Statuten-Entwurf für die vereinigte Kaufmann schaft, wie er tz. 89—92 de- GewerbeaesetzeS entspricht, ist nÄst einem officiellen Mitglieder-Verzeichniß der Nichtkramer, in der nächsten Quartal-Versammlung zur Begutachtung vorzulegen, nachdem derselbe den Kramern vier Wochen vor der Versammlung behändigt worden ist." Einstimmig angenommen. Bei der Abstimmung zur Wahl des ComitöS fielen von 142 Stimmen 1) 139 Stimmen aus Herrn Stadtrath Leop. Ludw. Franke. 2) 141 - - - Friedr. Ed. Schneider.
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