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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.03.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-03-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186303211
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18630321
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18630321
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-03
- Tag1863-03-21
- Monat1863-03
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.03.1863
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Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. ' i M 80, Sonnabend den 21. März. 1863, Bekanntmachung. ' Der Verordnung vom 18. Mai 1857 zuwider sind neuerlich Noten ausländischer Banken, welche keine AuSwechselungS- sielle hier haben, namentlich Meiningen, in erheblichen Beträgen auf hiHgem Platze als Zahlungsmittel in Umlauf gekommen. Wir bringen daher die gedachte Verordnung, wonach die Verwendung derartiger, im Königreich Sachsen nicht zugelaffener Werthzeichen zur Leistung von Zahlungen Jedermann bei einer Strafe dis zu fünfzig Thalern, den Agenten oder Beauftragten der betreffenden Banken aber bei einer Strafe bis zu fünfhundert Lhaler« verboten ist, zur Nachachtung hierdurch in Erinnerung. Leipzig, am 18. März 1863. . Der Rath der Stadt Leipzig. . - vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Eine Anzoihl der dem hiesigen IohanniShospitale gehörenden Feldstücke sollen in einzelnen Parzellen meistbietend verpachtet werden. Die Pachtzeit ist auf neun Jahre, bei einzelnen Parzellen auf ein Jahr festgesetzt. ' Wir haben zu dieser Verpachtung Dienstag den 31. März d. I. als LicitationStermin anberaumt und fordern die Pacht lustigen auf, an gedachtem Tage Vormittags tt Uhr sich auf hiesigem Rathhause einzufinden und ihre Gebote zu eröffnen. Die Pachtbedingungen so wie Verzeichnisse der zur Licitation kommenden Feldstücke sammt einer Karte können vom 21. d. M. au in hiesiger MarstallSexpedition eingesehen werden. Lerpzig, den 20. März 1863. . Der Rath der Stadt Leipzig. . vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Wegen Reinigung der Locale bleiben die Geschäfte beim Leihhause und bei der Sparkasse M Montag den 23. d. MtS. anßgesetzr. — Leipzig, 20. März 1863. Die Deputation zum Leih Haufe und der Spareaffe. Der Leipzig-Wiener llachtetizug. Nunyuam retrorsuw! —v. Im Jahre 1852 fuhr man nach dem uns vorliegenden officiellen CourSbuche jenes Jahres (damals noch David's Verlag) von Leipzig nach Wien von 5 Uhr Nachmittags bis den andern Abend 7 Uhr 35 Minuten, also 26 Stunden 35 Minuten. Erst im Mai 1862 war man so weit gekommen, mittelst Nacht eilzugs den Verkehr auf 17,2 Zeitstunden zu beschleunigen. Man fuhr Abends 10 Uhr von hier ab und langte schon des andern TageS 3 Uhr 12 Minuten Nachmittags in Wien an. Diese vom Publicum allgemein mit Beifall begrüßte Einrich tung ist jedoch feit Neujahr österreichischerseits plötzlich wieder auf gehoben worden. Diese Maßregel wird vielleicht dereinst in der Geschichte des Eisenbahnwesens eine strenge Kritik erfahren und den Eisenbahn- aesellschaften der beiden in Frage kommenden Linien (Bodenbach- Prag-BrÜnn und Brünn-Wien) als ein Beweis von einer ganz eigenthümlichen Auffassung der Zeit, um die sie nicht zu beneiden sein dürsten, als ein offenbarer Versuch des Rückschrittes schwer angerechnet werden. In der That stehen diese beiden Gesellschaften dadurch wirklich einzig da in der Reihe der andern. CS giebt faktisch keine andere große Linie in Deutschland, ja auf dem Conti- nente, von England ganz zu geschweige», auf welcher man jetzt, in der zweiten Halste des neunzehnten Jahrhunderts, ohne einen ein zige» regelmäßigen Eilzuz bestehen zu können sich vermäße! Man hat sich in Oesterreich zwar alsbald bequemt, den beregten Nachteilzug wenigstens an zwei Tagen in der Woche wieder her zustellen. Daß aber dem allgemeinen Verkehr mit einer so theil- weisen Wiederherstellung der frühern Eommunication nicht viel gedient sein kann, liegt auf der Hand. Wer wird eine nothwendige Reise, wer eine dringende Correspondenz gerade bis zu jenen zwei Tagen auffchieben können? Ja, wer merkt sich überhaupt diese zw« Tage? Das letzterwähnte Zugeständniß der beide« Gesellschaften, welche va« Staate die Eisenbahnen erworben und im Betriebe haben, «folgte nur ans die nachdrücklichste« Reclamatioum de» Publicum» und d« Presse i» Wien. Auch bei uns hat e» an Beschwerden über diese dmchao» nicht von Fortschritt zeugende Maßregel jener Eisenbahncompagnie keineswegs gefehlt, ja, e» wird, vre uns von Beamten der Bahnen versichert wird, fortwährend und täglich vom reisenden Publicum darüber Klage geführt. Diese Stimmen sind durch die betreffenden Eismbahndireetwnm von Leipzig und Dresden auch wohl geeigneten Orts zur Geltung gebracht worden. Auch die Postbehörden haben die Störung ^deS so schön angebahnren raschern Verkehrs mit der Hauptstadt des Kaiserstaates mit Be dauern vermerkt und ihrerseits, wie man hofft, in Wien Schritte aethan. ES ist aber vis dato dies Alles ohne Erfolg geblieben. ES erübrigt nun, daß die Sache von den Organen unseres Handels und Gewerbestandes in die Hand genommen und von dieser Seite auf Abhilfe hingearbeitet wird. ES sind in der Thal Verhandlungen dieser Art hier und in Plauen in Aussicht. Dies Alles sind Erwägungen, die ins Gewicht fallen dürften, wenn auch wirklich die Bedeutung des Reiseverkehrs von Leipzig und Berlin über Dresden nach Wim numerisch nicht so hoch an geschlagen werden könnte. (Es gehm im Jahre von beiden Orten zu gleichen Theileu etwa tausend Reisende direct nach Wien.) ES darf vor Allem nicht vergessen werden, daß die Eismbahngesell- schaften sogar angewiesen sind» die commercielle Correspondenz ganz besonders im Auge zu bAalten und zu berücksichtigen. Auch Rau sagt in seinem Lehrbucßchder Nationalökonomie, »Grundsätze der Fiuanzwistmschast", erfte(Abtheiluvg (4. Auflage, Leipzig, C. F. Winter, 1859) § 21S« »): »Die Wahrten der Eisenbahn wüsten mit dem Gang der Post in Uebereinstimmung gerächt werden, so daß beide gut ineinandergreifm." I» Preußen z..B. wacht die Regierung mit uunachsichtlicher Strenge darüber, daß haupt- sächtlich der HandelScorrespondenz wegen jede Eisenbahn regel mäßige Eilzüge abläßt. Sie macht dies zu 'einer unerläßlichen Bedingung und Voraussetzung der Concession. Dieser Grundsatz sollte doch auch in Oesterreich seine Geltung erhalten. Die k. k. Regierung sollte sich nicht beirren lasten von dm Klagen der Eisen- bahngesellschaften, welche vielleicht anführm, daß die Eilzüge im Winter nicht in entfernter Weise die Kosten decken. Als ob e» ein Geschäft gäbe, bei dem nicht unter gewissen Verhältnissen einmal zugesetzt wird, während es auf der anderen Seite zehvfältig wieder einkommt, oder das ganze Institut dadurch an Revomme und Re putation vor dem Ja- und AuSlande gewinnt. — Möge also der bereate Nachteilzug von Bodeubach nach Prag-Wim baldigst wieder regelmäßig abgelastm und nie wieder unterbrochen werden. ES ist kaum nöthig, die in die Auge» springmde» Nachtheile
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