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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.03.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-03-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186303270
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18630327
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18630327
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-03
- Tag1863-03-27
- Monat1863-03
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.03.1863
- Autor
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Zig «an» ner«. üngste- ^rau. unsere- Veteran Eckten; gaben, nd dem rbe ge- >erern nen. Anzeige mi von Ngr. zu >ler. , Lebe- Lchwan. hüringer -den. Bavtere. m. ae. 'S-, und Hotel g. e Prvffe. Basiere. Schwan, r Rusfie. um. »amburg. H. 6- ^g- twilie a. ^ k I. ' Hotel z. Dresden. >t. Wien, nsste. von u. r. j? Anzeiger. W 86. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. Freilag dm 27. März. Bekanntmachung, die Einfuhr von Schweinen aus Böhmen betreffend. Nachdem von der k. k. Statthaltern zu Prag besage Bekanntmachung vom 11.. dss. Mts. die Ein- und Durchfuhr ungarischen Borstenviehes für Böhmen unter der Bedingung wieder gestattet worden ist, daß durch glaubwürdige Certificate nachgewiesen wird, daß dasselbe aus einer von der Rinderpest nicht ergriffenen Gegend stamme, so wird dieß hierdurch den hierländischep Betheiligten zur Kenntniß gebracht, gleichzeitig aber nunmehr da- durch Verordnung vom 5. December vorigen Jahre- ergangene Verbot der Ein- uud Durchfuhr von Schweinen au- Böhmen nach und durch Sachsen hierdurch wiederum aufgehoben und der Eintrieb uud die Einfuhr von Schweinen ohne Unterschied der Race, einschließlich der ungarischen und polnischen, ohne Beschränkung wieder freigegeben. — Die übrigen wegen der Rinderpest bestehenden Gperrmaßregeln bleiben bi- auf Weitere- noch in Kraft. — Vorstehende Bekanntmachung ist in sammtkichen H. 21 de- Gesetze- vom 14. März 1851 bezeichnten Zeitschriften nach Maßgabe H. 14h der Ausführungsverordnung zu demselben zum Abdrucke zu bringen. — Dresden, am 19. März 1863. Ministerium -eS Innern. . Frhr. v. Neust. Schmiedel, 8. Bekanntmachung. DaS 3. Stück des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend Nr. 17. Decret wegen Genehmigung einer öffentlichen Anleihe de- Gasbeleuchtung--AetienvereinS zu Freiberg, vom 17. December 1862; , - 18. Decret wegen Bestätigung der Statuten des CreditvereinS zu Stollberg. vom 5. Februar 1863; - 19. Bekanntmachung, die Anleihe der Stadt OelSnitz betreffend, vom 11. Februar 1863; - 20. Verordnung, den Bau der Chemnitz-Annaberger StaatSeisendahn betreffend, vom 11. Februar 1863;. - 21. Bekanntmachung, die den Spar- und Leihcaffenvereinen zu LeiSnig, Grimma und Waldheim bewilligte Stempel befreiung betreffend, vom 17. Februar 1863; - 22. Bekanntmachung, den dritten Nachtrag zur fünften Auflage der Arzneientaxe betreffend, vom 19. Februar 1863; - 23. Verordnung, den Betrieb der Sandfteinbrüche in den Amtsbezirken Pirna, Königstein, Sebnitz und Schandau betreffend, vom 3. März 1863; - 24. Verordnung, den Bau der Chemnitz-Annaberger StaatS-Eisenbahn betreffend, vom 12. März 1863, ist bei uns eingegangen und wird bis zum IR. April d. I. auf hiesigem RachhauSsaale zur Kenntnißnahme öffentlich auShängen. Leipzig, am 26. März 1863. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Thorbeck, sei Bekanntmachung. Obgleich schon zeither die hiesigen Herren Geistlichen auf dieSfcllsigeS Angehen der Angehörigen stet- bereit gewesen sind, auch den Begräbnissen Unbemittelter ohne alle Entschädigung anzuwohnen, so ist doch namentlich bei den Almosenbegräbuiffen fast niemals ein solches Ersuchen gestellt worden und hat daher eine geistliche Mitwirkung dabei in der Regel nicht stattgefunden. Zu deren Beförderung und Erleichterung haben wir deshalb nach dem bereitwilligen Erbieten der Herren Geistlichen uud im Einvernehmen mit dem Armen- Direetorium die Einrichtung getroffen, daß vom 1 künftige« MouatS ab bei Almosenbegräbuiffen von Personen über 14 Jahre, wenn die Angehörigen nicht die Theilnahme ihre- eigenen Seelsorgers erbitten wollen, die Herren Geistlichen und Katecheten wöchentlich abwechselnd auf den diesfalls dem betreffenden Herrn Armenpflege« mitzutheileudeu Wunsch einen kirchlichen Act am Grabe vollziehen werden. In beiden Fällen sind keinerlei Gebührnisse für die geistliche Mitwirkung zu zahlen und werden die Herren Geistlichen (aller Gonfeffionen) in einem von der Armen-Anstalt zu stellenden Wagen unmittelbar nach dem Friedhofe gefahren werden. - Den Beerdigungen verstorbener ArmenhauSbewohner wird der Seelsorger de- Armenhauses, der Prediger an der St. Iohauniskirche Herr >4. Kritz, beiwohnen. - ' DaS Nähere über diese Einrichtung wird übrigen- Denjenigen, welche davon Gebrauch machen wollen, in der Leichenschrciberei noch besonder- milgelheilt werden. Leipzig den 18. März 1863. .. Die Kircheninfpeetio« daselbst. Der Superintendent. , . - . , ,, . o Lechter. ' .Bekanntmachung. ' ' Nachdem wir beschlossen haben den Preis de- aus der städtischen Gasanstalt abgegebenen Leuchtgases vom 1. April d. I. an bis auf Weiteres auf 2 Thlr. für 1000 Kubikfuß Sächs. Maß herabzusetzen, so bringe» wir die- mit dem Bmrerken zur öffentlichen Kenntniß, daß eia Rabatt auch ferner nicht stattfiuden wird, und daß e- bei Abnehmern, welche ohne Ga-zähler brennen, bei dem Preise von 3 Thlr. für 1000 Kubikfuß bewendet. Leipzig, deü 23. März 1863. Der Rath der Stadt Neip^ig. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Ceruttl. vr. Koch. mer. rillig Bekanntmachung. Ans der Frankfnrter Straße sind bei dem Sckleußenbau eine Partie kleinere und größere Feldsteine auSgebrochfN worden, »elche sich thnlweise zu Fundame» tmanern eignen. Dieselben sollen Dienstag den 81. März Nachniittag- 3 uhr an der Bau- Me a» de» Müst-ie-md« verkauft werden. Leipzig, de« 27. März 1863. ^ Des R»ths BhndGpsttsttme.
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