154 in dieser Ständischen Schrift gestellten Anträgen sich um die etwanige Einberufung nicht eines außerordentlichen Landtags, wie in der jenseitigen Kammer beiläufig erwähut worden sei, sondern um Wiedcrcinberufung der jetzt tagenden ordentlichen Ständeversammlung handle. Hiernächst wurde zur Tagesordnung, zur Berathung des 133. anderweiten Berichts der ersten Deputation über den Antrag des Herrn Abgeordneten Schreck, die Vereinfachung und größere Beschleunigung des bürgerlichen Proceßvcrfahrens betreffend, übergegangeu. Der Referent, Herr Abgeordneter Sachße, trug den Bericht über die einzelnen Differenzpunkte abtheilungsweise vor, und wurde bei jedem die Debatte danach eröffnet. Zu Punkt 4 ergriffen der Herr Justizminister, Herr Abgeordneter von Criegern und der Herr Referent das Wort, und beschloß sodann die Kammer einstimmig: bei ihrem früheren Beschlusse stehe» zu bleibeu. Ebenso einstimmig und ohne Debatte blieb die Kammer bei Punkt 7 bei dem gestellten Anträge stehen. Zu Punkt 8 wurde, nachdem Herr Abgeordneter Mosch sich über den von ihm bei der ersten Verhandlung gestellten Antrag ausgesprochen hatte, den von der Deputation Seite 2 30 des Berichts empfohlenen Beschlüssen der ersten Kammer einstimmig beigetreten. Bei Punkt 9 äußerten sich in verschiedenem Sinne der Herr Iustizminister, Herr Abgeordneter von Criegern und der Herr Referent, und hielt bei der Beschlußfassung die Kammer gegen l verneinende Stimme ihren früheren Beschluß fest.