185 Zu Punkt 10 bemerkte der Herr Jnstizminister auf eine Anfrage des Herrn Abgeordneten von Criegern, daß der einzelne Kaufmann eine rechtliche Vollmacht dann mit der Firma zu unterzeichnen — wenn es sich um Handelsgeschäfte handelt — habe, und trat sodann die Kammer einstimmig dem jenseitigen Beschlusse bei. Bei Punkt l erklärte der Herr Justizminister bezüglich einer Aeußerung des Herrn Abgeordneten Schreck bei der ersten Verhandlung, daß der Gebrauch der Formulare durch das Justizministerium den Gerichten nicht blos anempfohlen, sondern angeordnet wor den sei, wie theils aus dein Inhalte der betreffenden Verordnung, theils sich daraus ergebe, daß der Verbrauch der Formulare im Jahre 1 866 gegen das Vorjahr sich bedeutend vermehrt habe. Bei der Beschlußfassung trat die Kammer einstimmig dem Beschlusse der ersten Kammer, ebenso wie bei Punkt 14 ohne Debatte in gleicher Weise dem jenseitigen Beschlusse einstimmig bei. Zu Punkt 15 entstand eine längere Debatte, an welcher sich die Herren Abgeordneten von Criegern, Günther, Or. Hertel, von Nostitz-Drzewiecki, Pornitz, Kretzschmar, Seiler, von Schönberg, Dr. Krauße, zum Theil wiederholt, der Herr Referent und der Herr Justizminister betheiligten, und beschloß hiernach die Kammer gegen 2 verneinende Stimmen: die von der ersten Kammer beschlossene, von der diesseitigen Deputation empfohlene Ermächtigung der Staatsregierung auszusprechen. Den Seiten der ersten Kammer zu Punkt 1 6 gefaßten Beschlüssen trat die Kammer nach einer Bemerkung des Herrn Abgeord^ neten Fahnauer einstimmig bei, und wurde zu