156 Punkt 17, nachdem der Herr Justizminister eine Erläuterung ertheilt hatte, die jenseits beschlossene Ermächtigung der Staatsregierung einstimmig genehmigt. Bezüglich ferner der Petition des Advocat Heydenreich bemerkte der Herr Referent, daß auch durch die weitere, das Petitum der Ersteren ausführende Ein gabe die Deputation zu eiuem anderen Beschlusse als dem nicht gelangt sei, den Beitritt zur Entschließung der ersten Kammer zu empfehlen: die Petition zur Zeit auf sick beruhen zu lassen, welches Gutachten die Kammer einstimmig genehmigte, und ebenso bezüglich des Vorschlags der Deputation, die neuerdings eingegangene Petition des Advocat Emil Lehmann zu Dresden zur besonderen Berichterstattung nach Wiedereinberufung des demnächst zu vertagenden Landtags an die erste Deputation zu verweisen ihre einstimmige Genehmigung aussprach. Nachdem endlich noch die von der Deputation am Schlüsse ihres Berichts empfohlene Ermächtigung der StaatSregieruug mit gleicher Stimmeneinhelligkeit Seiten der Kammer ausgesprochen worden war, beantworteten die von den« Herrn Präsidenten gestellte Schlußfrage: will sich die Kammer rücksichtlich der heute neugefaßten Beschlüsse, gestellten Anträge und ertheilten Ermächtigungen in der geschehenen Weise der Staatsregierung gegenüber erklären? sämmtliche Anwesende mit Ja! Da somit die Tagesordnung erledigt war, beraumte der Herr Präsident unter Feststellung der Tagesordnung für die nächste Sitzung dieselbe für morgen Vor mittag 10 Uhr an und schloß die heutige. Den Vorgängen gemäß niedergeschrieben von Haberkorn, Präsident der zweiten Kammer. Schade. Heinze. Ur. Loth, Secretair der zweiten Kammer.