Nr. 27t. nach stattgefnndenem Vortrage an die zweite Deputation unter Ver nehmen mit der ersten Deputation zu überweisen, - 272. und 274. auf eine Tagesordnung zu bringen, - 273. an die zweite Deputation abzugeben, - 275. ist auf der heutigen Tagesordnung, dagegen sind - 276. an die erste Kammer und - - 277. an die vierte Deputation abgegeben worden, und wurde der bei 278. erbetene Urlaub ertheilt. Der Herr Präsident ertheilte sodann Herrn Abgeordneten von Nostitz-Trze- wiecki das Wort zu einer Namens der vierten Deputation zu erstattenden 139. Anzeige, einen Registrandeneingang betreffend, dahingehend, daß die unter Nr. 265 der Hauptregistrande eingegangene Beschwerde C. Arndt's und 7 Genossen zu Dresden, Pirna u. s. w., abgesehen von der zu bezweifelnden Aechtheit der Unterschriften, wegen mehrfacher Formfehler nach § 11 5 der Landtagsordnung unter e., U., 6. und A. als unzulässig zu betrachten sei. Auf gestellte Präsidialfrage ließ es die Kammer einstimmig bei dieser Anzeige bewenden. Beim Uebergange zur Tagesordnung, der Berathnng des 140. Berichts der zweiten Deputation über das Königliche Decret vom 19. Januar 1867, ein Postulat für das zweite Laboratorium an der Universität Leipzig betreffend, betrat Herr Abgeordneter Or. Hertel als Referent die Rednerbühne und las das Königliche Decret und, nachdem unter Zustimmung der Herren Regierungscommissare die Kammer vom Vortrage der Beilage unter L. abzusehen beschlossen hatte, den Bericht vor. In der eröffneten Debatte beantwortete Herr Staatsminister von Falkenstein eine Anfrage des Herrn Abgeordneten Belleville und rechtfertigte noch mals das Postulat. Es äußerten sich ferner die Herren Abgeordneten Sachße und Riedel, sowie Herr Staatsminister von Falkenstein in Beantwortung einer Anfrage des Herrn Abgeordneten Vogel, welcher sodann den unter 1. dem Pro tokolle beigefügten, zahlreich unterstützten Antrag einbrachte. Nach wiederholten Bemerkungen der genannten Sprecher und des Herrn Referenten wurde zur Ab stimmung übergegangen und dabei sowohl Dritte Abtheilung. 21