147. Vortrag Ständischer Schriften. Hiernach erhielten das Wort Herr Abgeordneter Uhlemann zum Bortrage der Ständischen Schriften a) auf das Königliche Decret vom 15. November 1866, einen Nachweis in Bezug auf die Hütteurauchschäden betreffend, und b) auf das Königliche Decret Nr. 1 0, die auf den Tomänenfond und die Veräußerungen rücksichtlich des Staatsgutes bezüglichen Nachweisungen betreffend, vom 16. November 1866, sowie Herr Abgeordneter Koch zum Vortrage der Ständischen Schrift e) auf das Königliche Decret vom 8. December 1866, den Entwurf eines Gesetzes über die Befugniß zu Aufnahme von Protokollen und zu Be glaubigungen bei Justiz- und Verwaltungsbehörden betreffend, welche Ständische Schriften nach Form und Inhalt einstimmig genehmigt wurden, nachdem die Kammer von dem Borlesen der Beilage unter O der zuletzt bezeichneten Schrift abzusehen beschlossen hatte. Beim Uebergange zur Tagesordn ung wurde zunächst die 148. Interpellation des Herrn Abgeordneten Jordan, das Dienstmanninstitut betreffend, vorgelescn und von dem Herrn Interpellanten begründet. In Beantwortung der selben bemerkte Herr Staatsminister von Nostitz-Wallwitz, daß, abgesehen von den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen die Staatsregierung das Interesse des Publicums an geordneten Zuständen bei den Dienstmanninstituten anerkenne und mit Erörterung der Frage der Abhilfe der hierunter zu erkennenden Uebelstände beschäftigt sei, die Entschließung über die zu ergreifenden Maßregeln aber sich - anttoch Vorbehalte; nur so viel könne schon jetzt erklärt werden, daß etwanige Anordnungen mehr im Sinne des Schutzes des Publicums gegen Uebervortheilung, als der Beschränkung in der Freiheit der Erwerbswahl getroffen werden würden. Hiernach wurde die 149. Interpellation des Herrn Abgeordneten Mai, die Ausgabe der Stimmzettel bei der bevor stehenden Parlamentswahl betreffend, ebeufalls vorgelesen, von dem Herrn Interpellanten begründet und von Herrn Staatsminister von Nostitz-Wallwitz dahin beantwortet, daß das Ministerium die