242 abgelehnt, und endlich der Antrag des Herrn Abgeordneten Müller-Chemnitz mit 38 verneinenden gegen 2 2 bejahende Stimmen abgelehnt; in Folge dessen die Petition der Herren Geistlichen in Chemnitz und die vier Anschlußpetitionen nach des Herrn Vicepräsidenten Bemerkung für erledigt zu erachten. An der auf weitere Vorlesung des Berichts über § 3 bis zum Schlüsse eröffneten Debatte betheiligte sich Herr Abgeordneter Walther, welcher unter zahlreicher Unterstützung der Kammer beantragte, die in der von der Majorität vorgeschlagenen Fassung des Punkt 2 Seite 330 des Berichts auf der zweiten Zeile von unten zu lesenden Worte: „unter Vernehmung" mit den Worten: „im Einverständnisse" zu vertauschen; ferner die Herren Abgeordneten Riedel, Mosch, Heinrich, der Herr Referent, Heinrich, welcher den auf Anfrage des Herrn Vicepräsidenten zahlreich unterstützten Antrag einbrachte, daß die auf Seite 331 des Berichts zu lesenden Worte: „unter Vernehmung" auch in der von der Minorität der Deputation beantragten Abänderung mit den Worten: „im Einverständnisse" vertauscht werden mögen. Fort setzten sodann die Debatte Herr Abgeordneter Fahuauer, Herr Geheime Kirchenrath Dr. Feller, die Herren Abgeordneten Mehnert und Riedel, welcher das von dem Herrn Abgeordneten Heinrich vorgeschlagene Amendement seines Minoritätsautrags adoptirte, und nach Schluß der Debatte der Herr Referent mit dem Schlußworte. Nach der vou dem Herrn Vicepräsidenten verkündeten, von der Kammer angenommenen Reihenfolge der Fragstellung zu Punkt 2 wurde auf geson derte Frage: die von der Deputation Seite 330 und 331 vorgeschlagene Fassung des Punkt 2, jedoch unter Weglassung der Worte auf der vorletzten Zeile Seite 330: „unter Vernehmung" — nach dem Walther'schen Amendement —: „im Einverständnisse mit den derzeitigen Vertretern der Kirchen gemeinde, "