284. Entschuldigung. Entschuldigt wurde von der heutigen Sitzung wegen dringender Geschäfte der Herr Abgeordnete Hecker. 285. Mittheilung des Präsidiums in Betreff des Berggesetzes. Hierauf erfolgte Seiten des Henn Präsidenten folgende Mittheilung: Ueber den Entwurf des Berggesetzes seien die Berichte der Zwischendeputation sowohl der ersten wie der zweiten Kammer im Laufe der gegenwärtigen Woche eingegangen. Nun sei bereits bei früheren Gelegenheiten bei der Berathung eines fo umfänglichen Gesetzes, wie es das Berggesetz sei, ein kürzeres Verfahren einge schlagen worden, nachdem zuvor der Kammer eine Frist gestellt ävorden, innerhalb - welcher aus derselben Anträge auf Abänderungen des Gesetzentwurfs gestellt werden können. Die Modalität des indeß für die Bergordnung zeitumfassenden und von der ersten Kammer vorgeschlagenen abgekürzten Verfahrens der Berathung sei in den Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags der ersten Kammer Nr. 33 Seite 445 und 446 in Punkt I. bis mit Punkt Vl. enthalten, welche der Herr Präsident aus diesen Mittheilungen wörtlich vorgetragen, und habe die erste Kammer, unter Zustimmung der Staatsregierung, unter dwsen Bedingungen ein abgekürztes Verfahren der Berathung der Bergordnung beschlossen und eine Frist von vierzehn Tagen zur Einbringung von Anträgen für die Kammer festgesetzt. Ein gleiches abgekürztes Verfahren schlägt er hinsichtlich der Bergordnung, vorausgesetzt die Zustimmung der Staatsregierung, auch der Kammer gleichzeitig mit Feststellung einer Frist bis zum 23. dieses Monats zur Einbringung von Abänderungsvorschlägen, unter Beobachtung der neuen verkündeten Modalität der Berathung hiermit vor. Es beschloß, gemäß dieses von den Herrn Vertretern der Staatsregierung genehmigten Vorschlags, auf gesonderte Präsidialfrage die Kammer: hinsichtlich der Berathung der Bergordnung in der zweiten Kammer ein abgekürztes Verfahren unter Beobachtung der in Nr. 33 der Mittheilun gen über die Verhandlungen der ersten Kammer enthaltenen, unter Punkt !. bis mit Punkt VI. gestellten Bedingungen eintreten zu lassen, sowie: Dritte Abtheilung. 4 1