Bei Eröffnung der Debatte verlas der Herr Präsident den vo« den Herren Abgeordneten Knechtel und Mehnert und 20 Genossen eingebrachten, dem Pro tokolle unter I. im Originale beigefügten Antrag, welcher auf Präsidialfrage zahl reich unterstützt wurde. Hierauf sprachen die Herren Abgeordneten Knechtel, von Nostitz, Riedel, Seiler, Uhlemann, Mehnert, Herr Bicepräsident Oehmichen, Herr Staatsminister Freiherr von Friesen, die Herren Abgeordneten Günther, Di'. Hertel, darauf mehrere der Genannten wiederholt und zur Entgegnung Herr Vicepräsident Oehmichen. Nachdem mit dem Vorschläge des Letzteren, aus dem Anträge 8ub I. die Worte: „Creditbriefen und" in den ersten Satz des Deputalionsautrags auf Zeile 4 zwischen die Worte: „Vereins" und „Pfandbriefe" einzuschalten, Seiten der Deputation anzunehmen, sich auf Anfrage des Herrn Präsiventen sowohl der Herr Referent, als auch die übrigen Deputationsmitglieder einverstanden erklärt hatten, somit Vieser Theil des Antrags 8ub I. Deputationsvorschlag geworden war, erfolgte der Schluß der Debatte, worauf noch der Herr Referent das Schlußwort sprach. Die von dem Herrn Präsidenten gestellte Frage: will, nach dem Vorschläge der Deputation, die Kammer an die Königliche Staatsregierung den Antrag stellen, daß sie den landwirthschaftlichen Creditverein von der ihm beigemessenen Verpflichtung zur Einführung von Stempel an den zu emiltirenden Vereinscreditbriefen und Pfandbriefen befreie, ihm auch dasselbe Maß an Stempelfreiheit gewähre, welches der Sparcasfe und (mit genehmigten Statuten versehenen) Vorschnßvereinen durch Verordnung vom 4. November 1862 und 12. Februar 1866 eingeräumt worden ist, jedoch nur auf so lange, als diese Bestimmungen überhaupt noch bestehen? wurde von der Kammer einstimmig bejaht, die weitere Frage: will die Kammer den von den Herren Abgeordneten Knechtel und Mehnert beantragten, zwischen die Worte: „1866" und „eingeräumt worden ist" auf Zeile 7 des Deputationsantrags einzuschaltenden Zusatz: „ingleichen dem erbländischen ritterschaftlichen Credüvereine und der landständischen Bank der Oberlausitz bei der Bestätigung ihrer Statuten" annehmen? mit 38 Stimmen verneint, die Frage: