WM' Z58 soll das auf der vorletzten Zeile des ersten Absatzes deS Deputations- antrags zu lesende Wort: „beides" stehen bleiben? einstimmig bejaht. Weiter beschloß die Kammer auf gesonderte Präsidialfrage, dem Vorschläge der Deputation gemäß: im Uebrigen und soweit sich die Petition hierdurch nicht erledigt hat, die- - selbe auf sich beruhen zu lassen, sie aber noch an die erste Kammer abzugcben, einstimmig, und gegen eine Stimme: an die Königliche Staatsregierung den Antrag zu richten, daß sie, dafern die Erlassung eines anderen Stempelgesetzes vor der Hand unthunlich erscheine, wenigstens die bestehende Werthsstempelgesetzgebung einer Re vision unterziehe und dabei auf gänzliche Aufhebung der bestehenden Stempelbefreiungen Bedacht nehme; sowie endlich die von dem Herrn Präsidenten gestellte Frage: will sich die Kammer über die vorliegende Petition in der beschlossenen Weise gegenüber der Staatsregierung äußern? bei der Abstimmung mittelst Namensaufrufs von sämmtlichen Anwesenden mit „Ja" beantwortet wurde. Nach somit erledigter Tagesordnung setzte der Herr Präsident unter Verkünd ung der Tagesordnung die nächste Sitzung zum 19. dieses Monats früh 10 Uhr an und schloß nach 1 Uhr die heutige Sitzung. Den Verhandlungen getreu bemerkt von Haberkorn, Schenk, Präsident der zweiten Kammer. Secretär der zweiten Kammer. Thiele. Sachße. Antrag. I. Die Unterzeichneten beantragen: dem Anträge der Deputation (Seite 694) auf der vierten Zeile beim An fänge vor dem Worte: „Pfandbriefen" die Worte: „Creditbriefen und" vorzustellen, und auf der siebenten Zeile nach: „1866" folgenden Zusatz einzufügen: „ingleichen dem erbländischen ritterschaftlichen Creditvereiue