362 Herr Abgeordneter Meltzer betrat als Referent die Rednerbühne und las, nachdem die Kammer unter Zustimmung des Herrn Regierungscommissars vom Vorlesen des Decrets abzusehen beschlossen hatte, den von der Majorität der De- z putation adoptirten Bericht vor und bevorwortete die Genehmigung des jenseitigen Beschlusses. Herr Abgeordneter Sachße begründete als Minoritätsvotant sein abweichendes Votum und formulirte dasselbe in dem unter I. diesem Protokolle beiliegenden Anträge, den er unter zahlreicher Unterstützung einbrachte. In der Debatte ergriff der Herr Justizminister wiederholt, sowie die Herren Abgeordneten Sachße und Koch das Wort und darauf der Herr Referent der Majorität zum Schluffe. Bei der Abstimmung wurde u) der Antrag des Herrn Abgeordneten Sachße mit 4 8 gegen 1 8 Stimmen abgelehnt, und sodann d) die Frage des Herrn Präsidenten: will die Kammer das im Königlichen Decrete Nr. 7 3 dargelegte Ver fahren der Staatsregierung allenthalben genehmigen? bei Namensaufruf von 6 8 Stimmen bejaht und einer Stimme verneint. Hiernächst erhielt Herr Abgeordneter Uhlemann das Wort zum 323. Vortrage der Ständischen Schrift auf das Allerhöchste Decret vom 30. October 1867, die auf Grund von Z 88 der Verfassungsurkunde erlassene Verordnung vom 23. Juli 1867 wegen Steuervergütung bei der Ausfuhr von inländischem Biere betreffend, Welche Schrift nach Form und Inhalt einstimmig genehmigt wurde. Weiter ward zum zweiten Gegenstände der Tagesordnung, der 324. Wahl einer außerordentlichen Deputation zu Begutachtung mehrerer Gesetzentwürfe, Geschwornengerichte und Anderes betreffend, übergegangen. Zuvor ergriff Herr Abgeordneter Koch das Wort und erklärte, daß eS ihm zweifelhaft erscheine, ob die Berathung und Verabschiedung der angekündigten Gesetzentwürfe noch auf diesem Landtage zweckmäßig erfolgen würde, theils wegen