363 der voraussichtlich nur kurzen Dauer dieser Diät, theils mit Rücksicht auf das vorgelegte Wahlgesetz, auf die Mühe der Beamten und Sachwalter, in die schnell folgenden Veränderungen in der Gesetzgebung sich einzuarbeiten, und auf die zu erwartende Gesetzgebung des Norddeutschen Bundes. Er wolle daher nur con- statiren, daß durch Ernennung einer außerordentlichen Deputation die Kammer sich bezüglich künftig zu fassender Beschlüsse nickt präjudicire. Der Herr Präsident bemerkte, daß letzteres sich von selbst verstehe, eine Dis- cussion der angeregten Frage aber für jetzt unzulässig sei. Bezüglich der vorhabenden Wahl bemerkte Herr Vicepräsident Oehmichen, daß bei der Zusammensetzung der außerordentlichen Deputation es sich nöthig machen würde, Abgeordnete zu berücksichtigen, welche bereits Mitglieder anderer Deputationen seien, und es erschiene, um die nöthige Zahl Referenten zu gewinnen, daher zweckmäßig, die Zahl der Mitglieder der außerordentlichen Deputation, welche durch den neulichen Kammerbeschluß auf sieben festgesetzt worden fei, zu erhöhen. Er beantragte daher: 1. daß die Zahl der Mitglieder dieser Deputation auf ,,Neun" festgesetzt und 2. daß sämmtliche neun Mitglieder in der heutigen Sitzung gewählt werden. Beide Anträge wurden sehr zahlreich unterstützt und, da Niemand das Wort hierüber begehrte, auf gestellte Präsidialfrage einstimmig genehmigt. Es wurde demgemäß zur Wahl von neun Deputatiousmitgliedern verschritten und gingen 70 Stimmzettel ein, so daß 36 Stimmen die absolute Majorität bildeten. Die Auszählung der Stimmzettel ergab, daß acht Abgeordnete mit absoluter Mehrheit der Stimmen gewählt waren, und zwar die Herren Abgeordneten Müller aus Chemnitz mit 65, Schreck mit 64, von Könneritz mit 60, Koch mit 53, Sachße mit 52, von Criegern mit 47, Günther mit 45 und Mosch mit 4 3 Stimmen.