423 ll. Doch bleiben bereits früher bestehende Berechtigungen zu Ausübung der Be wässerung und zum Betriebe sonstiger durch Wasserkraft in Thätigkeit zu setzender Werke wie zeither unverändert fort. Stier. Ul. Zum Behufe der Bewässerung von Gärten und Wiesen und zu anderen Zwecken darf ein Fischwasser nur nach wenigstens 24 Stunden vorher erfolgter Benachrichtigung an den Fischerciberechtigteu vollständig abgeschlagen werden; in dringlichen Fällen genügt blos die Anmeldung. Ehret. IV. Zu § 19. „8 t3" hinter den Worten: „8 12 Absatz 2." Baumann. V Die Petition des hydro-diätetischen Vereins der Königlichen Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Fahnauer. VI. Die Regierung wolle in Erwägung ziehen: inwieweit die freie Ausübung der Naturheilkunde ohne diachtheil für das öffentliche Wohl eingeräumt werden könne. Günther. uxxx. Beilage zum Protokoll vom 10. Januar 1868. Nr. 865. Tie erste Kammer überreicht mittelst Beschlusses zwei Anschlußerklärungen der Sladtgemeinde Glashütte und der Gemeinde Röhrsdorf bei Stolpen an die Petition des Eisenbahncomitö's Pirna, den Ausgang der südlausitzer Eisen bahn an der Elbe bei Pirna betreffend. - 866. Protokollextract der ersten Kammer, die Uebermittelung eines Königlichen Decrets, die Zurückziehung des Gesetzentwurfs über die Ortsgerichtspersonen u. s. w. betreffend. - 867. Desgleichen, die Berathung über den Berggesetzentwurs betreffend. - 868. Herr Abgeoroneter Mehnert überreicht eine Anschlußerklärung des landwirth- schastlichen Vereins zu Lohmen an die Peütion des landwirthschaftlichen Kreisvereins im Erzgebirge, Grundsteuergesetz betreffend. Dritte Abtheilung. 5 k