Das Berzeichniß der anwesenden Abgeordneten liegt diesem Protokolle bei. Auf Borlesen ist dasselbe genehmigt und beigezeichnet worden. Dem Borgange gemäß niedergeschrieben von Haberkorn. y, y^h, Oehmichen. Protokollant der Einweisungscommission. S ch enk. 5. Dresden, den 14. November 1866. 'Nachdem die heutige zweite Präliminarsitzung, zu welcher sich 6 5 zur zweiten Kammer einberufene Abgeordnete eingefunden hatten, durch den Vorsitzenden der Einweisungscommission, Herrn Abgeordneten Bürgermeister Haberkorn, eröffnet worden, theilte derselbe nach Vorlesen der Schreiben des Königs. Gesammt Ministerium zu Dresden, die Ernennung des Präsidenten der zweiten Kammer und der Vicepräsidenten der ersten und zweiten Kammer betreffend, der Versamm lung mit, daß Seine Majestät der König ihn zum Präsidenten der zweiten Kammer, Herrn Abgeordneten Rittergutsbesitzer Oehmichen zum Vicepräsidenten der zweiten Kammer ernannt habe, sowie, daß die Präsidenten beider Kammern bereits nach § 82 der Berfassungsurkunde in Pflicht genommen worden seien. Hierauf übernahm in Gemäßheit § l 2 der Landtagsordnung der Herr Prä sident Haberkorn das Präsidium der zweiten Kammer und verschritt sodann in Gemäßheit § 82 der Verfasfungsurkunde zu der Verpflichtung der Herren Abge ordneten, welche bezüglich der in dem beigefügten Verzeichnisfe 8ud 6. benannten Herren mittelst Ableistung des § 82 der Verfassungsurkunde vorgeschriebenen Eides, hinsichtlich der in dem beigefügten Berzeichniß sub benannten Herren Abge ordneten unter Hinweisung aus den bereits geleisteten Eid erfolgte. Der Herr Präsident erklärte hierauf die Kammer für gesetzlich constitmrt. Bei der hierauf vorgenommenen Wahl des ersten Secretairs erhielt von den eingegangenen 65 Stimmzetteln 63 Stimmen Herr Abgeordneter Dr. Loth, welcher somit mit Ausnahme von 2 dem Unterzeichneten zugefallenen Stimmen