13 die Nummern 10. als erledigt zu betrachten, 12. dem Abfasser zu danken und die Eingabe zu asserviren, 13. zum Truck zu bringen und an die erste und soweit nothig an die zweite Deputation zu verweisen, 14. 1 5. und 1 6. zum Truck und an die zweite Deputation abzugeben, l 7. in geheimer Sitzung zum Vortrage zu bringen, 18 . und 19. zum Druck und an die zweite Deputation gelangen zu lassen, und 20. auf eine spätere Tagesordnung zu setzen. Bei 2 1. wurde der von dem Hern: Abgeordneten Eisenstuck und 15 Abgeordneten ein gebrachte Antrag zunächst vorgelesen, und genehmigte die Kammer, unter Zustimm ung der anwesenden Herren Regierungscommissare, daß derselbe sofort begründet werde, zu welchem Zwecke Herr Abgeordneter Eisenstuck das Wort erhielt. Nach dessen Vortrage anerkannte der Herr Präsident die maßvolle Haltung desselben, - constatirt, daß die Mehrheit der Kammer bezüglich der Rechtsbeständigkeit derselben der entgegengesetzten Ansicht sei und daß demnach Ansicht gegen Ansicht stehe. Herr Abgeordneter Mammen beantragte die sofortige Verhandlung über den eingebrachlen Antrag und es beschloß, nachdem der Herr Präsident auf die Be stimmungen der Landtagsordnung hingewiesen hatte, die Kammer: 1) ohne vorhergegangene Begutachtung den unter I. dem Protokolle im Originale beiliegenden Antrag in Berathung zu ziehen, mit allen gegen 4 Stimmen nnd, einstimmig, 2) in diese Berathung sofort einzutreten. Ta auch zu diesen Beschlüssen die Herren Regierungscommissare ihre Zu stimmung erklärten, so ergriffen noch die Herren Abgeordneten Günther nnd Mammen, sowie Herr Staatsminister Freiherr von Friesen das Wort, welcher Letztere gelegentlich seiner Entgegnung auf die Begründung des Antrages erklärte, daß die Staatsregierung weder vor noch nach der Kriegserklärung Seiten Preußens ein Bündniß mit Oesterreich geschlossen habe, vielmehr in allen Acten ihrer dama ligen Thätigkeit nur die vorhergegangenen Bundesbeschlüsse zur Ausführung ge bracht habe. Der Herr Staatsminister wolle hiermit allen ausgestreuten gegen- theiligen Behauptungen widersprechen. In Betreff des Antrages selbst, so sei es die Absicht der Staatsregierung, eine Vorlage über Abänderungen der Verfassungs urkunde und des Wahlgesetzes den Kammern vorzulegen, um damit ein Einver- ständniß der entgegenstehenden Ansichten herbeizuführen.