16 urkunde und des Wahlgesetzes die Erwartung auszusprechen, daß diese Gesetzent würfe den Grundsätzen des aus den Berathungen des Norddeutschen Parlaments hervorgchenden Bundeswahlgesetzes, sowie den berechtigten Wünschen des Volks nach freisinniger Erweiterung der Grenzen der Stimmberechtigung und Wählbarkeit und nach zeitgemäßer Zusammensetzung der Volksvertretung entsprechen werden. Abg. Koch. Abg. Or. Müller. Abg. Jordan. Abg. Walther. I. Beilage zum Protokoll vom 16. November 1866. Nr. 1 a. Mitteilung des Königlichen Gesammtministeriums, die rückständigen Wahlen, Urlaubsgesuche und Entschuldigungen betreffend. - 16. Königliches Decret, die Ernennung der Präsidenten und deren Stellvertreter in beiden Kammern betreffend. - 1o. Gesuch des Abgeordneten von Schönfels auf Ruppertsgriin um Urlaub auf die Dauer seiner Krankheit. - 2. Desgl. des Abgeordneten Or. Heyner in Altscherbitz um Urlaub auf die Dauer von 8 Wochen, Krankheit halber (ein ärztliches Zeugniß). - 3. Desgl. des Abgeordneten Ploß in Reichenbach um Urlaub bis zum 17. eventuell 25. dieses Monats. - 4. Desgl. des Abgeordneten von Reinhardt auf Augustusberg um Urlaub auf 3 Wochen, Familienverhältnisse halber. - 5. Desgl. des Abgeordneten Gehe in Dresden um Urlaub auf die Dauer von 3 Monaten, Krankheit halber (ein ärztliches Zeugniß). - 6. Desgl. des Abgeordneten Kürzel in Crimmitzschau um Urlaub auf die Dauer bis Ende dieses Monats, wegen Geschäften. - 7. Desgl. des Abgeordneten Burk in Glauchau um Urlaub auf die Dauer seiner Krankheit (ein ärztliches Attest). - 8. Desgl des stellvertretenden Abgeordneten Or. Hamm in Leipzig um Urlaub bis Ende dieses Jahres, wegen Geschäften. - 9. Petition der Beidiener Aumann in Dresden und 36 Genossen um Anstellung im Staatsdienst, bez. um Gehaltsausbesserung. - 10. Gesuch des Abgeordneten vr. Platzmann auf Hohnstädt um Urlaub bis zum 16. dieses Monats. - 11. Petition des Advvcat Hendel in Dresden und 4 Genossen, die Wiederherstellung der provisorischen Gesetze vom 15. November 1848 und baldige Einberufung einer darnach zu wählenden Landesvertretung betreffend.