540 einstimmig angenommen, die bei Punkt 3 von dem Herrn Abgeordneten Jordan beantragte ver änderte Fassung mit großer Majorität abgelehnt, dagegen Punkt 3 mit der von der Deputation vorgeschlagenen Veränderung der Worte: „nicht als Kaufleute und Fabrikanten im Gewerbesteuergesctze u. s. w." in die Worte: „ohne zu den Kaufleuten und Fabrikanten zu gehören, im Gewerbe steuergesetze u. s. w." einstimmig angenommen, ebenso Punkt 4 und 5 unverändert nach dem Entwürfe einstimmig angenommen, Punkt 6 in folgender von der Deputation vorgeschlagenen Fassung: „Jede Kammer wählt ihren Vorsitzenden und Stellvertreter. Die Wahlen gelten auf drei Jahre. Außerdem wählt sich jede Kammer einen Secretär, welcher nicht Mitglied der Kammer zu sein braucht. Wo Handels- und Gcwerbekammern vereint thätig sind, besetzen beide gemeinschaftlich diese Stellen. Wo diese Vereinigung blos für einzelne Angelegenheiten eintritt, hat der Vorsitzende der Handels kammern den Vorsitz im vereinigten Collegium." einstimmig angenommen, und endlich Punkt 7, 8, 9, 10, 11 und 12 auf gesonderte Fragstellung unverändert nach dem Entwürfe einstimmig angenommen. Hiernächst fand § 17 unverändert einstimmige Annahme.